Reiserücktrittsversicherung Geld zurück, wenn der Urlaub ins Wasser fällt

Henriette Neubert
Expertin Versicherungen

Das Wichtigste in Kürze

  • Wenn Du wegen eines unerwarteten Ereignisses wie Krankheit oder einem Todesfall in der Familie eine Reise nicht antreten kannst, bekommst Du von der Reiserücktrittsversicherung die entstandenen Urlaubskosten zurück.
  • Möchtest Du auch die Kosten für einen Reiseabbruch erstattet bekommen, muss der Reiseabbruch explizit mitversichert sein.
  • Nicht jedes unerwartete Ereignis ist ein Grund für einen Reiserücktritt oder Reiseabbruch. Daher ist es wichtig, die Bedingungen vor Vertragsabschluss genau zu lesen.
     

So gehst Du vor

  • Vergleiche Leistungen und Beiträge Deiner Auswahl an Reiserücktrittsversicherungen. Achte darauf, auch den Reiseabbruch mitzuversichern.
  • Vergleiche die Beiträge von Einzelverträgen für eine Reise mit denen von Jahresverträgen miteinander. Oft sind Jahresverträge günstiger. Ältere Reisende zahlen allerdings bei den meisten Anbietern für Einzelverträge weniger.
  • Wir empfehlen die Reiserücktrittsversicherung der LVM und Care Concept für alle Reisenden. Die Axa ist vor allem für Familien günstig, während sich für Paare ein Jahresvertrag bei der Signal Iduna lohnen kann.

Endlich steht der lange geplante Urlaub vor der Tür. Doch kurz vorher hast Du eine Blinddarmentzündung, musst in Kurzarbeit oder Dein Haus wurde bei einem Sturm stark beschädigt. Kurz: Du kannst die Reise nicht antreten. Das allein ist schon traurig genug, noch schlimmer aber, wenn das Geld für den Urlaub ebenfalls weg ist. Mit einer Reiserücktrittsversicherung, auch Reiserücktrittskostenversicherung oder Stornokostenversicherung genannt, kannst Du diese Kosten absichern. Wann sich das lohnt, worauf Du achten solltest und welche Tarife wir empfehlen, erfährst Du in diesem Ratgeber.

Warum Du Reiserücktrittsversicherungen vergleichen solltest

Wenn Du Dich dafür entscheidest, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen, solltest Du nicht nur auf den Preis der Angebote achten, sondern auch auf die Konditionen. Beim Finanztip-Test 2025 haben wir genau das getan und uns die Leistungen angeschaut und dann Beiträge abgefragt. Von 16 Tarifen, die in unsere engere Auswahl kamen, schafften es acht in unsere Anbietertabelle. 

Diese Tarife für Reiserücktritt und Reiseabbruch sind online abschließbar und nehmen am Schlichtungsverfahren der Versicherungsombudsstelle teil. Das war uns wichtig, weil es bei Reiserücktrittsversicherungen immer wieder zu Streit mit der Versicherung kommt. 

Außerdem schafften es nur Tarife in unsere Tabelle, die bei einem Reiseabbruch während der ersten Hälfte der Urlaubsreise beziehungsweise bis zum achten Tag den vollen Reisepreis erstatten.
 

In der Bewertung der Beiträge haben wir uns besonders auf Jahresverträge bezogen, die bei demselben Reisepreis meist günstiger waren als Verträge für eine Einzelreise. Es gibt jedoch Fälle, in denen ein Einzelvertrag günstiger sein kann. Etwa, wenn Du nur eine Reise im Jahr machst. Ein Vergleich lohnt sich also immer. Ältere Reisende ab etwa 65 bekommen bei den meisten Anbietern die Einzelverträge günstiger.

Die Finanztip-Empfehlungen

Von den Tarifen empfehlen wir besonders die Reiserücktrittsversicherung der LVM, der Care Concept, der AXA und der Signal Iduna.

