Rentenreform

Was bringt das Rentenpaket II für Deine Altersvorsorge?

Jan Scharpenberg
Finanztip-Experte für Rente

Das Wichtigste in Kürze

  • Die gesetzliche Rente soll in den nächsten Monaten reformiert werden – im sogenannten Rentenpaket II.
  • Dabei sollen das Generationenkapital und Rentenniveau festgeschrieben werden.
  • Die Begrenzung des Beitragssatzes dürfte hingegen entfallen.

So gehst Du vor

  • Auch mit Reform wird die gesetzliche Rente allein nicht für einen sorgenfreien Ruhestand reichen.
  • Du solltest also zwingend privat vorsorgen.
  • Dafür hast Du verschiedene Möglichkeiten wie die betriebliche Altersvorsorge oder den Vermögensaufbau über ein Investment in ETFs.

Unsere Gesellschaft wird älter, immer mehr Menschen beziehen eine Rente. Gleichzeitig zahlen immer weniger ins Rentensystem ein. Dieser demografische Wandel stellt die Ren­ten­ver­si­che­rung vor Finanzierungsprobleme, und schon jetzt muss die Bundesregierung über den Bundeszuschuss mit großen Milliardenbeträgen aus Steuermitteln aushelfen. Die Ampel-Koalition hat sich deshalb eine Reform der Rente vorgenommen. Das sogenannte Rentenpaket II war schon Ende vergangenen Jahres erwartet worden. Nun soll das Gesetzespaket im ersten Halbjahr 2023 verabschiedet werden. Was hat es mit dem Generationenkapital auf sich? Werden wir länger arbeiten müssen und was ist mit dem Rentenniveau von 48 Prozent? Wir erklären Dir, was Du erwarten kannst und was das Rentenpaket II für Deine Altersvorsorge bedeutet.

Bleibt das Rentenniveau auf 48 Prozent?

Die Ampel-Koalition will mit dem Rentenpaket II die im Koalitionsvertrag angekündigten Schritte umsetzen. Darin heißt es, dass das Mindest-Niveau der Rente von 48 Prozent weiterhin abgesichert werden soll.

Bisher sorgt eine der beiden Haltelinien aus dem Rentenpaket I dafür, dass die Renten bis 2025 nicht unter dieses sogenannte Rentenniveau fallen können. Sie legt fest, dass eine bestimmte Rente vor Steuern mindestens so hoch sein muss wie 48 Prozent vom Durchschnittseinkommen vor Steuern des aktuellen Jahres. Vor Steuern bedeutet, dass in diesem Vergleich die Beiträge zu Sozialversicherungen, die von Gehalt oder Rente abgehen, berücksichtigt werden.

Für das Rentenniveau wird aber nicht die Durchschnittsrente mit dem Durchschnittseinkommen verglichen, sondern die Standardrente – manchmal auch Eckrente genannt. Bei der Standardrente handelt es sich mehr um einen Rechenwert als um eine reale Rente. Du müsstest 45 Jahre lang exakt so viel verdienen wie das aktuelle Durchschnittsentgelt des jeweiligen Jahres, um genau auf die Standardrente zu kommen. In der heutigen Realität ist das eine unwahrscheinliche Erwerbsbiografie.

Die Höhe des allgemeinen Rentenniveaus gibt daher weder eine Auskunft über die durchschnittliche Rentenhöhe und erst recht nicht über die Höhe Deiner eigenen individuellen Rente. Es kann durchaus vorkommen, dass das Rentenniveau sinkt und Deine Rente steigt.

Dies passiert zum Beispiel, wenn die Löhne schneller steigen als die Renten. Letztere sind zwar an erstere gekoppelt, aber es gibt Mechanismen, die verhindern, dass die Renten im exakt gleichen Ausmaß steigen wie die Löhne. Dazu gehört zum Beispiel der Nachhaltigkeitsfaktor. Dieser Faktor dämpft eine Rentenerhöhung, wenn das Verhältnis von Rentnern und Beitragszahlern aus dem Gleichgewicht gerät.

