Rundfunkbeitrag 2023 (GEZ-Gebühr) Checkliste: Rundfunkbeitrag
Bekommst Du Sozialleistungen wie Bürgergeld oder Bafög, kannst Du Dich befreien lassen.Wer sich den Rundfunkbeitrag noch sparen kann oder weniger zahlen muss, findest Du mit unserer Checkliste heraus.

Wie hoch ist die Rundfunkgebühr?
Seit August 2021 muss jeder Haushalt einen Rundfunkbeitrag von 18,36 Euro im Monat zahlen. Pro Quartal beträgt der Beitrag für die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland also 55,08 Euro.
Urteil des Bundesverfassungsgerichts
Ursprünglich sollte sich der Beitrag von 17,50 Euro schon zum 1. Januar 2021 erhöhen. Das hatte die Ministerpräsidentenkonferenz im März 2020 beschlossen. Doch der Medienstaatsvertrag trat nicht in Kraft, da Sachsen-Anhalt als einziges Bundesland seine Zustimmung verweigerte und damit die Erhöhung blockierte. Die Rundfunkanstalten der ARD, das ZDF und Deutschlandradio legten daraufhin Verfassungsbeschwerde ein.
Seit 20. Juli 2021 gilt eine Zwischenlösung. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass Sachsen-Anhalt die Rundfunkfreiheit verletzt hat, weil es ohne tragfähige Gründe die Zustimmung zum Staatsvertrag verweigerte. Um die Finanzierbarkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu gewährleisten, wurde der Rundfunkbeitrag übergangsweise um 86 Cent angehoben – aber nicht rückwirkend zum 1. Januar 2021, sondern ab August 2021 (BVerfG, 20.07.2021, Az. 1 BvR 2756/20 u.a.).
Zum 1. Juli 2023 soll der 3. Medienänderungsstaatsvertrag in Kraft treten. Die Regierungen der 16 Bundesländer haben den Vertrag unterzeichnet, die 16 Landesparlamente müssen noch zustimmen. Die Kommission zur Überprüfung und Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) ist der Auffassung, dass mit einem Beitrag von 18,36 € der öffentlich-rechtliche Rundfunk bis 2024 finanzierbar ist.
Ein Blick zu den Nachbarn: In Frankreich wurden die Rundfunkgebühren von 11,50 Euro im Monat ab 2022 abgeschafft, um die Bürger finanziell zu entlasten. Die Kosten werden nun über die Mehrwertsteuer finanziert.
Rundfunkbeitrag pro Haushalt
Pro Haushalt ist immer nur ein Beitrag zu zahlen. Familien und Wohngemeinschaften zahlen ebenfalls nur einen Beitrag, egal wie viele Fernseher, Radios oder Computer in der Wohnung sind.
Du zahlst in der Regel quartalsweise in der Mitte von drei Monaten 55,08 Euro. Du kannst allerdings auch im Voraus für ein Quartal, ein Halbjahr (110,16 Euro) oder ein ganzes Jahr (220,32 Euro) zahlen. Am einfachsten funktioniert die Zahlung über die Sepa-Lastschrift. So zahlst Du auf jeden Fall pünktlich und auch nach einer Erhöhung die richtige Summe. Falls Du Dich für das SEPA-Lastschriftverfahren entscheidest, bekommst Du keine Zahlungsaufforderungen mehr.
Du kannst die Gebühr aber auch überweisen. Wer mit Dauerauftrag zahlt, muss seinen Auftrag nach einer Gebührenerhöhung entsprechend anpassen. Bei der letzten Erhöhung gab es keine gesonderten Schreiben des Beitragsservices, um die Haushalte über die höheren Beiträge zu informieren. Einige Haushalte gerieten nach der Erhöhung in Verzug, weil sie ihren Dauerauftrag nicht anpassten. Eine Mahnung muss der Beitragsservice nicht versenden. Wird der rückständige Betrag nicht beglichen, folgt ein Festsetzungsbescheid samt Säumniszuschlag von 1 Prozent der rückständigen Gebühren, mindestens aber 8 Euro.
