Ehevertrag: Sinnvoll, wenn Du ein Haus erben wirst?

Ein geerbtes Haus bleibt bei einer Scheidung grundsätzlich Deins. Doch steigt sein Wert während der Ehe, kann ein Zugewinnausgleich fällig werden – und der kann finanziell wehtun.

Expertin für Recht - Dr. Britta Beate Schön
Von Dr. Britta Beate Schön
Ehevertrag Haus geerbt

Erbst Du allein eine Immobilie, gehört diese auch nach einer Scheidung grundsätzlich Dir allein. Steigt ihr Wert aber während der Ehe, musst Du unter Umständen viel Geld an den Ex-Partner zahlen. Das nennt sich Zugewinnausgleich. Wer einmal eine Immobilie erben wird, sollte deshalb über einen Ehevertrag nachdenken.  

Wertsteigerung fällt in den Zugewinn

Nach dem Gesetz leben Ehepaare in einer Zugewinngemeinschaft. Wer während der Ehe den höheren Zugewinn erzielt hat, muss grundsätzlich die Hälfte des Unterschieds ausgleichen. Steckt der Vermögenszuwachs vor allem in der Wertsteigerung einer geerbten Immobilie, fehlen dafür womöglich die Mittel, um die Ausgleichsforderung zu bezahlen. Dann kann eine Beleihung oder im schlimmsten Fall ein Verkauf der Immobilie nötig werden. Mit einem passenden Ehevertrag lässt sich die Wertsteigerung der Immobilie ausklammern.  

Was Du jetzt tun kannst

Sprich das Thema Ehevertrag früh an, am besten vor der Hochzeit oder bevor Du die Immobilie erbst. Die Finanztip-Checkliste hilft Euch, die wichtigsten Punkte gemeinsam zu besprechen. Ihr könnt einen Ehevertrag auch später schließen, dann wird der Ehevertrag aber wahrscheinlich teurer, weil Euer Vermögen größer geworden ist.  

Mit unserer Checkliste könnt Ihr systematisch prüfen, ob in Eurer Situation ein Ehevertrag sinnvoll ist.

Checkliste Ehevertrag

Ihr müsst wegen des Ehevertrags in ein Notariat, da er nur wirksam ist, wenn Ihr ihn gemeinsam notariell beurkunden lasst. Lasst Euch zu einer modifizierten Zugewinngemeinschaft beraten. Dabei bleibt Ihr im gesetzlichen Güterstand, nehmt aber die geerbte Immobilie und ihre Wertsteigerung gezielt vom Zugewinnausgleich aus. Eine vollständige Gütertrennung ist nicht nötig und kann beim Tod eines Ehepartners Nachteile haben.

Bei großem Vermögen kann zusätzlich eine eigene anwaltliche Beratung sinnvoll sein. Erkundigt Euch dazu vorher zu den Anwaltskosten.

Immobilienpreise können steigen

Immobilien werden immer häufiger vererbt: Eine empirica-Hochrechnung im Auftrag des Deutschen Instituts für Altersvorsorge erwartet sie in fast jeder zweiten generationenübergreifenden Erbschaft. Zugleich zeigt der Immobilienpreisindex der Deutschen Bundesbank, dass Wohnimmobilien in den letzten 20 Jahren stark an Wert gewonnen haben, auch wenn das je nach Lage sehr unterschiedlich sein kann.  

Eine geerbte Immobilie wird dem Anfangsvermögen zugerechnet, auch wenn sie erst während der Ehe anfällt. Beim Endvermögen zählt der Wert der Immobilie zum Stichtag; die Wertsteigerung fließt deshalb – kaufkraftbereinigt – in den Zugewinn ein. Entscheidend für die Berechnung ist der Verkehrswert, vereinfacht der für die Immobilie zum Zeitpunkt der Scheidung am Markt erzielbare Preis.

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