Entlastungsbetrag 2026: Restbudget besser noch nutzen
Wer den Entlastungsbetrag nicht vollständig verbraucht, sollte jetzt die offene Summe bei der Pflegekasse erfragen.

Wer den Entlastungsbetrag nicht vollständig verbraucht, sollte jetzt die offene Summe bei der Pflegekasse erfragen.


Ungenutztes Budget des Entlastungsbetrags in den nächsten Monat übertragen oder eine größere, angesparte Summe ins nächste Jahr mitnehmen? Das soll für 4,2 Mio. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5 in häuslicher Pflege ab 2027 nicht mehr möglich sein. Zumindest sieht das der aktuelle Entwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) aus dem Bundesgesundheitsministerium vor.
Pflegende Angehörige sollten daher die Budgetplanung für Pflegepersonen zeitnah anpassen lassen, damit diese 2026 ihren Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich voll ausschöpfen können.
Frag dazu zuerst bei der Pflegekasse des Pflegebedürftigen, wie vielEntlastungsbetrag noch offen ist. Such dann passende Angebote heraus. Das Budget kannst du dabei verhältnismäßig frei nutzen und die Summe beispielsweise für eine Haushaltshilfe verwenden, die beim Wäschewaschen unterstützt oder für jemanden, der den Pflegebedürftigen beim Spazierengehen begleitet.
Wichtig dabei ist: Die Anbieter solcher Leistungen müssen nach Landesrecht zugelassen sein. Informiert Euch am besten vorab bei der Pflegekasse oder einer Pflegeberatungsstelle im Ort, auf welche Anbieter das zutrifft.
Die Rechnung kannst Du anschließend bei der Pflegekasse des Pflegebedürftigen einreichen. Die Kasse erstattet die Kosten dann zurück. Alternativ kann ein Anbieter mit der Kasse direkt abrechnen. Dafür braucht er aber eine Abtretungserklärung der pflegebedürftigen Person oder von Dir als Bevollmächtigter.
Heute stehen denjenigen mit Pflegegrad 131 Euro pro Monat als Entlastungsbetrag zu. Wer das Geld nicht verbraucht, kann es ansparen und Restbeträge bis Ende Juni des Folgejahres nutzen. Hat ein Pflegebedürftiger den Entlastungsbetrag ein Jahr lang nicht genutzt, wären das 1.572 Euro,die nach aktuellem Recht übertragen werden dürften – eigentlich.
Ab dem kommenden Jahr soll der Entlastungsbetrag für Menschen mit Pflegegrad 1 komplett wegfallen und für diejenigen mit Pflegegrad 2 bis 5 durch das Sozialraumbudget ersetzt werden. Eine Ansparmöglichkeit ist dafür dann nicht mehr vorgesehen. Deswegen sollten Pflegebedürftige und deren pflegende Angehörigen ab 2027 einplanen, das Sozialraumbudget regelmäßig auszugeben. Wie mit Restbeträgen aus 2026 umgegangen werden soll, ist aus dem PNOG-Entwurf nicht ersichtlich. Auf Nachfrage von Finanztip hat sich das Bundesgesundheitsministerium dazu ebenfalls nicht geäußert.
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