Wer ist 'Verbraucher', wer 'Unternehmer'?
Nach
§ 13 BGB ist Verbraucher 'jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.' Entsprechend definiert das Gesetz nach
§ 14 BGB den Unternehmer als 'eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.' Die Unterscheidung ist deshalb bedeutsam, weil die Zuordnung jeweils unterschiedliche exklusive Rechte begründet.
Ratgeber Recht: verbraucherrecht