Vorsorgeuntersuchungen Welche Untersuchungen zahlt die Krankenkasse?
Finanztip-Expertin für Versicherungen
Das Wichtigste in Kürze
Als gesetzlich Versicherter oder Versicherte hast Du Anspruch auf kostenlose Vorsorgeuntersuchungen.
Dazu gehören etwa die jährliche Zahnvorsorge und die Krebsfrüherkennung.
Viele Krankenkassen übernehmen die Kosten für zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen, etwa für Kinder und Schwangere.
So gehst Du vor
Nutze unseren Vorsorge-Kalender, um wichtige Gesundheitsuntersuchungen im Blick zu behalten.
Trage durchgeführte Vorsorgeuntersuchungen in Dein Bonusheft ein.
Willst Du Deine Krankenkasse wechseln, dann geh zu einer Kasse, die ein gutes Gesamtpaket aus Service, freiwilligen Zusatzleistungen und niedrigem Beitrag bietet.
In unserem jährlichen Krankenkassenvergleich in 2024 haben HKK, TK, Audi BKK, HEK, Energie-BKK und Big direkt gesund am besten abgeschnitten.
Inhalt
Gesetzlich Versicherte können regelmäßig zur Vorsorge gehen. Diese Vorsorgeuntersuchungen sollen helfen, Erkrankungen wie Krebs frühzeitig zu erkennen und zu behandeln. Zusätzlich belohnen Dich viele Krankenkassen mit einem Geldbonus, wenn Du regelmäßig zur Vorsorge gehst.
Im Folgenden geben wir Dir einen Überblick über wichtige Vorsorgeuntersuchungen für Dich und Deine Familie. Speicher außerdem unseren Vorsorge-Kalender ab oder druck ihn aus, damit Du zukünftig keine Untersuchung mehr verpasst.
Erwachsene haben Anspruch auf unterschiedliche Vorsorgeuntersuchungen. Welche Untersuchungen Deine Krankenkasse zahlt, hat der Gemeinsame Bundesausschuss in Richtlinien festgelegt. Die jeweiligen Untersuchungen sind abhängig von Deinem Alter und Deinem Geschlecht. Zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen haben wir Dir weiter unten in diesem Beitrag aufgelistet.
Unabhängig von ihrem Geschlecht bekommen Erwachsene folgende Vorsorgeuntersuchungen, je nach Alter, bezahlt.
Alter | Untersuchung | Was wird gemacht? |
ab 18 Jahre | Check-up: Früherkennung von gesundheitlichen Risiken und Belastungen | einmalig: körperliche Untersuchung und Beratung |
ab 20 Jahre | gynäkologische Untersuchung: Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs und Krebserkrankungen des Genitals | jährlich:
|
bis 25 Jahre | Chlamydien-Screening | jährlich:
|
ab 30 Jahre | Früherkennung Brustkrebs | jährlich:
|
ab 35 Jahre | Check-Up: Früherkennung von gesundheitlichen Risiken und Belastungen | alle drei Jahre:
|
ab 35 Jahre | Hautkrebs-Screening | alle zwei Jahre: Untersuchung der gesamten Haut und anschließende Beratung |
50 bis 54 Jahre | Darmkrebs-Screening: Früherkennung Darmkrebs | jährlich:
|
ab 55 Jahre | Darmkrebs-Screening oder Darmspiegelung: Früherkennung Darmkrebs | wahlweise:
|
50 bis 75 Jahre | Mammographie-Screening: Früherkennung Brustkrebs | alle zwei Jahre:
|
Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss (Stand: 25. September 2024)
Zusätzlich zu den allgemeinen Vorsorgeuntersuchungen haben auch männliche Erwachsene Anspruch auf regelmäßige Untersuchungen.