Die LVM hat sehr umfangreiche Leistungen und darüber hinaus für alle abgefragten Urlaubsreisen einen günstigen Beitrag – sowohl für Jahres-, als auch für Einzelverträge. Nicht empfehlenswert ist der Vertrag für alle, die in den letzten drei Jahren eine psychische Erkrankung hatten. Bei der LVM wäre ein Wiederauftreten kein versicherter Fall.

Die Care Concept war in unserer Abfrage im Durchschnitt teurer, hatte aber ebenfalls wettbewerbsfähige Beiträge für alle.

Die Axa war besonders günstig für Familien, auch wenn die Leistungen nicht ganz so umfangreich sind wie bei der LVM. Unter Umständen sind die Leistungen, die fehlen, aber auch gar nicht nötig. So ist bei der Axa ein Terroranschlag am Urlaubsort kein Reiserücktrittsgrund. 

Die Signal Iduna war besonders günstig für Paare, die einen Jahresvertrag abschließen wollen. Auch die Leistungen waren umfangreich.

Nutze die Filtermöglichkeiten unserer Anbietertabelle, um zu prüfen, ob die Leistungen der Tarife für Dich passend sind. Denn nicht jeder Tarif zahlt bei jedem Reiserücktrittsgrund und nicht alle entstandenen Kosten werden überall übernommen.

Was kostet eine Reiserücktrittsversicherung?

Der Beitrag für den Schutz hängt vom Reisepreis, dem Reiseziel, der versicherten Personenanzahl und dem Alter der Versicherten ab. Natürlich unterscheiden sich die Beiträge auch von Anbieter zu Anbieter.

Bei unserem Test von Reiserücktrittsversicherungen im März 2025 haben wir verschiedene Beiträge abgefragt. Für eine Reise in die Dominikanische Republik im Wert von 3.000 Euro für eine 68-jährige Person kosten die Versicherungen als Einzelvertrag zwischen 140 Euro und 340 Euro, Jahresverträge kosten zwischen 175 Euro und 230 Euro. 

Für eine 28-jährige Person kostet der Schutz für diese Reise im Wert von 2.500 Euro zwischen 97 Euro und 170 Euro als Einzelvertrag und zwischen 94 Euro und 125 Euro für einen Jahresvertrag. 

Bei Familientarifen sind auch die Reisen einzelner Familienmitglieder versichert. Dann lohnt sich ein Jahresvertrag vor allem, wenn verschiedene Familienmitglieder insgesamt mehrere Reisen planen.

Achtung: Ein Jahresvertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn Du ihn nicht rechtzeitig kündigst. Es zählt der Tag, an dem die Kündigung beim Versicherer eingeht. Bei unseren Empfehlungen muss die Kündigung spätestens einen Monat vor Ende des Versicherungsjahres vorliegen, damit sich Dein Vertrag nicht automatisch verlängert.

Wann zahlt die Reiserücktrittsversicherung?

Kannst Du Deine Reise aus unvorhersehbaren und wichtigen Gründen nicht antreten, dann zahlt die Reiserücktrittsversicherung. Sie übernimmt die entstehenden Stornogebühren und einen Teil der entstehenden Mehrkosten. 

Ein versicherter Reiserücktrittsgrund ist beispielsweise, wenn Du plötzlich schwer erkrankst, einen Unfall hast oder ein Angehöriger verstirbt. Aber auch, wenn Du Deinen Job verlierst, eine wichtige Prüfung nachholen musst oder vor Gericht geladen wirst.

Die Reiserücktrittsgründe sind stets in den Allgemeinen Vertragsbedingungen aufgelistet. Sie gelten aber nicht nur, wenn sie Dir passieren, sondern auch, wenn sie einen nahen Angehörigen, eine sogenannte Risikoperson, betreffen. Wird die Pflegeperson Deiner schwer kranken Mutter krank, ist das ebenfalls ein versicherter Grund. Wer alles zu den Risikopersonen gehört, findest Du ebenfalls in den Vertragsbedingungen. 

