So gehst Du bei der Trennung vor Checkliste und Tipps
In jeder Ehe gibt es Krisen. Aber manchmal kriselt es in der Beziehung so heftig, dass eine Trennung die einzige Lösung ist. Bevor Du diesen Schritt gehst, solltest Du überlegen, was für Folgen die Trennung nach sich zieht: Wer soll ausziehen? Bei wem sollen die Kinder wohnen? Und wie sieht es finanziell im Trennungsjahr aus? Unsere Checkliste fasst alle wichtigen Punkte zusammen, an die Du bei einer Trennung von Deinem Ehepartner denken solltest.

Was versteht man unter dem Trennungsjahr?
Vor einer Scheidung müssen Ehepaare in der Regel mindestens ein Jahr getrennt leben. Erst dann wird vermutet, dass die Ehe gescheitert ist. Beide können nach dem Trennungsjahr entweder gemeinsam die Scheidung beantragen oder der eine beantragt sie und der andere stimmt zu.
Stimmt ein Ehepartner der Scheidung nicht zu, kann das Gericht dennoch die Scheidung aussprechen, wenn beide seit drei Jahren getrennt leben (§ 1566 Abs. 2 BGB). Die Dauer sollte der scheidungswillige Ehegatte nachweisen können.
Nachweis des Trennungsjahrs
Erst wenn sich das Ehepaar uneins ist, seit wann es getrennt lebt, ist ein Nachweis wichtig. Geben beide unterschiedliche Trennungstermine an, die aber beide mindestens ein Jahr zurückliegen, ist das kein Problem. Anders sieht es aus, wenn einer bestreitet, dass sie schon ein Jahr getrennt leben. Dann kann das Gericht die Scheidung nicht aussprechen, es sei denn, der andere ist in der Lage, das Trennungsjahr zu beweisen.
Es gibt keine offizielle Stelle, bei der Eheleute eine Trennung anzeigen könnten. Als Nachweis eignet sich der neue Mietvertrag oder eine Meldebescheinigung. Auch Zeugen können bestätigen, seit wann das Ehepaar getrennt lebt. Schwieriger ist es, wenn die Trennung innerhalb der gemeinsamen Wohnung oder des gemeinsamen Hauses stattgefunden hat. In einem solchen Fall solltest Du die Trennung dokumentieren.
Beide Eheleute können schriftlich vereinbaren, dass sie seit einem bestimmten Datum innerhalb der Wohnung getrennt leben. Verweigert einer von beiden die Unterschrift unter dieses Papier, sollte der andere ein kurzes Schreiben an den Ehepartner schicken, in dem das Getrenntleben festgestellt wird – dann allerdings am besten per Einschreiben.

Checkliste für die Trennung und Scheidung
von der Experten-Redaktion von Finanztip
Erwägst Du die Scheidung? Unsere Checkliste fasst alle wichtigen Punkte zusammen, an die Du bei einer Trennung denken solltest.
Kann man sich auch vor Ablauf des Trennungsjahrs scheiden lassen?
In seltenen Ausnahmefällen ist eine Scheidung möglich, obwohl die Eheleute weniger als ein Jahr getrennt leben. Derjenige, der die Scheidung beantragt, muss dazu erklären, dass es ihm unzumutbar ist, weiter mit dem anderen verheiratet zu sein (§ 1565 Abs. 2 BGB).
Mögliche Gründe sind unter anderem: Misshandlung in der Ehe; ein Partner erwartet ein Kind mit einem neuen Partner; Alkohol-, Drogen oder Spielsucht. Auch jahrelange Demütigungen können dazu führen, dass die Grundlage für ein weiteres Zusammenleben zerstört ist. Ein Trennungsjahr kann deshalb unzumutbar sein (OLG Oldenburg, Hinweisbeschluss vom 26. April 2018, Az. 4 UF 44/18).
Es muss sich immer um einen Umstand handeln, der in der anderen Person liegt. Deshalb kann zum Beispiel nicht derjenige eine schnelle Scheidung verlangen, der selber neuen Nachwuchs erwartet.
Checkliste Trennung
Unsere Checkliste fasst alle wichtigen Punkte zusammen, an die Sie bei einer Trennung denken sollten.