Aufhebungsvertrag und Abfindung: Wie Du richtig reagierst

Eine Abfindung klingt erstmal nach viel Geld, ein Aufhebungsvertrag nach einer schnellen Lösung. Doch bevor Du unterschreibst, solltest Du genau wissen, worauf Du Dich einlässt.

Vielleicht spricht Dein Arbeitgeber gar keine Kündigung aus, sondern legt Dir einen Aufhebungsvertrag vor. Darin vereinbart Ihr gemeinsam, wann Dein Arbeitsverhältnis endet. Oft gehört zum Angebot auch eine Abfindung. Klingt erstmal attraktiv, kann für Dich aber auch Nachteile haben. Deshalb gilt: Unterschreib nicht sofort.

Lass Dich nicht unter Druck setzen

Ein Aufhebungsvertrag ist freiwillig. Dein Arbeitgeber kann Dich also nicht dazu zwingen, ihn zu unterschreiben. Wir empfehlen Dir, mindestens drei Werktage Bedenkzeit zu verlangen und den Vertrag in Ruhe zu prüfen.

Das ist auch deshalb wichtig, weil Du mit Deiner Unterschrift auf Rechte verzichtest. Unter anderem kannst Du die Beendigung Deines Arbeitsverhältnisses dann nicht mehr mit einer Kündigungsschutzklage überprüfen lassen. Außerdem kann ein Aufhebungsvertrag zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld führen. Klär deshalb vor der Unterschrift mit der Agentur für Arbeit, ob Dir eine Sperrzeit droht. Bist Du unsicher, solltest Du Dir zusätzlich rechtlichen Rat holen.

Eine Abfindung ist Verhandlungssache

Wird Dir eine Abfindung angeboten, ist die genannte Summe nicht automatisch gesetzt. Als Orientierung kannst Du mit einem halben Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr rechnen. Nach zehn Jahren im Unternehmen und bei zuletzt 4.000 € brutto wären das 20.000 €. Bei einem ganzen Monatsgehalt pro Jahr wären es 40.000 €. Einen Anspruch auf diesen höheren Betrag hast Du aber nicht.

Deine Position kann stärker sein, wenn Dein Arbeitgeber Dir nicht oder nur schwer wirksam kündigen könnte. Das kann beispielsweise bei besonderem Kündigungsschutz oder einer rechtlich angreifbaren betriebsbedingten Kündigung der Fall sein. Je größer das Risiko eines verlorenen Kündigungsschutzprozesses für Deinen Arbeitgeber ist, desto eher kann er bereit sein, für eine einvernehmliche Lösung mehr zu zahlen.

So bereitest Du die Verhandlung vor

Prüf deshalb auch, ob es geeignete freie Stellen im Unternehmen gibt, auf denen Du weiterarbeiten könntest. Wurden sie Dir nicht angeboten, kann das gegen eine betriebsbedingte Kündigung sprechen.

Sicher passende Stellenausschreibungen und stell Deinen Arbeitsvertrag, aktuelle Gehaltsabrechnungen sowie das Kündigungsschreiben oder Vertragsangebot zusammen. Lass anhand dieser Unterlagen rechtlich einschätzen, welche Argumente Du hast und welcher Verhandlungsspielraum realistisch ist.

Schau nicht nur auf die Abfindung

Eine hohe Summe auf dem Papier kann verlockend sein. Entscheidend ist aber das Gesamtpaket. Im Aufhebungsvertrag sollten neben dem Beendigungszeitpunkt und der Abfindung auch Punkte wie Resturlaub, Überstunden und Dein Arbeitszeugnis geregelt sein.

Und rechne nicht damit, dass die vereinbarte Abfindung komplett auf Deinem Konto eingeht. Auf eine Abfindung fallen zwar grundsätzlich keine Sozialabgaben an, versteuern musst Du sie aber. Außerdem kann Dein Anspruch auf Arbeitslosengeld zunächst ruhen, wenn das Arbeitsverhältnis durch den Aufhebungsvertrag vor Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist endet.

Unterm Strich gilt deshalb: Schau nicht nur darauf, wie hoch die Abfindung ist. Prüf, was Du mit Deiner Unterschrift aufgibst und welche finanziellen Folgen der Vertrag für Dich haben kann. Erst dann kannst Du einschätzen, ob sich das Angebot für Dich wirklich lohnt.

Aktualisier Deine finanzielle Planung

Rechne mit dem jetzt bekannten Ende Deines Arbeitsverhältnisses nach, welche monatliche Lücke entsteht. Wie das geht, hast Du in Mail 1 erfahren. Berücksichtig mögliche Sperr- oder Ruhenszeiten, in denen Du kein Arbeitslosengeld bekommst. Eine Abfindung hilft Dir erst ab ihrer Auszahlung und nur mit dem Betrag, der Dir nach Steuern bleibt.

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