Denn im umlagefinanzierten Rentensystem werden die Renten aus den Beiträgen der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen beglichen. Das ist als Generationenvertrag bekannt. Wenn immer weniger Beitragszahler auf immer mehr Ruheständler treffen, müssen die Renten weniger stark steigen, damit sie bezahlbar bleiben. Genau das ist in den vergangenen Jahren aufgrund des demografischen Wandels passiert. Daher ist das Rentenniveau in dieser Zeit gesunken, obwohl es zwischenzeitlich kräftige Rentenerhöhungen wie 2022 gab. Das Rentenniveau liegt laut Bundesregierung aktuell bei 48,1 Prozent.

Das demografische Problem wird in Kürze zunehmen, wenn die geburtenstarken Jahrgänge aus den 1960er-Jahren, die sogenannten Babyboomer, in den Ruhestand gehen. Gleichzeitig werden die Menschen immer älter. Das Durchschnittsalter der Deutschen ist laut Statistischem Bundesamt seit 1990 bis heute um fünf Jahre gestiegen. Renten müssen also auch länger bezahlt werden.

Eine Rentenkommission mit Experten aus Politik und Verbänden hatte daher 2020 vorgeschlagen, die neue Untergrenze für eine Haltelinie des Rentenniveaus bei 44 Prozent festzulegen.

Dass sich entgegen dem Koalitionsvertrag ein geringeres Rentenniveau als 48 Prozent im Rentenpaket II wiederfinden wird, ist aber nicht zu erwarten. Spannend wird allerdings, bis wann dieses Rentenniveau festgeschrieben wird. Denn so hart es auch klingt: Das Ungleichgewicht in der Altersstruktur der Bevölkerung wird sich auf natürliche Weise wieder verbessern, wenn die Mitglieder der geburtenstarken Jahrgänge sterben und geburtenschwächere Jahrgänge nachrücken.

Allerdings kann das noch eine ganze Weile dauern. Wie das Bundesamt für Statistik zuletzt zur Bevölkerungsentwicklung prognostizierte, könnte das erst 2070 der Fall sein. In der Zwischenzeit gehen auch die Kinder der Babyboomer selbst in Rente, die im Vergleich wiederum eine überproportional große Bevölkerungsgruppe stellen. Das Bundesamt für Statistik spricht hierbei von einem „Echo-Effekt“.

Interessant: Laut dem Bericht zur Bevölkerungsentwicklung werden Geburtenraten und steigende Lebenserwartung in der Bevölkerungsentwicklung eine weniger große Rolle spielen als die Größe der Zuwanderung. Doch dazu später mehr.

Denn erstmal bleibt die Frage zur Reform, wie das Rentensystem in den kommenden Jahrzehnten ohne wachsende Steuerzuschüsse finanzierbar bleibt, bis sich die Altersverteilung in der Bevölkerung wieder ausgeglichen hat.

Wird der Beitragssatz für die Rente steigen?

Der Beitragssatz, der von der Haltelinie 2 betroffen ist, regelt, wie viel von Deinem Gehalt für die Ren­ten­ver­si­che­rung abgeht. Da die Haltelinie 2 sich wohl nicht mehr im Rentenpaket II wiederfinden wird, wie Bundesarbeitsminister Hubertus Heil gegenüber der Deutschen Presse-Agentur bestätigte, stellt sich die Frage, ob der Beitragssatz steigen wird. Die Beiträge sind schließlich der größte Punkt auf der Einnahmenseite der Ren­ten­ver­si­che­rung. Es ist logisch, dass über höhere Beiträge die Einnahmenseite der Ren­ten­ver­si­che­rung gestärkt werden kann, um das Rentenniveau von 48 Prozent zu finanzieren.

Aktuell liegt der Beitragssatz bei 18,6 Prozent und darf laut Haltelinie 2 bis 2025 die 20 Prozent nicht übersteigen. Wird es 2026 also erstmal eine kräftige Erhöhung geben, wenn das Rentenpaket II keine Begrenzung mehr beinhaltet? Die Antwort lautet nein. Auch wenn dadurch künftigen Regierungen ein solcher Schritt offengehalten wird, ist das Stand heute nicht zu erwarten. Die Ren­ten­ver­si­che­rung hat mittels Modellrechnungen einen Blick in die Zukunft geworfen und geht davon aus, dass der Beitragssatz bis 2027 stabil bleibt, 2030 auf rund 20 Prozent und dann bis 2036 auf 21,3 Prozent steigen müsste, um ein Rentenniveau von 48 Prozent zu finanzieren, wenn der Bundeszuschuss nicht angepasst werden soll.

