Das Wichtigste in Kürze
- Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherungen müssen in der Regel die Kosten für eine Reparatur übernehmen, egal ob Du den Schaden reparieren lässt oder nicht.
- Auch die Kosten einer Markenwerkstatt kannst Du abrechnen, wobei die Versicherung Dich auf eine günstigere freie Werkstatt verweisen darf, wenn diese mühelos erreichbar ist und einen vergleichbaren Qualitätsstandard hat.
- Gegen eine Kürzung kannst Du Dich wehren, wenn Dein Auto nicht älter als drei Jahre ist oder wenn Du es bisher immer in einer Markenwerkstatt hast warten lassen.
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Inhalt
- Wie viel Geld bekommst Du nach einem Autounfall vom Haftpflichtversicherer?
- Muss die Versicherung zahlen, wenn Du die Werkstatt aussuchst?
- Bekommst Du Reparaturkosten, auch wenn Du auf Reparatur verzichtest?
- Muss der Haftpflichtversicherer auch Kosten für eine Fachwerkstatt zahlen?
- Zahlt die gegnerische Haftpflicht auch die Mehrwertsteuer?
- Welche Kosten ersetzt Deine Kaskoversicherung nach einem Unfall?
Du stehst im Stau, der nachfolgende Fahrer passt nicht auf – Auffahrunfall. Wie hoch der Schaden ist, kannst Du als Laie schwer beurteilen. Deshalb ist der Weg zu einer Fachwerkstatt nötig. Die Experten machen einen Kostenvoranschlag. Danach wird in der Regel abgerechnet. Einige Versicherer versuchen allerdings, die Reparaturkosten zu kürzen. Wie Du Dich davor schützt, zeigen wir Dir in diesem Ratgeber.
Wie viel Geld bekommst Du nach einem Autounfall vom Haftpflichtversicherer?
Ersetzt bekommst Du nach einem unverschuldeten Autounfall von der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers alle unfallbedingten Schäden (§ 249 Abs. 2 Satz 1 BGB). Darunter fallen Reparaturkosten fürs Auto, Wiederbeschaffungswert, Mietwagen- oder Nutzungsausfallkosten. Außerdem Abschlepp- und Gutachterkosten, Wertminderung, Anwaltskosten. Bei Personenschäden außerdem die Kosten für Heilbehandlung, Schmerzensgeld sowie Verdienstausfall.
Wie weist Du der Versicherung den Schaden nach?
Mit einem Unfallprotokoll der Polizei sowie Zeugenaussagen kannst Du den Unfallhergang belegen. Denk auch daran darzulegen, wie hoch Dein Schaden ist. Das geht in der Regel durch ein Sachverständigengutachten, das Du in Auftrag geben solltest.
Denk daran: Du als Unfallopfer musst der Versicherung des Unfallverursachers beweisen, dass ihr Versicherter Dir einen Schaden zugefügt hat.
Wie viel Geld bekommst Du bei einem wirtschaftlichen Totalschaden Deines Autos?
Liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor, rechnet der Versicherer in der Regel auf sogenannter Totalschadenbasis ab. Du bekommst dann den Wiederbeschaffungswert Deines Autos abzüglich des Restwerts – und nicht die Reparaturkosten.
Wie kannst Du Reparaturkosten statt nur Wiederbeschaffung minus Restwert fordern?
Unter drei Bedingungen muss die Versicherung höhere Reparaturkosten übernehmen:
- Du als Halter des kaputten Autos lässt die Reparatur tatsächlich fachgerecht vornehmen.
- Und die Reparaturkosten übersteigen den Wiederbeschaffungswert um höchstens 30 Prozent.
- Du musst das reparierte Fahrzeug anschließend weiterfahren.
Diese Voraussetzungen sind kumulativ. Sie müssen also alle vorliegen, damit die Versicherung des Unfallgegners die höheren Reparaturkosten statt des Wiederbeschaffungswerts abzüglich des Restwerts des Autos erstattet.
Wie lange musst Du das Auto nach Reparatur trotz wirtschaftlichen Totalschadens behalten?
Faustformel: Du solltest das Auto sechs Monate lang behalten, wenn Du Dein Auto trotz wirtschaftlichen Totalschadens hast reparieren lassen. Liegen die Kosten für die Reparatur zwischen 100 und 130 Prozent des Wiederbeschaffungswerts, kannst Du als Geschädigte die Reparaturkosten nämlich nur verlangen, wenn Du das Auto nach der Reparatur noch für einen längeren Zeitraum selbst nutzt. Dabei reichen sechs Monate aus (BGH, Urteil vom 13. November 2007, Az. VI 89/07).
