Beim Tarifwechsel: Für Vorschäden verlangen die meisten Kfz-Versicherer keinen zusätzlichen Aufschlag

Berlin, 25.09.2019 – Wer seine Kfz-Versicherung wechseln möchte, muss angeben, ob der bisherige Versicherer Vorschäden reguliert hat. Eine aktuelle Untersuchung des gemeinnützigen Verbraucher-Ratgebers Finanztip zeigt: Ein regulierter Schaden sorgt zwar für eine schlechtere Scha­den­frei­heits­klas­se, bei den meisten Versicherern wird es beim Wechsel durch den Vorschaden aber nicht nochmals teurer. Nur einzelne Anbieter verlangen höhere Beiträge, teilweise bis zu 20 Prozent.

Etwa vier Millionen Haft­pflicht­schä­den und rund fünf Millionen Kaskoschäden haben Versicherer im vergangenen Jahr reguliert. Das zeigen Zahlen des Gesamtverbands der Deutschen Ver­si­che­rungswirtschaft (GDV). Bei einem Wechsel der Autoversicherung gelten diese Fälle als Vorschäden. Haben Versicherte einen Schaden gemeldet, müssen sie den bei ihrer neuen Ver­si­che­rung angeben. Bei einem Ver­si­che­rungswechsel fließt das in die Tarifberechnung mit ein. Wie eine aktuelle Finanztip-Untersuchung zeigt, wirkt sich das allerdings in den meisten Fällen nicht auf den zu zahlenden Beitrag aus.

Nur einzelne Anbieter verlangen einen Aufschlag

Der durchschnittliche Aufschlag für einen Haftpflichtaschaden bei der Vorversicherung betrug in der Untersuchung knapp zwei Prozent, der bei einem regulierten Kaskoschaden lag bei unter einem Prozent. „In unserer Untersuchung verlangten die meisten Anbieter von den potenziellen Neukunden überhaupt keinen Preisaufschlag wegen eines Vorschadens“, sagt Kathrin Gotthold, Ver­si­che­rungsexpertin bei Finanztip. „Nur einzelne Anbieter verlangten mehr, teilweise bis zu 20 Prozent“. Das Fazit der Expertin: „Ein Vorschaden sollte niemanden abhalten, die Kfz-Versicherung zu wechseln. Im Gegenteil: Nehmen Sie die Schadenregulierung zum Anlass, den Preis für Ihre Autoversicherung zu überprüfen.“

Nach einem Schaden sinkt die Scha­den­frei­heits­klas­se

Wer längere Zeit unfallfrei Auto fährt, steigt bei seiner Ver­si­che­rung in der Scha­den­frei­heits­klas­se. Je höher die Einstufung, desto günstiger ist der Tarif. Wenn ein Haftpflicht- oder Vollkaskoschaden gemeldet wird, senkt der Versicherer die entsprechende Scha­den­frei­heits­klas­se gemäß seiner Rückstufungstabelle. „Bei einem Wechsel nach einem Unfall hat der alte Versicherer die Rückstufung bereits vorgenommen. Die Kunden fangen also auch beim neuen Versicherer in der teureren Scha­den­frei­heits­klas­se an“, erklärt Gotthold.

So hat Finanztip untersucht

Ziel der Untersuchung war herauszufinden, welchen Einfluss ein regulierter Vorschaden auf den Kfz-Versicherungstarif hat. Dafür hat Finanztip im Juli 2019 zehn unterschiedliche Fahrer-Profile mit gängigen PKW erstellt und für diese auf dem Vergleichsportal Nafi-Auto Preise abgefragt. Dabei wurde das Merkmal Vorschaden variiert, während alle anderen Merkmale der Fahrer unverändert blieben. In die Berechnungen gingen jeweils die ersten 30 Ergebnisse für jedes Profil ein.

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