Tipps & Tricks
Was Vermieter bei den Nebenkosten nicht tun müssen
Ein neues BGH-Urteil entlastet Vermieterinnen und Vermieter bei den Nebenkosten: Müssen sie immer den günstigsten Anbieter suchen? Was Du wissen solltest.

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Ein neues BGH-Urteil entlastet Vermieterinnen und Vermieter bei den Nebenkosten: Müssen sie immer den günstigsten Anbieter suchen? Was Du wissen solltest.


Wenn Du vermietest und die Nebenkosten auf die Mieterinnen und Mieter umlegst, musst Du dabei laut Gesetz wirtschaftlich handeln. Das Wirtschaftlichkeitsgebot verpflichtet aber nicht dazu, z. B. für Gasverträge, Versicherungen oder den Hausmeister mehrere Angebote einzuholen und zu vergleichen – auch wenn das grundsätzlich immer sinnvoll ist. Nur wenn die umgelegten Kosten eindeutig überhöht sind, liegt laut BGH ein Verstoß vor (Az. VIII ZR 6/24).
Wenn Du mietest und den Eindruck hast, dass bei den Nebenkosten nicht genug gespart wurde, müsstest Du deshalb nachweisen, dass vergleichbare Leistungen bei einem anderen Anbieter deutlich günstiger sind. Ein erstes Indiz, ob sich der Aufwand lohnen könnte, gibt Dir der Betriebskostenspiegel beim Mieterbund für Deine Region.
Um Deine Nebenkostenabrechnung zu prüfen, empfehlen wir Dir Mineko, einen Mieterverein vor Ort oder Yourxpert.
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