Weiterhin bekommst Du Geld von der Versicherung, wenn Du Deinen Flug, Deinen Zug oder Dein Schiff verpasst, weil die öffentlichen Verkehrsmittel mehr als zwei Stunden Verspätung hatten. Bei Verspätungen bekommst Du in der Regel Mehrkosten erstattet, die die verspätete Hinreise verursacht.  

Die Versicherung übernimmt auch verschiedene Kosten, die entstehen, weil eine mitreisende Person kurzfristig absagen muss.

In den Details der Leistungen unterscheiden sich die verschiedenen Tarife. Du solltest also immer vergleichen. Unterschiedlich ist beispielsweise, wer alles im Familientarif mitversichert ist und ob Du beim Reiserücktritt auch die Kosten für eine Reiseimpfung oder ein Visum ersetzt bekommst. 

Nicht immer sind diese Leistungen notwendig. Nicht für jedes Urlaubsziel brauchst Du eine Reiseimpfung oder ein Visum. Und wenn, kannst Du zumindest bei der Reiseimpfung bereits im Vorfeld die Kosten sparen. Denn gute Krankenkassen übernehmen die Kosten dafür oder beteiligen sich daran. 

Wie unterscheiden sich Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung?

Die Reiserücktrittsversicherung übernimmt Kosten, die entstehen, wenn Du Deine Reise nicht oder nur verspätet antreten kannst. Die Reiseabbruchversicherung zahlt, wenn Du eine Reise vorzeitig abbrechen musst. Die Gründe sind die gleichen wie bei der Reiserücktrittsversicherung. Die Nachricht darüber, dass das Haus abgebrannt ist, kann ebenso zu einem Reiseabbruch führen wie der schwere Unfall der Schwiegermutter.

Darüber hinaus zahlt die Versicherung auch Mehrkosten, wenn Du ohne eigenes Verschulden nicht planmäßig abreisen kannst. Dies können eine Erkrankung oder ein Unfall sein, die einen stationären Klinikaufenthalt begründen. Aber auch ein Elementarereignis, zum Beispiel ein Sturm oder Waldbrand am Urlaubsort, kann einen längeren Aufenthalt verursachen, welcher mit der Reiseabbruchversicherung abgesichert ist.

Reiseabbruchversicherungen sind bei den allermeisten Anbietern automatisch in der Reiserücktrittsversicherung enthalten. Bei manchen musst Du sie jedoch explizit mit absichern. Achte vor Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung unbedingt darauf, dass der Reiseabbruch mit abgesichert ist.

Wann zahlt die Reiserücktrittsversicherung nicht?

Grundsätzlich zahlt die Versicherung für Ereignisse, die schwerwiegend sind und unerwartet auftreten. Handelt es sich um Dinge, die Du hättest absehen können, ist das nicht versichert

Diese Abgrenzung kann schwierig sein, vor allem bei chronischen beziehungsweise regelmäßig wiederkehrenden Erkrankungen. Die Versicherer haben diesbezüglich in der Formulierung ihrer Bedingungen nachgebessert und definieren genau, wann chronische Erkrankungen als Reiserücktrittsgrund versichert sind.  

So sind chronische Erkrankungen bei den meisten Versicherern abgesichert, wenn Du innerhalb der vergangenen sechs Monate deswegen keine ärztliche Behandlung hattest. Kontrolluntersuchungen zählen nicht dazu. Das Gleiche gilt bei den meisten Anbietern auch für psychische Erkrankungen.

Grundsätzlich nicht versichert sind:

  • Krieg und Aufstände im Urlaubsland
  • psychische Reaktionen auf bestimmte Ereignisse, zum Beispiel Flugangst, Angst vor einer Pandemie oder einem Wirbelsturm
  • Suchterkrankungen
  • Verlust der Brille oder des Hörgeräts

Daneben gibt es Ausschlüsse, die je nach Anbieter variieren. Bei einigen ist der Verlust des Visums kein versicherter Grund, wenn Du kurz vor Reiseantritt keine Zeit mehr hattest, ein neues zu beantragen, bei anderen Anbietern ist dies mitversichert. 