Ein Grund für diese Annahme: Der Beitragssatz muss nicht steigen, wenn es die Löhne tun. Auch das ist passiert. Daher hat die Ren­ten­ver­si­che­rung zum Beispiel im vergangenen Jahr nach eigenen Angaben 2,1 Milliarden Euro Überschuss verzeichnet. Und sie erwartet auch in den kommenden Jahren steigende Löhne. Durchschnittlich 5 Prozent für dieses Jahr, 4,7 Prozent im Jahr 2024 und in den folgenden Jahren rund 3 Prozent, heißt es dazu im aktuellen Ren­ten­ver­si­che­rungsbericht.

So paradox es trotz hoher Energiepreise, Inflation und Krieg in Europa klingt: Die Aussichten auf dem Arbeitsmarkt sind gut. In Deutschland herrscht Rekordbeschäftigung. Grund dafür ist nicht nur der Fachkräftemangel, sondern auch ein genereller Mangel an Personal quer durch die Branchen. 1,8 Millionen Stellen waren laut dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung im vergangenen Herbst unbesetzt. Der Personalbedarf bewege sich im Vergleich auf stabil hohem Niveau, teilte die Bundesagentur für Arbeit im Januar mit.

Was ist zum Generationenkapital bekannt?

In Puncto Beitragssatz wird sich mit absoluter Sicherheit das Generationenkapital, ehemals bekannt als Aktienrente, im Rentenpaket II wiederfinden. Allerdings ist unklar, wie detailliert das Vorhaben ausgestaltet wird. Viele Fragen sind noch offen. Ab Ende der 2030er-Jahre soll das Generationenkapital dabei helfen, den Beitragssatz niedrig zu halten. Dafür werden 2023 zunächst 10 Milliarden Euro schuldenfinanziert über einen Fonds am Kapitalmarkt angelegt. Die Erträge sollen dabei helfen, den Beitragssatz um einen halben Prozentpunkt zu verringern.

Dafür wird es aber wesentlich mehr als nur einmalige 10 Milliarden Euro brauchen. Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hat daher bereits mehrfach öffentlich gefordert, jährlich weitere 10 Milliarden Euro in den Fonds fließen zu lassen. Ob sich diese Forderung im Rentenpaket II wiederfindet, ist noch nicht sicher. Die Wahrscheinlichkeit ist aber groß, da das Generationenkapital andernfalls so gut wie keine direkte Wirkung hätte.

In der Ampel-Koalition gibt es aber eben auch kritische Stimmen. So bemängelt der Grünen-Abgeordnete und ehemalige Verdi-Chef Frank Bsirske: Je größer der Fonds, desto größer das Risiko auf schwerwiegende Verluste. Das Risiko dafür trägt nach aktuellen Plänen der Bund. Mögliche Lücken werden aller Voraussicht nach also mit Steuermitteln gefüllt.

Ebenfalls unklar ist, wer den Fonds verantworten soll. Auf jeden Fall soll er sich am Kenfo orientieren. Der Kenfo ist ein rund 24 Milliarden schwerer Fonds, mit dem die permanente Lagerung von Atommüll finanziert werden soll. Geleitet wird er von einer öffentlich-rechtlichen Stiftung. Es ist sowohl möglich, dass für die Verwaltung des Generationenkapitals eine eigene öffentlich-rechtliche Stiftung nach dem Vorbild des Kenfo gegründet wird, als auch, dass die Leitung gleich an den Kenfo übergeben wird. Auch wer die Aufsicht über die Leitung übernehmen wird und wer die Stimmrechte wahrnimmt, wenn der deutsche Staat plötzlich riesige Aktienpakete besitzt, ist noch unklar.

Warum das Generationenkapital in seiner jetzigen Form nicht mehr viel mit dem ursprünglichen Konzept der Aktienrente zu tun hat und wie Du für Deine private Altersvorsorge die Chancen am Kapitalmarkt nutzen kannst, liest Du in unserem ausführlichen Ratgeber zur Aktienrente.