Gut zu wissen: Das Geld solltest Du direkt nach der Reparatur bekommen. Denn fällig ist der Anspruch auf Ersatz der Reparaturkosten nicht erst nach sechs Monaten, sondern bereits vorher (BGH, Beschluss vom 18. November 2008, Az. VI ZB 22/08).
Totalschaden: Wie kannst Du Dein Auto reparieren lassen?
- Reparaturkosten prüfen:
Vergleich im Gutachten den Wiederbeschaffungswert mit den Reparaturkosten. Diese dürfen maximal 30 Prozent darüber liegen. - Auto fachgerecht reparieren lassen:
Die Reparatur muss vollständig, sicher und technisch korrekt erfolgen.
Tipp: Nutz gebrauchte Ersatzteile, um den Preis niedrig zu halten. Das ist zulässig, denn entscheidend ist nicht, ob neue oder gleichwertige gebrauchte Ersatzteile verbaut werden. Sondern nur, dass der Zustand vor dem Unfall wiederhergestellt wird. - Reparatur nachweisen:
Reich der Versicherung die Werkstattrechnung und gegebenenfalls weitere Nachweise ein. Abgerechnet wird nach den tatsächlichen Reparaturkosten, nicht nach dem Gutachten. - Auto weiter nutzen:
Du musst das reparierte Fahrzeug anschließend weiterfahren. Und zwar in der Regel mehrere Monate. Nur reparieren lassen und sofort verkaufen reicht nicht aus.
Muss die Versicherung zahlen, wenn Du die Werkstatt aussuchst?
Sofern Du Dich als Geschädigter für die Reparatur entscheidest, kannst Du wählen, wie und wo Du die Reparaturarbeiten durchführen lassen: in einer markengebundenen Fachwerkstatt oder in einer freien Kfz-Werkstatt.
Bekommst Du auch bei günstiger Werkstatt den Markenpreis?
Beauftragst Du eine deutlich günstigere, nicht markengebundene Werkstatt, hast Du trotzdem Anspruch auf den Betrag, der bei einer markengebundenen Fachwerkstatt angefallen wäre. Ist Dein Fahrzeug schon ein paar Jahre alt und der Schaden nicht besonders hoch, bietet sich deshalb eine möglichst preisgünstige Reparatur an. Der Unterschied zwischen den beiden Kostenvoranschlägen kann ganz beträchtlich sein. Du musst der Versicherung die tatsächliche Rechnung nicht vorlegen.
Bekommst Du Reparaturkosten, auch wenn Du auf Reparatur verzichtest?
Du kannst Dir erforderliche Reparaturkosten von der gegnerischen Haftpflichtversicherung auszahlen lassen, auch ohne Dein Auto tatsächlich reparieren zu müssen. Allerdings nur, wenn kein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt. Man spricht dann von fiktiven Reparaturkosten, die Dir die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners ersetzt.
Als Grundlage für die Zahlung der Versicherung reicht dann ein Kostenvoranschlag oder ein Sachverständigengutachten. Zusätzlich bekommst Du auch unfallbedingte Nebenkosten wie Wertminderung sowie Gutachter-, Abschlepp- oder Mietwagenkosten ersetzt.
Das gilt genauso, falls Du den Unfallwagen ohne Reparatur verkaufst. Dabei kannst Du grundsätzlich die Kosten einer markengebundenen Fachwerkstatt einfordern, die ein Sachverständiger auf dem allgemeinen regionalen Markt ermittelt hat (BGH, Urteil vom 29. April 2003, Az. VI ZR 398/02; Urteil vom 20. Oktober 2009, Az. VI ZR 53/09; Urteil vom 22. Juni 2010, Az. VI ZR 302/08 und Az. 337/09).
Muss der Haftpflichtversicherer auch Kosten für eine Fachwerkstatt zahlen?
In vier wichtigen Ausnahmefällen muss der Haftpflichtversicherer auch die höheren Reparaturkosten einer markengebundenen Fachwerkstatt ersetzen: Wenn Dein Auto nicht älter als drei Jahre ist, oder es immer in einer Fachwerkstatt gewesen ist. Oder die Alternativ-Werkstatt ist schlecht erreichbar beziehungsweise ihre Preise sind nicht marktüblich. Ansonsten muss der Versicherer nur die Kosten einer günstigeren, nicht markengebundenen Werkstatt ersetzen.