Die Adoption eines Kindes, der Verlust des Reisepasses oder der Bruch einer Prothese sind bei Anbietern unterschiedlich versichert. Bei den Anbietern in unserer Tabelle sind sie abgedeckt. 

Hier hilft der Blick in die Allgemeinen Vertragsbedingungen, in denen beschrieben ist, wann Versicherungsschutz besteht und wann nicht. Auch die Länder, für die kein Versicherungsschutz besteht, unterscheiden sich. 

Einige Anbieter schließen keine Länder aus. Bei den meisten sind lediglich Länder ausgeschlossen, für die eine offizielle Reisewarnung durch das Auswärtige Amt besteht. Bei manchen Versicherern gibt es Listen mit Ländern, für die kein Versicherungsschutz besteht, beispielsweise wegen Sanktionen oder Wirtschaftsembargos.

Wann lohnt sich eine Reiserücktrittsversicherung?

Eine Reiserücktrittsversicherung empfehlen wir nicht für jeden. Ob sich die Versicherung lohnt, hängt davon ab, was Du gebucht hast, welche Kosten bei einer Stornierung entstehen und wie hoch der Reisepreis ist. 

Falls Du eine gebuchte Reise nicht antrittst, musst Du in der Regel einen Teil des Reisepreises trotzdem bezahlen. Die Reiseveranstalter dürfen eine Entschädigung verlangen (§ 651h Abs. 1 Satz 2). Wie hoch diese Stornokosten genau sind, steht meist in den Allgemeinen Reisebedingungen (ARB) des Reiseveranstalters. Sie richten sich in der Regel danach, wie lange vor dem Reisebeginn Du die Reise absagst. Oft sind die Gebühren gestaffelt.

Wenn Du beispielsweise eine Pauschalreise 30 Tage vor Reisebeginn stornierst, liegen die Kosten unseren Recherchen nach im Schnitt bei 40 Prozent, kurz vor Reisebeginn können sie schon bei 90 Prozent liegen. 

Eine Reiserücktrittsversicherung kann für teure Pauschalreisen sinnvoll sein, zum Beispiel für eine Karibikkreuzfahrt. In einigen Ausnahmefällen kannst Du als Pauschalreisender allerdings kostenlos von Deiner Reise zurücktreten. Welche das sind, erfährst Du in unserem Ratgeber zum Thema Reiserücktritt.

Ebenfalls sinnvoll ist die Versicherung für Personen, die ein höheres Stornorisiko haben, zum Beispiel Familien mit kleinen Kindern oder Senioren.

Für selbst gebuchte Flüge und Unterkünfte ist eine Reiserücktrittsversicherung oft unnötig. Sofern Du Deinen Flug stornierst, kannst Du von der Fluggesellschaft in jedem Fall Steuern und Gebühren zurückverlangen

Es besteht sogar die Chance, die gesamten Ticketkosten erstattet zu bekommen, wenn die Fluggesellschaft nicht nachweist, wie hoch der Schaden tatsächlich ist, der durch die Stornierung entstanden ist (§ 648 BGB). 

Dabei spielt es keine Rolle, warum Du nicht geflogen bist. Je früher Du den Flug stornierst, desto größer ist außerdem die Chance, dass die Airline den Sitzplatz noch anderweitig vergeben kann und Du den gesamten Ticketpreis zurückbekommst.

Bei einer individuellen Unterkunftsbuchung gibt es häufig die Möglichkeit, mit der Option zu buchen, die Unterkunft zu stornieren. Dies ist unter Umständen etwas teurer, kann aber die günstigere Option zur Reiserücktrittsversicherung sein. 

Empfehlungen aus dem Ratgeber Rechtsschutzversicherung

Wir haben im Sommer 2023 Rechtsschutztarife mit den Bausteinen Privat, Beruf und Verkehr untersucht. Unsere Empfehlungen aus diesem Test sind:

Zum Ratgeber

Was zahlt die Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung?

Wenn Du eine Reise stornieren oder vorzeitig abbrechen musst, wenn Du verspätet anreist oder abreist, entstehen Dir Kosten. Diese übernimmt eine Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung ganz oder teilweise. Welche Kosten die Versicherung konkret in welcher Höhe zahlt, hängt vom Tarif ab. Gemäß unserer umfangreichen Analyse erhältst Du grundsätzlich folgende Kosten ersetzt:

  • Stornokosten bei Reiserücktritt
  • Mehrkosten durch eine verspätete An- oder Abreise und verfrühte Abreise
  • Leistungen für Unterkunft und Verpflegung bei verspäteten öffentlichen Verkehrsmitteln
  • nicht in Anspruch genommene Leistungen bei verspäteter Anreise oder Reiseabbruch
  • Mehrkosten durch Umbuchung von Mehrbett- zu Einzelzimmer, wenn ein Reisepartner nicht mitfahren kann 

Um die Kosten ersetzt zu bekommen, musst Du sie beim Vertragsabschluss angegeben haben und sie müssen tatsächlich entstanden sein. Für Ausflüge, die Du im Urlaub geplant, aber noch nicht gebucht beziehungsweise bezahlt hast, erhältst Du keine Entschädigung.

Gib bei Vertragsabschluss die volle Höhe Deiner Reisekosten an. Sonst bekommst Du nicht die vollen Stornokosten erstattet. Denk dabei auch an Vermittlungsgebühren und Kosten fürs Visum oder erforderliche Impfungen.

Dabei ist nicht entscheidend, wie Du die Kosten gezahlt hast. 

Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 1. März 2023 (Az. IV ZR 112/22) entschieden, dass der Versicherer auch Bonusmeilen erstatten muss. Gezahlt werden muss die im Vertrag vereinbarte Summe, selbst wenn kein Bargeld floss, sondern mit Bonusmeilen gezahlt wurde.

Wenn Du einen Jahresvertrag abschließt, musst Du die Reisekosten des gesamten Jahres schätzen. Du kannst sie später erhöhen, sollte zum Beispiel ein zweiter Urlaub im Jahr teurer werden als geplant. Dann musst Du zwar auch Beiträge nachzahlen, aber nur so ist die gesamte Reise versichert. 

Wenn Du Deine Reise vorzeitig abbrechen musst, ist es vom Tarif abhängig, welche Kosten Du ersetzt bekommst. Einige Anbieter zahlen die durch den Reiseabbruch nicht in Anspruch genommenen Leistungen anteilig für die Tage, die der Urlaub verfrüht abgebrochen werden musste

Rechenbeispiel: Deine Reise hat 1.400 Euro gekostet, die Reisedauer beträgt 14 Tage, das heißt ein Tag kostet 100 Euro.

Du musst die Reise aus einem versicherten Grund an Tag 5 abbrechen. Neun Tage Urlaub konntest Du nicht in Anspruch nehmen. Dies ergibt eine Entschädigungssumme von:

9 Tage x 100 Euro = 900 Euro

Andere Anbieter zahlen Dir die gesamten Reisekosten, wenn Du den Urlaub in der ersten Hälfte oder bis zum achten Tag abbrechen musstest. Erst, wenn Du Deinen Urlaub ab dem neunten Tag beenden musst oder in der zweiten Hälfte, bekommst Du die Kosten anteilig erstattet. 

Die zusätzlich anfallenden Kosten für die frühere Rückreise zahlt die Reiseabbruchversicherung in beiden Fällen.

Darauf musst Du vor Abschluss einer Reiserücktrittversicherung achten

Wenn Du Dich für eine Reiserücktrittsversicherung entscheidest, beachte einige Dinge. Zunächst solltest Du nicht direkt ein Angebot bei Buchungsportalen, Fluggesellschaften oder Kreditkartenanbietern abschließen. Bei Kreditkarten greift die Versicherung oft nur, wenn Du die Reiseleistungen damit bezahlt hast und die Leistungen sind nach unseren Analysen meist geringer. 

Nicht immer sind Partner oder Familienmitglieder mitversichert. Zudem musst Du Dir auch eine neue Versicherung suchen, wenn Du Deine Kreditkarte kündigst. Besser ist es, Leistungen genau anzuschauen und zu vergleichen.