Trotz der Unklarheiten ist eines sicher: Das Generationenkapital leitet eine neue Phase des deutschen Rentensystems ein. Zur Umlagefinanzierung kommt nun eine Kapitaldeckung als weitere Komponente.

Was wird nicht im Rentenpaket II stehen?

Was nicht im Rentenpaket II stehen wird, ist eine Pflichtversicherung für Selbstständige. Gundula Roßbach, Präsidentin der Deutschen Ren­ten­ver­si­che­rung Bund hat dies gegenüber dem "RedaktionsNetzwerk Deutschland" bestätigt. Grund dafür könnte die gleichzeitig angelaufene Reform der privaten Altersvorsorge – mehr dazu liest Du weiter unten – sein. Die Vermutung liegt nahe, dass die Pflichtversicherung für Selbstständige im Zuge der Neugestaltung der privaten Altersvorsorge und nicht der gesetzlichen Rente eingeführt wird. Denn nach den bisherigen Plänen soll die Option bestehen bleiben, dass Du als Selbstständiger aus der Pflichtversicherung austreten kannst, sofern Du ein privates Altersvorsorgeprodukt nachweisen kannst. Bedingung: Es muss sowohl pfändungs- als auch insolvenzsicher sein. Aktuell würde dies nur auf Rürup-Verträge zutreffen, solange diese noch nicht ausgezahlt werden.

Selbstständige gehören in Deutschland neben Frauen und Alleinerziehenden zu den Gruppen, die am meisten von Altersarmut bedroht sind. Die Gründe dafür sind meist fehlendes Wissen und mangelnde oder stark schwankende Einkünfte, um sicher für das Alter vorsorgen zu können. Die Ampel-Koalition hatte deswegen im Koalitionsvertrag festgelegt, besagte Pflichtversicherung für Selbstständige einzuführen.

Zudem will die Ampel-Koalition den Arbeitsmarkt durch Aus- und Weiterbildung sowie Zuwanderung auf den Arbeitsmarkt und eine höhere Erwerbstätigkeit von Frauen stärken. Auch das würde der Ren­ten­ver­si­che­rung helfen, weil dadurch Löhne steigen und es mehr Beitragszahler gäbe. Allerdings werden die entsprechenden Vorhaben nicht im neuen Rentenpaket 2 zu finden sein, sondern als eigene Gesetzesvorhaben. Dazu gehören:

Ein neues Weiterbildungsgesetz

Ein neues Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Was bedeutet das Rentenpaket II für Deinen Ruhestand?

Eines ist unabhängig vom Rentenpaket II klar: Die gesetzliche Rente ist ein solider Grundstein, aber wer im Ruhestand keine finanziellen Sorgen haben will, kommt um eine zusätzliche private oder betriebliche Altersvorsorge nicht herum.

Das bedeutet für Dich, dass Du Dir unabhängig von möglichen Rentenreformen so früh wie möglich Gedanken über Deinen persönlichen Vermögensaufbau machen solltest. Entscheidend für eine sichere Altersvorsorge ist neben einer guten Rendite vor allem ein langer Atem, mit dem Du Dein Geld anlegst.

Bei Finanztip empfehlen wir deshalb eine langfristige Investition in ETFs. Ganz wichtig: Langfristig bedeutet 15 Jahre und mehr. ETFs sind Fonds, die einen Index abbilden, daher auch Indexfonds heißen. Investierst Du in einen ETF, der den bekannten Index MSCI World abbildet, enthält dein Fond Aktien von 1.600 der größten börsengehandelten Unternehmen aus 23 Industrieländern. Dadurch bekommst Du ein Mehr an Sicherheit. Wenn es bei einem Unternehmen nicht so gut läuft, gibt es immer noch viele andere Firmen, die das ausgleichen. Wer seit 1975 mit ETFs auf die Entwicklung des MSCI World gesetzt hat, konnte mit einer durchschnittlichen Rendite von 9 Prozent pro Jahr rechnen.

Wenn Du neu in dem Thema bist und mehr wissen willst, schaust Du am besten erst einmal in unseren Ratgeber zu ETFs. Mit etwas Vorwissen kannst Du aber auch gleich unseren praktischen ETF-Finder nutzen oder im Ratgeber zum iShares MSCI World ETF weiterlesen.