Eine Barzahlung des Rundfunkbeitrags ist grundsätzlich nicht möglich, zumindest dann nicht, wenn der Beitragszahler ein Girokonto hat (vgl. BVerwG, 27.04.2022, Az. 6 C 2.21; 6 C 3.21).
Tipp: Achte darauf, dass der Rundfunkbeitrag für eine Wohnung nicht doppelt bezahlt wird. Im Haushalt lebende Kinder mit Einkommen, Großeltern sowie WG-Mitbewohner können sich abmelden. Das entsprechende Formular „Abmelden“ findest Du auf der Website des Beitragsservice.
Keine zusätzliche Gebühr für das Radio im Auto
Vom Rundfunkbeitrag erfasst ist auch das Radio in Deinem Auto. Dafür musst Du nicht gesondert zahlen.
Im gewerblichen Bereich sieht das anders aus. Bei Autovermietungen werden Beiträge für die Radios in den Mietwägen fällig. Diese Zahlungspflicht ist verfassungsgemäß (BVerfG, 18.07.2018, Az. 1 BvR 1675/16 u.a.).
Anmeldung nicht vergessen
Im emotionalen Trubel beim Auszug aus der elterlichen Wohnung oder bei einer Trennung mit anschließendem Umzug in eine neue Bleibe solltest Du nicht vergessen, Deine neue Wohnung innerhalb eines Monats anzumelden. Du kannst dazu das Formular „Wohnung anmelden“ herunterladen. Warte keinesfalls darauf, bis Du Post vom Beitragsservice bekommst. Die Gebühren können sich ansammeln und es kann teuer werden.
Alle volljährigen Personen, die aus dem Elternhaus ausziehen und die neue Adresse beim Einwohnermeldeamt anmelden, bekommen Post vom Beitragsservice, wenn der Beitragsservice im Rahmen der Meldedatenübermittlung kein Beitragskonto zuordnen kann. Es ist wichtig, auf dieses Schreiben zu reagieren. Reagierst Du nicht, meldet Dich der Beitragsservice rückwirkend zum Datum des Einzugs an. Bist Du in eine Wohngemeinschaft gezogen, in der schon jemand den Rundfunkbeitrag bezahlt, besteht für Dich keine Beitragspflicht. Am besten teilst Du dem Beitragsservice mit, dass für die Wohnung bereits Rundfunkgebühr gezahlt wird. Dazu kannst Du online das Formular „Klärung“ verwenden.
Rundfunkbeitrag: Checkliste
Wer sich den Rundfunkbeitrag sparen kann oder weniger zahlen muss, findest Du mit unserer Checkliste heraus:
Was zählt als Wohnung?
Erhoben wird die Gebühr von derselben Behörde wie vor 2013, nur dass sie einen neuen Namen trägt. Die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) heißt mittlerweile ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice. Die GEZ-Ermittler, die an der Wohnungstür klingelten, um herauszufinden, ob ein Rundfunkgerät im Haushalt vorhanden ist, gibt es nicht mehr.
Die Wohnung als Anknüpfungspunkt für den Rundfunkbeitrag ist so definiert: Eine Wohnung ist eine ortsfeste, baulich abgeschlossene Einheit, die
- zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist oder genutzt wird,
- einen eigenen Eingang hat und
- nicht ausschließlich über eine andere Wohnung begehbar ist.
Beitragsfrei sind Zimmer oder Wohnungen in Gemeinschaftsunterkünften wie Internaten oder Kasernen. Auch für Lauben in Schrebergärten, in denen niemand übernachten darf, fällt keine Gebühr an.
Rundfunkbeitrag ist rechtmäßig
Einige Bürger fanden den neuen Rundfunkbeitrag ungerecht und klagten dagegen, allerdings ohne Erfolg. Die Rundfunkbeitragspflicht ist mit dem Grundgesetz vereinbar (BVerfG, 18.07.2018, Az. 1 BvR 1675/16 u.a.). Zwar würden Alleinlebende dadurch mehr belastet als Familien oder Wohngemeinschaften, das sei aber gerechtfertigt und hinnehmbar, so die Richter.
Auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) erklärte die deutsche Rundfunkgebühr für zulässig. Es handelt sich nicht um unerlaubte staatliche Beihilfen (EuGH, 13.12.2018, Az. C-492/17).
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