Hierbei kannst Du Dich an unseren Mindestkriterien orientieren, die wir bei unserem Test angesetzt haben:

  • keine Selbstbeteiligung
  • Teilnahme am Schlichtungsverfahren des Versicherungsombudsmanns  
  • Reiserücktritt und Reiseabbruch allein abschließbar, nicht im Paket mit weiteren Versicherungen wie Gepäck- oder Auslandskrankenversicherung
  • vollständige Erstattung der Reisekosten bei Reiseabbruch, wenn die Reise in der ersten Hälfte abgebrochen werden muss

Für Familien ist es sinnvoll, genau zu schauen, wer im Familientarif mitversichert ist. Vor allem für Patchwork-Familien ist die Definition der Familie wichtig. Bei einigen Anbietern sind Kinder zum Beispiel nur versichert, wenn sie den gleichen Wohnsitz haben wie Du als Versicherungsnehmer. Andere beschränken die Versicherbarkeit von Kindern nur beim Alter und der Anzahl.

Wer eine längere Reise als den üblichen Jahresurlaub plant, sollte zudem auf die versicherte Reisedauer achten. Viele Anbieter, die wir uns angeschaut haben, versichern Reisen bis 365 Tage. Es gibt jedoch auch Versicherer, die die Reisedauer begrenzen, zum Beispiel auf 30 Tage oder sogar weniger. Wer also eine längere Reise plant, sollte genau prüfen, dass die gesamte Reisedauer mit abgesichert ist.

Der Versicherungsschutz sollte nicht nur greifen, wenn Dir selbst etwas zustößt.   

Bei der Reiserücktrittsversicherung gibt es einen Kreis von sogenannten Risikopersonen, die neben der versicherten Person ebenfalls den Versicherungsfall auslösen können.

Nahe Angehörige wie die eigenen Eltern, Großeltern oder Enkelkinder sind in der Regel immer Risikopersonen. Onkel, Tante oder die Cousine zählen bei verschiedenen Anbietern nur im Todesfall zum Risikopersonenkreis. Wenn Du also eine sehr nahestehende ältere Tante hast, lohnt es sich, genau zu schauen, wer zu den Risikopersonen zählt. Dies können auch Menschen sein, die von Dir gepflegt werden, ebenso deren Pflegepersonal oder das Kindermädchen.

Üblicherweise lässt sich eine Reiserücktrittsversicherung bis zu 30 Tage vor Beginn der Reise abschließen

Wenn Du Deinen Urlaub kurzfristiger buchst, musst Du etwa drei bis fünf Tage nach der Buchung die Versicherung abschließen, damit der Schutz für Deine Reise gilt. Du musst die Reiserücktrittversicherungen aber immer vor Reiseantritt abschließen. Diese Fristen gelten auch, wenn Du die Versicherungssumme bei Jahresverträgen erhöhen musst, weil eine Reise ungeplant teurer geworden ist.

Bei unserer Empfehlung, der LVM, kannst Du den Vertrag auch noch bis 14 Tage vor Reisebeginn abschließen. Bei einer kurzfristigen Buchung ist der Abschluss bis sieben Tage nach Buchung möglich.

Bei Familientarifen sind auch die Reisen einzelner Familienmitglieder versichert. Damit lohnt sich ein Jahresvertrag vor allem, wenn verschiedene Familienmitglieder insgesamt mehrere Reisen planen.

Achtung: Ein Jahresvertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn Du ihn nicht rechtzeitig kündigst. Es zählt der Tag, an dem die Kündigung beim Versicherer eingeht. Bei unseren Empfehlungen muss die Kündigung spätestens einen Monat vor Ende des Versicherungsjahres vorliegen, damit sich Dein Vertrag nicht automatisch verlängert.

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Worauf musst Du im Schadensfall bei Reiserücktrittsversicherungen achten?

