Weiterbildung: Diese Kosten kannst Du Dir fördern lassen

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Ein Jobverlust kann auch der Moment sein, Dich beruflich neu aufzustellen. Vielleicht willst Du Deine Kenntnisse auffrischen, Dich spezialisieren oder in einen anderen Bereich wechseln. Bevor Du eine Weiterbildung selbst bezahlst, solltest Du aber prüfen, ob Du Dir die Kosten fördern lassen oder zumindest steuerlich geltend machen kannst.

Prüf zuerst, ob es eine Förderung gibt

Eine Möglichkeit ist ein Bildungsgutschein der Bundesagentur für Arbeit. Den gibt es unter bestimmten Voraussetzungen auch für Beschäftigte, zum Beispiel wenn ein Arbeitsplatz durch Strukturwandel, Digitalisierung oder Automatisierung wegfallen soll. Mit dem Weiterbildungslotsen des Bundesarbeitsministeriums kannst Du prüfen, ob eine Förderung für Dich infrage kommt.

Je nach Bundesland kann es weitere Zuschüsse für berufliche Weiterbildungen geben. Bevor Du Dich für einen Kurs anmeldest und selbst zahlst, solltest Du deshalb prüfen, welche Unterstützung für Deine Situation möglich ist.

Noch im Job? Denk an Bildungsurlaub

Bist Du noch beschäftigt und möchtest Dich weiterbilden, kommt auch Bildungsurlaub infrage. In den meisten Bundesländern stehen Beschäftigten dafür fünf zusätzliche freie Tage pro Jahr oder zehn Tage innerhalb von zwei Jahren zu. Dein Gehalt läuft währenddessen weiter, die Kurskosten zahlst Du in der Regel selbst.

Wichtig: Bildungsurlaub ist Ländersache. Entscheidend ist, in welchem Bundesland Du arbeitest. In Bayern gibt es aktuell keinen gesetzlichen Anspruch, in Sachsen gilt ein Anspruch ab 1. Januar 2027. Außerdem muss die Veranstaltung für den Bildungsurlaub anerkannt sein.

Weiterbildungskosten können Deine Steuer senken

Zahlst Du eine berufliche Weiterbildung selbst, kannst Du die Kosten unter Umständen als Werbungskosten in Deiner Steuererklärung angeben. Bei einem Bildungsurlaub gilt das zum Beispiel, wenn der Kurs in engem Zusammenhang mit Deiner beruflichen Tätigkeit steht.

Welche Programme und Apps wir Dir für Deine Steuererklärung empfehlen, liest Du unter diesem Text. Gerade im Jahr eines Jobverlusts lohnt es sich, Deine Steuererklärung im Blick zu behalten.

Auch die Kosten für ein Zweitstudium oder eine zweite Ausbildung können Werbungskosten sein, wenn ein Zusammenhang mit einer späteren beruflichen Tätigkeit besteht. Dazu können neben Studien- oder Kursgebühren weitere Ausgaben gehören.

Gerade wenn Dein Einkommen wegfällt, solltest Du eine größere Weiterbildung also nicht vorschnell komplett aus Deinen Rücklagen bezahlen. Prüf zuerst Fördermöglichkeiten und anschließend, welche selbst getragenen Kosten Du steuerlich geltend machen kannst.

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