Bei einer Vorsorge über den Betrieb musst Du schon genauer hinschauen. Wenn es sich um eine klassische Betriebsrente handelt, bei der nur Dein Chef einzahlt, solltest Du dieses Angebot natürlich mitnehmen. Anders sieht das bei der Entgeltumwandlung aus. Dabei zahlst Du von Deinem Bruttogehalt in einen geförderten Vertrag für eine betriebliche Altersvorsorge. Das sind meist spezielle Lebens- oder Ren­ten­ver­si­che­rungen. Durch die Einzahlung sparst Du Steuern und Sozialabgaben. Außerdem ist Dein Chef dazu verpflichtet, mindestens 15 Prozent der Höhe Deiner Einzahlungen beizusteuern. Wenn Du im Ruhestand bist, musst Du diese Betriebsrente aber versteuern und auch Kran­ken­kas­senbeiträge werden nach aktueller Rechtslage fällig, wenn Deine monatliche Auszahlung den Freibetrag von 169,76 Euro im Monat übersteigt. Das gilt es gegenzurechnen, weil es sich eben nicht immer lohnt. Auch die Frage, wie oft Du Deinen Arbeitgeber wechselst, spielt eine Rolle. Wenn Du Dich für dieses Thema interessierst, kannst Du in unserem Ratgeber zur betrieblichen Altersvorsorge weiterlesen, der viele hilfreiche Rechenbeispiele enthält.

Kommt jetzt auch eine Riester-Reform?

Genau wie bei der gesetzlichen Rente hat sich die Ampel-Koalition auch für die private Altersvorsorge eine Reform auf die To-Do-Liste geschrieben. Dafür hat das Bundeskabinett die „Fokusgruppe private Altersvorsorge“ eingesetzt, die Anfang des Jahres ihre Arbeit aufgenommen hat. Sie soll vor allem mit Blick auf die Riester-Rente, die allgemein als zu kompliziert, teuer und damit unrentabel gilt, Reformvorschläge erarbeiten. Auch bei Finanztip empfehlen wir Riester-Verträge nur in speziellen Fällen, die Du in unserem Ratgeber zur Riester-Rente nachlesen kannst.

Solltest Du Dich trotzdem für eine Riester-Rente interessieren, solltest Du abwarten. Denn noch ist nicht klar, in welche Richtung die anstehenden Reformen gehen werden. So würden Vorschläge wie die „Bürgerrente“ des Gesamtverbands Deutscher Ver­si­che­rungswirtschaft (GDV) in ihrer jetzigen Form die Probleme der bestehenden Riester-Rente wie die Kosten nur in Teilen oder gar nicht lösen. Sie wird deswegen sowohl von Ökonomen, Verbraucherschützern und auch von Ver­si­che­rungsvermittlern kritisiert. Wobei letztere sich daran stören, dass die Bürgerrente laut GDV auch ohne kostenpflichtige Vermittlung online abschließbar sein soll.

Neben der Bürgerrente soll die „Fokusgruppe private Altersvorsorge“ die Möglichkeit eines öffentlichen Vorsorgefonds untersuchen. Ein Vorhaben, das beim Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV), dem Institut für Wirtschaftsforschung, den Grünen und der hessischen Landesregierung bevorzugt wird und die Riester-Rente künftig ersetzen soll. Der VZBV ist ebenfalls Teil der Fokusgruppe.

Jeder Bürger soll demnach über den öffentlich-rechtlich verantworteten Fonds eine einfache und freiwillige Möglichkeit bekommen, Geld am Kapitalmarkt anzulegen und sich damit eine zusätzliche Rente aufzubauen. Die Einzahlungen sollen laut der Vorschläge ähnlich wie Beiträge an die Ren­ten­ver­si­che­rung über den Arbeitgeber fließen. Als Vorbilder gelten ähnliche Fonds in Norwegen und Schweden. Private Versicherer, die den Fonds gegen Bezahlung verwalten und sich um Ein- und Auszahlungen kümmern, bräuchte es dann nicht mehr.

Der GDV sieht einen Vorsorgefonds kritisch und argumentiert mit fehlender Beratung sowie einer möglichen Ablehnung der Bürger, da ein solcher Fonds als vom Staat aufgezwungene Altersvorsorge wahrgenommen werden könnte. