Aus der Grundversorgung heraus kommst Du auf jeden Fall. Der Abschluss der günstigsten Wärmestromverträge ist jedoch an technische Bedingungen geknüpft. Um reduzierte Netzentgelte in Anspruch zu nehmen, muss ein zweiter Zähler den Stromverbrauch der Wärmepumpe oder der Stromspeicherheizung messen. Für die Stromzähler musst Du zwei getrennte Lieferverträge schließen. Diese kann natürlich ein und derselbe Versorger übernehmen, aber es können auch zwei verschiedene Unternehmen sein.
Ist kein zweiter Zähler installiert, kann ein Energieversorger nur einen Heizstromtarif anbieten, der aufgrund des günstigen Nachttarifs niedriger ist als Haushaltsstrom. Diese Tarife bei gemeinsamer Messung mit dem Haushaltsstrom haben in der Regel Betreiber von älteren Nachtspeicherheizungen. Für Wärmepumpen gewähren Stromlieferanten meist keinen Wärmestromtarif bei gemeinsamer Messung von Haushaltsstrom und Wärmestrom. Ob sich ein zweiter Zähler für die Wärmpepumpe rechnet, hängt vom Strombedarf des Geräts ab. Ab 4.500 Kilowattstunden lohnt sich die getrennte Messung sehr wahrscheinlich haben wir in unserem Test für Wärmestromtarife 2024 ermittelt.
Ein Nachtstromtarif bei gemeinsamer Messung ist meist deutlich teurer als ein Nachtstromtarif bei getrennter Messung. Bei einem Verbrauch von 10.000 Kilowattstunden kannst Du 100 bis 300 Euro sparen, wenn Du Dir einen zweiten Zähler setzt und die Speicherheizung steuern lässt. Das ist ein Ergebnis unserer Untersuchung zu Nachtstrom-Tarifen 2019.
Den Einbau eines zweiten Zählers sowie die Kosten für Betrieb, Wartung und das Ablesen sind im Strompreis enthalten. Durch das Messstellenbetriebsgesetz kommen auf die Verbraucher noch höhere Kosten für jeden Zähler zu. Das Gesetz sieht vor, dass bis 2032 die meisten herkömmlichen Stromzähler gegen moderne Messgeräte getauscht werden. Beim Betrieb einer Wärmepumpe oder Stromspeicherheizung, deren Stromversorgung der Netzbetreiber unterbrechen darf, ist der Einbau eines intelligenten Messsystems vorgesehen. Damit einhergehen jährliche Kosten von höchstens 100 Euro. Ein intelligentes Messsystem bekommst Du aber auch, wenn Dein Stromverbrauch mehr als 6.000 Kilowattstunden beträgt.
Anderen Zähler verlangen oder neuen Messstellenbetreiber suchen
Verbraucher sind aber nicht sklavisch an einen Haushaltstarif gebunden, nur weil bislang kein Stromzähler installiert ist, wie ihn die technischen Bedingungen des Netzbetreibers vorschreiben. Wenn Du einen Heizstromtarif möchtest und dazu einen bestimmten Zähler benötigst, kannst Du beim Messstellenbetreiber ein entsprechendes Gerät bestellen. Den Einbau übernimmt dann ein Elektroinstallateur.
Der Messstellenbetreiber ist in den meisten Fällen der Netzbetreiber. Als Kunde bist Du dabei frei, den Messstellenbetreiber zu wechseln und Dir einen anderen Anbieter zu suchen, der geringere Entgelte nimmt oder einen besseren Service bietet.
Ebenso ist es möglich, einen zweiten Zähler wieder zurückzugeben und den Wärmestromverbrauch über den Haushaltszähler zu messen. Den Messstellenvertrag musst Du dann kündigen. Ein Elektroinstallateur baut das Gerät aus und sendet es an den Messstellenbetreiber zurück. Reduzierte Netzentgelte kannst Du dann allerdings nicht mehr in Anspruch nehmen.