Balkonkraftwerk: Wann sich's lohnt & wie Du planst
Expertengespräch am 12.03.2026
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Genau wie im Straßenverkehr Brücken und Straßen ausgebaut werden, müssen Stromnetzbetreiber das Stromnetz ausbauen, um Engpässe und Überlastungen zu vermeiden. Dazu müssen die Betreiber wissen, wo überall Strom produziert wird. Aus diesem Grund musst Du Deine Photovoltaikanlage anmelden – wir zeigen es Dir Schritt für Schritt.
Beachte: Für Balkonkraftwerke gelten andere Regeln, schau in unseren Ratgeber Balkonkraftwerk anmelden.
Im besten Fall erledigt der Installationsbetrieb die Anmeldung Deiner neuen Photovoltaikanlage beim Netzbetreiber. Achte darauf, dass dieser Anmeldeservice im Angebot der Solarfirma enthalten ist. Erst nach erfolgreicher Anmeldung darf die PV-Anlage an das Stromnetz angeschlossen werden. Falls Du einen Stromspeicher zur PV-Anlage einbaust oder später nachrüstest, muss er beim Netzbetreiber separat angemeldet werden.
Theoretisch kannst Du die Anmeldeformulare auch selbst ausfüllen. Viele Netzbetreiber stellen ein entsprechendes Portal auf ihrer Internetseite bereit. Dort müssen allerdings viele technische Details angegeben werden, was überfordernd sein kann, wenn Du nicht vom Fach bist. Und spätestens, wenn die Anlage ans Stromnetz angeschlossen wird, ist ohnehin eine Elektrofachkraft erforderlich.
Der Netzbetreiber ist ein Unternehmen, das für den Betrieb, den Ausbau und die Wartung des Stromnetzes in Deiner Region zuständig ist. Mit dem Portal VNBdigital findest Du Deinen Stromnetzbetreiber, Du brauchst nur Deine Adresse.
Oft kümmert sich dasselbe Unternehmen um die grundlegende Belieferung mit Strom in dieser Region. Dann ist der Netzbetreiber zugleich der sogenannte Grundversorger. Beide haben aber unterschiedliche Aufgaben.
Die Anmeldung beim Netzbetreiber kann einige Wochen dauern. Die Unterlagen zu Deiner neuen PV-Anlage sollten deshalb frühzeitig abgeschickt werden, am besten noch bevor etwas montiert wird. Einige Netzbetreiber bieten über ihre Webseite eine Vorabanfrage an, für die lediglich die geplante Leistung und der Standort der PV-Anlage benötigt werden. Wenn die Installationsfirma den Netzbetreiber erst kontaktiert, wenn die Solaranlage schon auf dem Dach ist, wird sich der Anschluss verzögern.
Reagiert der Netzbetreiber nicht innerhalb eines Monats auf die Anmeldung Deiner PV-Anlage, gilt die Photovoltaikanlage als genehmigt und darf sofort angeschlossen werden (§ 8 Abs. 5 Satz 3 EEG). Einzige Voraussetzung: Sie darf dafür höchstens 30 Kilowatt-Peak (kWp) leisten. Dieses vereinfachte Netzanschlussverfahren verhindert Verzögerungen bei vielen Solaranlagen auf normalen Wohnhäusern, da die 30-kWp-Grenze dort fast immer eingehalten wird.
Reagiert der Netzbetreiber innerhalb eines Monats, muss er einen Zeitplan für die weiteren Schritte des sogenannten Netzanschlussbegehrens vorlegen. Gegebenenfalls fordert er fehlende Informationen an. Liegt alles vor, hat der Netzbetreiber nochmal acht Wochen Zeit, um den Anschluss der PV-Anlage zu genehmigen. Verstreicht die Frist ohne Genehmigung, gilt dasselbe wie oben: Anlagen bis 30 Kilowatt-Peak dürfen am bestehenden Stromanschluss in Betrieb genommen werden. Nur falls der Netzbetreiber feststellt, dass er erst das Stromnetz verstärken muss, wird er einen Zeitplan vorlegen und der Anschluss Deiner Photovoltaikanlage verzögert sich (§ 8 Abs. 6 EEG).
Normalerweise verläuft die Anmeldung einer Solaranlage auf dem Hausdach ohne Probleme. In Regionen mit besonders vielen Solaranlagen kann es aber sein, dass der Betreiber erst noch sein Netz verstärken muss, ehe er Deine Anlage anschließen kann. Zwar ist er verpflichtet, Solaranlagen unverzüglich anzuschließen (§ 8 Abs. 1 EEG). „Unverzüglich“ bedeutet aber nicht, dass der Netzausbau von heute auf morgen klappt.
Der Netzbetreiber prüft, ob der vorhandene Anschluss des Gebäudes oder Grundstücks an das Stromnetz für die geplante Leistung der Photovoltaikanlage ausreicht. Für den unwahrscheinlichen Fall, dass sich der Anschluss verzögert oder der Netzbetreiber erst einen komplett neuen Netzanschluss einrichten müsste, kann ein bereits unterschriebener Kaufvertrag zum Problem werden. Willst Du Dich absichern, lass in den Vertrag eine Klausel aufnehmen: Er sollte nur unter der Bedingung gelten, dass die PV-Anlage am bestehenden Hausanschluss angeschlossen werden kann.
Hat der Netzbetreiber den Anschluss Deiner Solaranlage zugesagt, kann die Installation beginnen. Mit der Zusage schicken viele Netzbetreiber einen sogenannten Netzanschlussvertrag. Deine PV-Anlage darf entweder der Fachbetrieb oder der Netzbetreiber anschließen (§ 10 Abs. 1 EEG).
Wahrscheinlich wird auch ein neuer Stromzähler eingebaut: Du benötigst einen sogenannten Zweirichtungszähler. Er misst, wie viel Strom Deine PV-Anlage ins Stromnetz abgibt. Du wirst einen digitalen Stromzähler oder, wenn Deine Anlage mehr als sieben Kilowatt-Peak leistet, ein intelligentes Smart Meter eingebaut bekommen.
Der Anschluss einer PV-Anlage an das Stromnetz kostet Dich in der Regel ein paar Hundert Euro. Das ist aber sehr individuell und hängt von der Elektroinstallation in Deinem Haus und auf Deinem Grundstück ab. Gute Voraussetzungen hast Du, wenn
Bei älteren Gebäuden können die Anschlusskosten für eine PV-Anlage auf einige Tausend Euro steigen, falls die Elektroinstallation umfangreich erneuert werden muss. Müsstest Du das Geld nur wegen der neuen Photovoltaikanlage investieren, kann die Anlage dadurch unrentabel werden. Lass Deine Elektroinstallation deshalb vorab von der Photovoltaikfirma untersuchen und alle Anschlusskosten im Kaufvertrag festhalten. Nach unseren Preis-Analysen solltest Du aufpassen, wenn Du einen Kostenvoranschlag mit mehr als 3.000 Euro nur für den Anschluss vorgelegt bekommst. Diese Summen werden nur in seltenen Ausnahmefällen erreicht.
Du musst die Kosten übernehmen, die beim Anschluss der PV-Anlage an den sogenannten Netzverknüpfungspunkt entstehen. Meistens ist das Dein Hausanschluss und der Punkt, an dem Deine Photovoltaikanlage den Strom ins Netz abgibt. Die Clearingstelle Energie hat diese Regelung auf Basis des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) empfohlen.
Muss das Stromnetz wegen Deiner Solaranlage verstärkt werden, darf Dir der Netzbetreiber keine Kosten dafür in Rechnung stellen. Ablehnen darf er den Netzausbau nur, wenn dieser wirtschaftlich unzumutbar ist (§ 12 Abs. 3 EEG) – etwa, wenn Du abgelegen wohnst und die Stromleitung nur für Dich verstärkt werden müsste.
Teile dem Netzbetreiber schriftlich mit, dass Du für den eingespeisten Solarstrom als Veräußerungsform die Einspeisevergütung wählst (§ 21b Abs. 1 und § 21c Abs. 1 EEG 2023).
Achtung: Einige Netzbetreiber fragen die Veräußerungsform im Anmeldeprozess ab, bei anderen findet sich dazu überhaupt kein Hinweis oder Formular, zeigt unsere Finanztip-Recherche. Die Auswahl von Teileinspeisung oder Volleinspeisung hat mit der Veräußerungsform übrigens nichts zu tun.
Um von Beginn an Einspeisevergütung zu bekommen, wähle die Veräußerungsform so früh wie möglich – am besten vorab mit der ersten Anmeldung der Photovoltaikanlage beim Netzbetreiber. Besprich mit der Solarfirma, ob sie das erledigt. Oder schreib dem Netzbetreiber selbst: Eine E-Mail mit der Adresse der Anlage und dem Hinweis, dass Du als Veräußerungsform die Einspeisevergütung willst, genügt.
Als Anlagenbetreiberin bist Du verpflichtet, Deine PV-Anlage einer Veräußerungsform zuzuordnen. Solange Du das nicht tust, wird die Anlage der „unentgeltlichen Abnahme“ zugeordnet. Im Klartext: Du verschenkst Deinen Solarstrom und bekommst keinen Cent Einspeisevergütung. Du kannst die Veräußerungsform zwar später auch nachträglich wählen, rückwirkend gibt es dann aber kein Geld. Davor warnt auch die Clearingstelle EEG.
Netzbetreiber benötigen diese drei Dokumente, damit die Einspeisevergütung ausgezahlt werden kann:
Das Inbetriebnahmeprotokoll erstellt die Elektrofachkraft beim Anschluss Deiner Photovoltaikanlage an das Stromnetz. Dieses Dokument schickst Du zusammen mit der Bestätigung, dass die Solaranlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur angemeldet wurde, an den Netzbetreiber, um die Einspeisevergütung zu bekommen.
In unserem Ratgeber zur Einspeisevergütung findest Du mehr zu diesem Thema.
Eine neue Photovoltaikanlage muss außerdem im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur angemeldet werden. Diese Online-Anmeldung ist kostenlos, Du selbst oder die Solarfirma kann sie erledigen. Auch hier gilt: Je früher, desto besser. Denn ohne Anmeldung gibt es kein Geld für den eingespeisten Strom.
Die Registrierung im Marktstammdatenregister ist schon vorab möglich, noch bevor die PV-Anlage in Betrieb geht. Spätestens einen Monat nach Inbetriebnahme muss sie aber erledigt sein (§ 5 Abs. 5 MaStRV). Wer eine Solaranlage nicht im MaStR anmeldet, riskiert ein Bußgeld von theoretisch bis zu 50.000 Euro (§ 95 Abs. 2 EnWG).
Rufe für die Anmeldung Deiner PV-Anlage den Registrierungsassistenten des Marktstammdatenregisters auf. Wähle dort die Option „Registrierung einer Anlage oder eines Marktakteurs“, dann „Registrierung einer Solaranlage“ und schließlich „Solaranlage auf einem Dach, Gebäude“ aus. Im Anschluss wirst Du unter anderem dazu aufgefordert, ein Benutzerkonto zu erstellen. Gib dazu Deine persönlichen Daten an.
Jetzt geht es an die eigentliche Registrierung Deiner Solaranlage. Unten siehst Du einen Ausschnitt des Formulars im Marktstammdatenregister. Neben dem Standort der Anlage musst Du einige technische Angaben machen. Halte die Unterlagen der Installationsfirma bereit.
Quelle: Marktstammdatenregister Bundesnetzagentur (Stand: 18. Dezember 2025)
Datum der Inbetriebnahme - Das Datum sollte weniger als einen Monat zurückliegen, da Du die Anmeldung innerhalb eines Monats erledigen musst.
Anzahl der Module - Wie viele Solarmodule wurden installiert?
Bruttoleistung der gesamten Solaranlage - Trage hier ein, wie viel Leistung die Solarmodule insgesamt in der Spitze erzeugen können. Die Einheit dazu ist Kilowatt-Peak (kWp). Manche Unternehmen geben die Leistung auch einfach in Kilowatt (kW) an – trage dann einfach den Wert in kW ein.
Zugeordnete Wechselrichterleistung - Der Wechselrichter ist das Gerät, das den Strom aus den Solarmodulen ins Hausnetz einspeist, sodass Du ihn im Haushalt nutzen kannst. Bei Photovoltaikanlagen wird seine Leistung in Kilowatt angegeben. Es kann sein, dass Dein Wechselrichter etwas mehr oder auch weniger als die Spitzenleistung der Solarmodule leistet. Die Leistungsangabe findest Du im Hersteller-Datenblatt oder auch direkt auf dem Wechselrichter. Sie wird auch als AC-Leistung oder Bemessungsleistung bezeichnet.
Nutzung des Gebäudes - Hier wirst Du in der Regel „Haushalt“ wählen, wenn Du die PV-Anlage bei Dir zuhause installierst.
Ausrichtung und Neigungswinkel der Module - Gib an, in welche Himmelsrichtung die Solarmodule zeigen und wähle den ungefähren Neigungswinkel aus, vom Boden aus gemessen. Bei einem gewöhnlichen Satteldach sind das oft 20 bis 40 Grad Dachneigung. Sind die Solarmodule nicht nur auf einer, sondern auf zwei Dachseiten platziert, kannst Du das hier ebenfalls eintragen.
Volleinspeisung oder Teileinspeisung - Je nachdem, ob Du selbst Strom aus Deiner Solaranlage verbrauchen wirst oder nicht, wählst Du hier für den Eigenverbrauch die Teileinspeisung und ohne Eigenverbrauch die Volleinspeisung aus.
Alles fertig? Vergiss nicht, die Registrierungsbestätigung und die MaStR-Nummer, die wie eine Identifikationsnummer für Deine Solaranlage ist, zu speichern und dem Netzbetreiber weiterzuleiten. Erst wenn er diese Daten hat, darf er die Einspeisevergütung auszahlen.
Änderungen an Deiner Solaranlage musst Du auch immer im Marktstammdatenregister eintragen. Zum Beispiel wenn Du zusätzliche Solarmodule installierst oder alte Module austauschst, zwischen Eigenverbrauch und Volleinspeisung umstellst oder die Anlage ganz stilllegst.
Im folgenden Video wird der Registrierungsprozess für eine Solaranlage im Marktstammdatenregister noch einmal Schritt für Schritt gezeigt. Fragen beantwortet die Bundesnetzagentur außerdem auf einer Hilfeseite.
Einen neuen Stromspeicher musst Du ebenfalls im Marktstammdatenregister anmelden. Der Speicher wird separat angemeldet. Es ist also egal, ob Du ihn zusammen mit der Solaranlage in Betrieb genommen hast oder den Stromspeicher später nachrüstest.
Auch für den Stromspeicher werden technische Daten abgefragt: Wie viel Kilowatt leistet er, welche Speicherkapazität in Kilowattstunden hat er und ist er per DC-Kopplung (Gleichstrom) oder AC-Kopplung (Wechselstrom) angeschlossen? Die Hinweisfelder im Marktstammdatenregister helfen Dir beim Ausfüllen.
Balkonkraftwerk: Wann sich's lohnt & wie Du planst
Expertengespräch am 12.03.2026
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In den meisten Fällen müssen neue Photovoltaikanlagen nicht mehr beim Finanzamt angemeldet werden. Neu installierte Solaranlagen sind von der Umsatzsteuer und von der Einkommensteuer befreit, solange sie weniger als 30 Kilowatt-Peak leisten. Diese Steuerbefreiung führt dazu, dass PV-Anlagen für das Finanzamt praktisch irrelevant sind, sofern Du nicht noch sonstige Einnahmen aus einem Gewerbebetrieb hast.
Alles zur Steuerbefreiung liest Du in unserem Ratgeber PV-Steuern. Wenn Du im Einzelfall Zweifel hast, frage am besten bei Deinem örtlichen Finanzamt nach.
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat in einem offiziellen Schreiben klargestellt: Es gibt keinen Ärger, wenn Du für eine von der Steuer befreite PV-Anlage kein Gewerbe anmeldest. Die Finanzbehörden werden das nicht beanstanden.
Betreiber kleinerer PV-Anlagen an oder auf Gebäuden sind von der Gewerbesteuer befreit, wenn die installierte Leistung unter 30 Kilowatt-Peak bleibt (§ 3 Nr. 32 GewStG). In der Theorie müsstest Du beim Gewerbeamt dennoch einen neuen Gewerbebetrieb anzeigen und einen steuerlichen Fragebogen beim Finanzamt abgeben (§ 138 Abs. 1 und 1b). Solange Du keine weiteren gewerblichen Einkünfte hast, kannst Du aber darauf verzichten. Falls Du auch andere Gewerbeeinkünfte hast, frag lieber beim Gewerbeamt Deiner Stadt oder Gemeinde nach.
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