Alter | Untersuchung | Was wird gemacht? |
ab 18 Jahre | Check-up: Früherkennung von gesundheitlichen Risiken und Belastungen | einmalig: körperliche Untersuchung und Beratung |
ab 35 Jahre | Check-up: Früherkennung von gesundheitlichen Risiken und Belastungen | alle drei Jahre:
|
ab 35 Jahre | Hautkrebs-Screening | alle zwei Jahre: Untersuchung der gesamten Haut und anschließende Beratung |
ab 45 Jahre | Prostatauntersuchung: Früherkennung von Prostatakrebs | jährlich:
|
50 bis 54 Jahre | Darmkrebs-Screening oder Darmspiegelung: Früherkennung Darmkrebs | wahlweise:
|
ab 55 Jahre | Darmkrebs-Screening | jährlich:
|
ab 65 Jahre | Früherkennung Bauchaortenaneurysmen | einmalig:
|
Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss (Stand: 25. September 2024)
Damit Du regelmäßig an der Vorsorge teilnimmst, ist es wichtig, Dich an bevorstehende Untersuchungen zu erinnern. Dazu bieten viele Krankenkassen einen Erinnerungsservice an. Meist kannst Du den Service im Login-Bereich der Krankenkasse einrichten.
Zusätzlich kannst Du Dir unseren Vorsorge-Kalender downloaden und ausdrucken. Darin findest Du wichtige Vorsorgeuntersuchungen für Dich und Deine Familie und die jeweiligen Zeitpunkte der Untersuchungen.
Lade Dir unseren Vorsorge-Kalender herunter und behalte alle wichtigen Vorsorgeuntersuchungen im Blick.
Für Kinder übernehmen die Krankenkassen ebenfalls bestimmte Gesundheitsuntersuchungen, die der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in der Kinder-Richtlinie und Jugendgesundheitsuntersuchungs-Richtlinie festgelegt hat. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für die Untersuchungen U1 bis U9 und eine Jugenduntersuchung J1.
Zusätzliche Untersuchungen wie U10, U11 und J2 sind keine Kassenleistung. Manche Krankenkassen bieten diese Untersuchungen aber als Zusatzleistungen an. Hier haben wir Dir einmal die Zeitpunkte für die Kinder-Untersuchungen aufgelistet:
Untersuchung | Zeitpunkt der Untersuchung | Schwerpunkte der Untersuchung |
---|---|---|
U1 | unmittelbar nach der Geburt | Überprüfung von Herzschlag, Gewicht, Körpermaßen, Puls, Atemfunktion, Reflexen, mögliche Traumata usw. |
erweitertes Neugeborenen- screening | 2. bis 3. Lebenstag | Untersuchung auf angeborene Stoffwechselerkrankungen und endokrine Störungen |
Neugebohrenen- Hörscreening | bis zum 3. Lebenstag | Erkennen von Hörstörungen |
U2 | 3. bis 10. Lebenstag | Untersuchung auf angeborene Erkrankungen und Gesundheitsrisiken, Untersuchung von Organen, Sinnesorganen und Reflexen |
U3 | 4. bis 5. Lebenswoche | Untersuchung der körperlichen Entwicklung, Organe, Motorik, Reflexe, Hüftgelenke, Beratung zu Impfungen |
U4 | 3. bis 4. Lebensmonat | Beurteilung der altersgerechten Entwicklung, Untersuchung der Beweglichkeit, Organe, Motorik, Nervensystem, Wachstum, erste Impfungen |
U5 | 6. bis 7. Lebensmonat | Beurteilung der altersgerechten Entwicklung, Untersuchung der Beweglichkeit, Organe, Motorik, Nervensystem, Wachstum |
U6 | 10. bis 12. Lebensmonat | Untersuchung der Sinnesorgane (v.a. Augen), Kontrolle des Bewegungsapparats, der Motorik, der Sprache und der Interaktion |
U7 | 21. bis 24. Lebensmonat | Erkennen von Sehproblemen, Test zur Sprachentwicklung, Feinmotorik, Körperbeherrschung |
U7a | 34. bis 36. Lebensmonat | altersgerechte Sprachentwicklung, Erkennen von Sehstörungen |