Informiere umgehend die Versicherung, sobald Du Deine Reise stornieren willst. Denn bei einer Stornierung ist Zeit Geld und Du bist verpflichtet, die Stornokosten möglichst niedrig zu halten. Einige Anbieter bieten eine telefonische Stornoberatung an. Diese kann klären, ob Du bei einer Krankheit noch auf Besserung warten solltest oder besser sofort stornierst.

Wenn Du zum Beispiel zwei Wochen vor der Reise schwer krank wirst, aber erst eine Woche vorher stornierst, wäre das grob fahrlässig. Der Versicherer muss dann nur die Kosten ersetzen, die bei einer Stornierung zwei Wochen vor Reisebeginn angefallen wären.

Reiche alle erforderlichen Unterlagen ein. Kannst Du nicht reisen, weil Du krank geworden bist, benötigst Du in der Regel ein ärztliches Attest mit Diagnose und Behandlungsdaten. Einige Versicherer wollen das Attest auch von einem vorgegebenen Arzt. Informier Dich also bei Deinem Anbieter genau, welche Unterlagen Du von wem benötigst. 

Außerdem musst Du im Versicherungsfall standardmäßig Deinen Versicherungsnachweis und die Buchungsunterlagen einreichen. Falls sich Deine Reise ungeplant verlängert, solltest Du Dir vor Ort alle notwendigen Belege aushändigen lassen, zum Beispiel eine Bestätigung des Hotels über nicht genutzte Reiseleistungen oder die Mehrkosten für Übernachtung und Verpflegung.

Sprich sowohl mit dem Reiseveranstalter als auch der Reiseversicherung, bevor Du bei einem Reiseabbruch eine Rückreise planst. Beide Stellen können für Dich eine Rückreise organisieren. Kläre zuerst ab, wer zuständig ist und ob die Versicherung die Kosten übernimmt, wenn der Reiseanbieter die Rückreise organisiert. Falls Du die Reiseabbruchversicherung in Anspruch nimmst, solltest Du der Versicherung das Datum der Rückreise nennen und die Kostenbelege für alle nicht mehr genutzten Reiseleistungen einreichen.

Die Versicherung kann Dir teilweise oder vollständig die Leistungen kürzen, falls Du Fragen nicht wahrheitsgemäß beantwortest oder grob fahrlässig handelst.

Welche Versicherungen gehören noch ins Gepäck?

Wichtiger als eine Reiserücktrittsversicherung ist eine Auslandskrankenversicherung. Sie übernimmt die Behandlungskosten, die nicht über die gesetzliche und eventuell auch nicht über die private Krankenversicherung abgedeckt sind. Die Reisekrankenversicherung ist daher ein Muss, eine Reiserücktrittsversicherung nur eine Kann-Option. Die Reisekrankenversicherung solltest Du unabhängig von der Reisebuchung abschließen.

Eine Reisegepäckversicherung ist dagegen überflüssig. Meist sichert die Hausratversicherung Dein Gepäck auf Reisen ab. Mehr zu wichtigen Versicherungen im Urlaub erfährt Du in unserem Ratgeber zu Reiseversicherungen.

Unsere Finanztip-Analyse

Wir haben im März 2025 Kombi-Tarife aus Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung geprüft

Zunächst haben wir mithilfe der ersten fünf Seiten der Google-Suche mit dem Begriff „Reiseversicherung“ und der Mitgliederliste des Gesamtverbandes der Versicherer (GDV) eine Liste mit relevanten Reiseversicherungsanbietern erstellt.

Versicherungen, die nicht online abschließbar sind und nicht am Schlichtungsverfahren der Versicherungsombudstelle teilnehmen, wurden entfernt. Die Liste haben wir mit den Versicherungen abgeglichen, die von der Stiftung Warentest geprüft wurden.

Bei den verbliebenen 17 Tarifen haben wir geprüft, wie die Entschädigung bei Reiseabbruch geregelt ist. Weiter getestet wurden nur die Tarife, die den vollständigen Reisepreis zurückerstatten, wenn die Reise in der ersten Hälfte oder bis zum achten Urlaubstag abgebrochen wurde.

Sieben Tarife erfüllten diese Voraussetzung nicht und fielen aus der Grundgesamtheit. Die Zurich wurde ebenfalls entfernt, da wir keine Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) finden konnten.

  • Bei den verbliebenen Tarifen haben wir die Leistungen genauer angeschaut, die auch in der Anbietertabelle wiederzufinden sind. Außerdem haben wir mithilfe von 14 Profilen die Beiträge abgefragt. Die Profile unterschieden sich in:
    - Single/Paare/Familien
    - Reiseziel
    - Reisepreis
    - Alter der Reisenden
    - Art der Reise – Flug- oder Schiffsreise

Wir fragten jeweils die Beiträge für Jahres- und Einzelverträge ohne Selbstbeteiligung ab.

Während der Analyse fiel uns auf, dass das Angebot der Cosmos Direkt und der Europ Assistance identisch ist. Da die Europ Assistance der Risikoträger ist und die Cosmos Direkt nur als Vermittler fungiert, haben wir nur das Original in unserer Tabelle aufgenommen.

Über alle Profile hinweg bot die LVM günstige Beiträge an, auch wenn der Tarif nicht immer der günstigste war. Damit ist dieser aber ein empfehlenswerter Allrounder. Nicht zu empfehlen ist der Tarif allerdings für alle, die in den vergangenen drei Jahren wegen einer psychischen Erkrankung in Behandlung waren. Tritt die Erkrankung wieder auf, wäre dies kein versicherter Reiserücktrittsgrund. Hier haben andere Anbieter bessere Regelungen und versichern das Wiederauftreten einer psychischen Erkrankung – ebenso wie einer physischen –, wenn sie mindestens sechs Monate nicht mehr behandlungswürdig war.

Die Care Concept war im Durchschnitt teurer, hatte aber ebenfalls wettbewerbsfähige Beiträge und gute Leistungen für alle

Die Axa war besonders günstig für Familien, auch wenn die Leistungen nicht ganz so umfangreich sind wie bei der LVM. So ist bei der Axa ein Terroranschlag am Urlaubsort kein Reiserücktrittsgrund. 

Die Signal Iduna war besonders günstig für Paare, die einen Jahresvertrag abschließen wollen. Auch hier waren die Leistungen besonders umfangreich.

* Was der Stern bedeutet:

Finanztip ist kein gewöhnliches Unternehmen, sondern gehört zu 100 Prozent zur gemeinnützigen Finanztip Stiftung. Die hat den Auftrag, die Finanzbildung in Deutschland zu fördern. Alle Gewinne, die Finanztip ausschüttet, gehen an die Stiftung und werden dort für gemeinnützige Projekte verwendet – wie etwa unsere Bildungsinitiative Finanztip Schule.

Wir wollen mit unseren Empfehlungen möglichst vielen Menschen helfen, eigenständig die für sie richtigen Finanzentscheidungen zu treffen. Daher sind unsere Inhalte kostenlos im Netz verfügbar. Wir finanzieren unsere aufwändige Arbeit mit sogenannten Affiliate Links. Diese Links kennzeichnen wir mit einem Sternchen (*).

Bei Finanztip handhaben wir Affiliate Links jedoch anders als andere Websites. Wir verlinken ausschließlich auf Produkte, die vorher von unserer unabhängigen Experten-Redaktion ausführlich analysiert und empfohlen wurden. Nur dann kann der entsprechende Anbieter einen Link zu diesem Angebot setzen lassen. Geld bekommen wir, wenn Du auf einen solchen Link klickst oder beim Anbieter einen Vertrag abschließt.

Für uns als gemeinwohlorientiertes Unternehmen hat es natürlich keinen Einfluss auf die Empfehlungen, ob und in welcher Höhe uns ein Anbieter vergütet. Was Dir unsere Experten empfehlen, hängt allein davon ab, ob ein Angebot gut für Dich als Verbraucher ist.

Mehr Informationen über unsere Arbeitsweise findest Du auf unserer Über-uns-Seite.