Details zu den vier Ausnahmefällen, in denen die Haftpflichtversicherung eine Fachwerkstatt zahlen muss:
- Nicht älter als drei Jahre
Ist Dein Auto nicht älter als drei Jahre, kannst Du auf den Ersatz der Kosten einer markengebundenen Fachwerkstatt bestehen (BGH, Urteil vom 20. Oktober 2009, Az. VI ZR 53/09). - Immer in der Fachwerkstatt repariert
Hast Du den Wagen in der Vergangenheit immer in einer markengebundenen Fachwerkstatt gewartet und reparieren lassen, musst Du Dich nicht auf eine günstigere Referenzwerkstatt verweisen lassen. Das gilt auch, wenn das Auto älter als drei Jahre ist (BGH, Urteil vom 20. Oktober 2009, Az. VI ZR 53/09).
Sofern Du Dein Auto regelmäßig in die Inspektion gibst, solltest Du Dir das auch in einem Serviceheft bestätigen lassen. Will die Versicherung bei einem Schaden die Kosten kürzen, kannst Du ohne großen Aufwand das Serviceheft vorlegen. - Günstigere Werkstatt ist zu weit vom Wohnort entfernt
Liegt die von der Versicherung benannte, günstigere Werkstatt weit von Deinem Wohnort entfernt, ist sie nicht mühelos erreichbar. Das Amtsgericht Frankfurt am Main beurteilte eine Distanz von 20 Kilometern zur günstigeren Werkstatt schon als nicht zumutbar (Urteil vom 27. August 2010, Az. 380 C 3652/09). Eine Entfernung von 130 Kilometern ist auf jeden Fall unzumutbar, auch wenn die Versicherung die Transportkosten übernimmt (BGH, Urteil vom 28. April 2015, Az. VI ZR 267/14). - Referenzwerkstatt hat keine marktüblichen Preise
Die von der Versicherung benannte Referenzwerkstatt ist nur deshalb kostengünstiger, weil keine marktüblichen Preise, sondern vertraglich vereinbarte Sonderkonditionen mit der Versicherung zugrunde liegen (BGH, Urteil vom 28. April 2015, Az. VI ZR 267/14; Urteil vom 22. Juni 2010, Az. VI ZR 337/09). Das ist schwer zu beweisen. In dem konkreten Fall war am Büroeingang der Werkstatt ein Hinweisschild mit der Aufschrift angebracht: „Schadenservice Spezial-Partnerwerkstatt VHV Versicherungen“. Das allein reicht aber noch nicht aus, um darzulegen, dass vereinbarte Sonderkonditionen in der Werkstatt gelten.
Zahlt die gegnerische Haftpflicht auch die Mehrwertsteuer?
Die Versicherung muss die Umsatzsteuer auf die Reparaturkosten immer dann ersetzen, wenn sie tatsächlich angefallen ist (§ 249 Abs. 2 S. 2 BGB). Lässt Du die Reparatur in einer Werkstatt erledigen, kannst Du also verlangen, die angefallene Umsatzsteuer in vollem Umfang ersetzt zu bekommen.
Du bekommst keine Mehrwertsteuer ersetzt, wenn
- Du auf die Reparatur verzichtest oder
- Du den Wagen selbst reparierst.
Beachte aber, dass Du Mehrwertsteuer für den Kauf von Ersatzteilen sehr wohl zurück bekommst.
Welche Kosten ersetzt Deine Kaskoversicherung nach einem Unfall?
Deine Kaskoversicherung zahlt nur für Schäden am eigenen Auto. Sie ersetzt Dir Reparaturkosten entweder nach einer tatsächlichen Reparatur oder fiktiv auf Basis des Sachverständigengutachtens. Du kannst bei einem Unfall also wählen, ob Du den Wagen reparieren lässt oder nicht. Verzichtest Du auf eine Reparatur, kannst Du fiktiv auf Basis des Sachverständigengutachtens abrechnen.
Wann muss Deine Kaskoversicherung Kosten einer Markenwerkstatt zahlen?
Der Versicherer muss dabei die Kosten einer Markenwerkstatt übernehmen, falls diese im Einzelfall erforderlich sind. Das ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der Fall, sofern Du als Kaskoversicherter beweisen kannst, dass:
- nur in der Markenwerkstatt eine vollständige und fachgerechte Instandsetzung des Fahrzeugs möglich ist oder
- es sich um ein neueres Fahrzeug handelt oder
- Du Dein Auto bisher stets in einer markengebundenen Fachwerkstatt hast warten und reparieren lassen.
Kannst Du eine dieser drei Konstellationen beweisen, muss die Versicherung die Kosten der Markenwerkstatt bezahlen (BGH, Urteil vom 11. November 2015, Az. IV ZR 426/14). In dem Fall hatte die Kaskoversicherung die Rechnung immerhin um 3.000 Euro gekürzt.
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