U8 | 46. bis 48. Lebensmonat | Entwicklung von Sprache, Aussprache und Verhalten, Beweglichkeit & Koordinationsfähigkeit, Reflexe, Muskelkraft, Zahnstatus |
U9 | 60. bis 64. Lebensmonat (5 Jahre) | Motorik, Hör- und Sehvermögen, Sprachentwicklung |
U10 | zwischen 7 und 8 Jahre | Erkennen von schulischen Entwicklungsstörungen, motorische Probleme, emotionale Entwicklung und Verhaltensauffälligkeiten |
U11 | zwischen 9 und 10 Jahre | Erkennen von Schulschwierigkeiten, Probleme im Sozialverhalten, seelische Probleme, Untersuchung der Zähne, Erfragen von Problemen mit Ernährung, körperlicher Bewegung und Medienkonsum |
J1 | zwischen 13 und 14 Jahre | Untersuchung des allgemeinen Gesundheitszustands und Wachstums, Organe, Skelett, Impfstatus, Pubertätsentwicklung, psychische Entwicklung, Probleme bei Schulleistungen, gesundheitsgefährdendes Verhalten |
J2 | zwischen 16 und 17 Jahre | Pubertät, Sexualität, mögliche psychische Probleme, Umgang mit Alkohol, Nikotin und anderen Drogen, Berufswahl, Freundschaften, Ernährung, Auffrischimpfungen |
1 Kein Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit, die genauen Inhalte der jeweiligen Untersuchung solltest Du mit Deinem Arzt oder Deiner Ärztin besprechen
Quelle: Kinder-Richtlinie, Jugendgesundheitsuntersuchungs-Richtlinie (Stand: 25. September 2024)
Die wesentlichen Schutzimpfungen werden von den Krankenkassen übernommen. Die Kostenübernahme hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in der Schutzimpfungs-Richtlinie festgehalten.
Die genauen Zeitpunkte für eine Impfung findest Du im Impfkalender der Ständigen Impfkommission (Stiko). Für eine individuelle Impfberatung solltest Du Dich an Deinen Hausarzt oder Deine Hausärztin wenden. Hier sind einige Impfungen, die die Krankenkasse in jedem Fall zahlt.
Diphtherie
Tetanus
Poliomyelitis (Kinderlähmung)
Haemophilus influenzae Typ b (Hib)
Pertussis (Keuchhusten)
Hepatitis B
Masern, Mumps, Röteln (MMR)
Varizellen (Windpocken)
Rota-Viren
Pneumokokken
Meningokokken-C
HPV (Humanes Papillomvirus)
zweimal Diphterie
zweimal Tetanus
zweimal Pertussis (Keuchhusten)
einmal Poliomyelitis (Kinderlähmung)
alle zehn Jahre Auffrischung gegen Diphtherie und Tetanus
Covid-19
ab 60 Jahre: Influenza, Pneumokokken, Herpes Zoster (Gürtelrose)
FSME: wenn Du in einem FSME-Risikogebiet wohnst oder dort innerhalb Deutschlands Urlaubs machst
Wenn Du aufgrund Deiner beruflichen Tätigkeit eine Impfung benötigst, die die Krankenkasse nicht zahlt, dann muss in der Regel Dein Arbeitgeber für die Kosten aufkommen (§ 6 Abs. 2 ArbMedVV). Dies gilt beispielsweise für eine Hepatitis A-Impfung in medizinischen oder pflegerischen Berufen.
Bei Auslandsreisen können weitere Impfungen, etwa gegen Tollwut oder Gelbfieber empfehlenswert sein. Standardmäßig erstatten Krankenkassen solche Impfungen nicht. Viele Krankenkassen beteiligen sich aber an den Kosten für Reiseimpfungen oder belohnen Dich möglicherweise mit einem Bonushefteintrag. Informier Dich dazu direkt bei Deiner Krankenkasse.
Wenn Du eine Reise ins Ausland planst, solltest Du außerdem an eine Auslandsreisekrankenversicherung denken. Wir haben die Versicherungen für Dich getestet und empfehlen diejenigen mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis.
Im Bereich der Zahnvorsorge zahlt die Krankenkasse ebenfalls zeitlich festgelegte Vorsorgeuntersuchungen. Geregelt sind die Untersuchungen in der Richtlinie zur Früherkennung auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten und der Richtlinie zur Verhütung von Zahnerkrankungen:
6 Monate bis 5 Jahre: Früherkennungsuntersuchung auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten, sechsmal
6 bis 17 Jahre: Maßnahmen zur Verhütung von Zahnerkrankungen, einmal je Kalenderhalbjahr
ab 18 Jahre: Zahnvorsorgeuntersuchung, einmal je Kalenderhalbjahr
Ab dem Alter von zwölf Jahren können die halbjährlichen Untersuchungen in ein Bonusheft eingetragen werden. Das zahlt sich aus, wenn Dein Kind mal Zahnersatz benötigt. Mit einem lückenlos geführten Bonusheft zahlt die Krankenkasse bis zu 75 Prozent der Kosten für Zahnersatz. Ohne Bonusheft sind es nur 60 Prozent (§ 55 SGB 5).
Wenn Du in Zukunft mit teurem Zahnersatz rechnest oder Wert auf besonders hochwertige Materialien legst, kann eine Zahnzusatzversicherung sinnvoll sein. Für Empfehlungen zu Tarifen sieh Dir unseren Vergleich der Zahnzusatzversicherungen an.
Gute Zahnzusatzversicherungen sind recht teuer und lohnen sich nur bei häufigen kostspieligen Behandlungen.
Von uns empfohlene Tarife: Allianz (MeinZahnschutz 90/90 AR), Württembergische (Zahnersatz 90 + Zahnbehandlung Plus) und Huk-Coburg/Huk24 (ZZ Pro90).
Für die Zeit einer Schwangerschaft gibt es ebenfalls festgeschriebene Vorsorgeuntersuchungen, die jede werdende Mutter in Anspruch nehmen darf. Details dazu kannst Du in der Mutterschafts-Richtlinie nachlesen.
Bei der Erstuntersuchung bestätigt Dein Arzt oder Deine Ärztin die Schwangerschaft und berechnet den Geburtstermin. Außerdem bekommst Du Deinen Mutterpass ausgestellt, in dem alle wichtigen Untersuchungen vermerkt sind.
In der Regel finden dann alle vier Wochen weitere Vorsorgeuntersuchungen bei Deinem Frauenarzt, Deiner Frauenärztin oder Deiner Hebamme statt. Ab der 32. Schwangerschaftswoche stehen alle zwei Wochen Vorsorgeuntersuchungen an.
Insgesamt hast Du Anspruch auf drei Ultraschalluntersuchungen:
9. bis 12. Schwangerschaftswoche: 1. Basis-Ultraschalluntersuchung
19. bis 22. Schwangerschaftswoche: 2. Basis-Ultraschalluntersuchung
29. bis 32. Schwangerschaftswoche: 3. Basis-Ultraschalluntersuchung
Bei einer Risikoschwangerschaft zahlt die Krankenkasse unter bestimmten Voraussetzungen weitere Ultraschalluntersuchungen wie den Organ-Ultraschall.
Ab der 25. Schwangerschaftswoche kannst Du außerdem einen Test zur Früherkennung von Schwangerschaftsdiabetes durchführen lassen.
Darüber hinaus gibt es in der Schwangerschaft weitere zusätzliche Untersuchungen, die aber nicht von allen Krankenkassen übernommen werden. Zu den Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) gehören etwa eine Nackenfaltenmessung, ein Toxoplasmose-Test und die Akupunktur gegen Schwangerschaftsbeschwerden.
Sind Dir solche Angebote in einer Schwangerschaft wichtig, könnte es sich lohnen, eine Krankenkasse zu wählen, die spezielle Leistungen für Schwangere bereithält. In unserem Krankenkassenvergleich haben wir uns daher auch die Leistungen für Schwangere angeschaut. Zwei der von uns empfohlenen Krankenkassen haben in der Kategorie Schwangerschaft und Kinder besonders gut abgeschnitten: Die HEK und die Energie-BKK.
