Seit Januar zahlen viele gesetzlich Krankenversicherte höhere Zusatzbeiträge. Für pflichtversicherte Rentnerinnen und Rentner kommt die Erhöhung allerdings mit Verzögerung an – erst zum 1. März. Das liegt an einer gesetzlichen Regel im Sozialgesetzbuch (§ 247 SGB V).
Heißt konkret: Wenn Deine Krankenkasse ihren Zusatzbeitrag erhöht hat, bleibt Dir ab März weniger Netto-Rente übrig. Freiwillig versicherte Rentnerinnen und Rentner zahlen den neuen Beitrag übrigens schon seit 1. Januar.
So viel weniger kann es sein
Wie stark Deine Rente sinkt, hängt von der Beitragshöhe Deiner Kasse ab. Die Unterschiede sind aktuell deutlich.
Ein Beispiel: Du bekommst 1.300 € Rente im Monat. Bei der günstigsten Krankenkasse (BKK Firmus) werden davon derzeit 109,07 € Krankenversicherungsbeitrag einbehalten, bei der teuersten (BKK24) 123,43 €. Das sind 14,36 € Unterschied – im Jahr also 172,32 €. Ein Wechsel kann sich in diesem Fall spürbar lohnen.
Wichtig zu wissen: Diesen Zusatzbeitrag teilen sich Rentenversicherung und Rentner jeweils zur Hälfte. Steigt er, wirkt sich das trotzdem direkt auf Deine Netto-Rente aus.
Sonderkündigungsrecht bis Ende März
Hat Deine Krankenkasse den Zusatzbeitrag erhöht, musst Du das aber nicht einfach hinnehmen. Du hast ein Sonderkündigungsrecht und kannst Dir bis Ende März eine neue Kasse suchen.
Der Wechsel geht unkompliziert: Du meldest Dich bei der neuen Krankenkasse an. Sie übernimmt die Kündigung bei Deiner alten. Ab 1. Juni bist Du dann offiziell gewechselt.
Welche Kassen aktuell besonders günstige Beiträge haben, findest Du in unserem Krankenkassen-Vergleich. Zu unseren Empfehlungen zählen HKK, TK, Audi BKK und DAK-Gesundheit.
Nicht nur auf den Preis schauen
Der Beitrag ist wichtig – aber nicht alles. Prüf auch die Zusatzleistungen. Unterschiede gibt es z. B. bei Leistungen für Zahnersatz, Hilfsmittel oder spezielle Programme bei chronischen Erkrankungen wie Diabetes oder Bluthochdruck.
Auch der Service spielt eine Rolle: Die BKK Firmus ist zwar besonders günstig, hat aber nur 11 Servicestellen, davon 6 in Bremen und Bremerhaven. Die DAK-Gesundheit kommt auf rund 300 Geschäftsstellen bundesweit, die TK auf über 170. Wenn Dir persönliche Beratung vor Ort wichtig ist, solltest Du das berücksichtigen.
Das solltest Du beim Wechsel beachten
Laufende oder bereits genehmigte Behandlungen müssen unter Umständen neu genehmigt werden. Auch Hilfsmittel wie ein Rollstuhl musst Du in der Regel neu beantragen. Meist ist das aber eine Formalie. Sprich im Zweifel vorab mit der neuen Kasse. So stellst Du sicher, dass die Versorgung nahtlos weiterläuft.
Wichtig außerdem: Mit dem Wechsel Deiner Krankenkasse ändert sich automatisch auch Deine Pflegekasse. Die Leistungen bleiben gleich, aber Du hast einen neuen Ansprechpartner.
Unser Fazit
Wenn Deine Netto-Rente im März sinkt, liegt das wahrscheinlich am höheren Zusatzbeitrag Deiner Krankenkasse. Prüf am besten noch im Februar oder März, wie hoch der Zusatzbeitrag Deiner Kasse ist – und ob sich ein Wechsel für Dich lohnt.
Gerade bei einer Rente von 1.300 € kannst Du durch einen Wechsel mehr als 170 € im Jahr sparen. Das ist schnell geprüft – und kann Dir dauerhaft mehr Geld aufs Konto bringen.