Bei Service, Zusatzleistungen und Beitrag gibt es deutliche Unterschiede zwischen den Krankenkassen.
Von uns empfohlene Anbieter sind: HKK, TK, Audi BKK, HEK, Energie-BKK und Big direkt gesund.
Ausführliche Informationen zur gesetzlichen Krankenversicherung findest Du in unserem Ratgeber. Mehr zur privaten Krankenversicherung kannst Du hier nachlesen.
Krankenkassen belohnen Dich mit einem Geldbonus, wenn Du regelmäßig an Vorsorgeuntersuchungen teilnimmst. Boni gibt es bei vielen Kassen auch für gesundheitsbewusstes Verhalten, etwa wenn Du im Fitnessstudio angemeldet bist oder Nichtraucher bist. Die Höhe der Prämie ist von Kasse zu Kasse unterschiedlich.
Abgeschlossene Untersuchungen und Mitgliedschaften in Sportvereinen trägst Du in einem Bonusheft ein, das Du bei Deiner Krankenkasse vorher beantragen kannst. Bei vielen Krankenkassen kannst Du diese Maßnahmen auch in die Krankenkassen-App eintragen. Dazu gibst Du einfach die jeweilige Untersuchung und das Datum Deines Arztbesuches an. Bei einer Mitgliedschaft im Fitnessstudio reicht in der Regel ein Kontoauszug, auf dem der Einzug der Mitgliedsgebühr ersichtlich ist. Beantragen kannst Du den Geldbonus üblicherweise bis Ende März des folgenden Jahres.
Im Zuge unseres Krankenkassen-Vergleichs 2024 haben wir bei einigen Kassen angefragt, welche Boni sie ihren Versicherten zahlen. Hier ist ein Überblick unserer empfohlenen Krankenkassen:
Krankenkasse | Bonus für Krebsfrüherkennung | Bonus für Zahnvorsorge | Geldbonus für Schutzimpfungen | Geldbonus für Mitgliedschaft in Fitnessstudio oder Sportverein | Geldbonus für Vitalwerte im Normbereich |
---|---|---|---|---|---|
Audi BKK | 10 € | 10 € | 10 € | 10 € | - |
BIG direkt gesund | 20 € (5 € Hautkrebs- vorsorge) | 25 € für zwei Zahnvorsorge-untersuchungen im Jahr | 20 € | 50 €1 | 20 €2 |
Energie-BKK | 5 € für 1. und 2. Maßnahme, 10 Euro für jede weitere | 5 € für 1. und 2. Maßnahme, 10 Euro für jede weitere | 5 € für 1. und 2. Maßnahme, 10 € für jede weitere3 | 30 € für Mitgliedschaft | - |
HEK | 5 € | 5 € | 5 € | 36 €1 | 36 €3 |
Hkk | 10 € (20 € für Hautkrebsscreening) | 10 € | 5 € | 10 € | - |
Techniker Krankenkasse | 10 € Sofortbonus oder 20 € Gesundheitsdividende4 | 10 € Sofortbonus oder 20 € Gesundheitsdividende4 | 10 € Sofortbonus oder 20 € Gesundheitsdividende4 | 10 € Sofortbonus oder 20 € Gesundheitsdividende4 | - |
1 sofern zusätzlich ein Vitalwert im Normbereich ist
2 sofern zusätzlich ein Gesundheitskurs besucht wurde
3 sofern zusätzlich eine sportliche Aktivität nachgewiesen wird
4 Gesundheitsdividende kann für verschiedene Leistungen aus dem Leistungskatalog der Techniker Krankenkasse eingesetzt werden
Quelle: Finanztip-Abfrage bei den Krankenkassen, Bonusprogramme für 2024 (Stand: 25. September 2024)
* Was der Stern bedeutet:
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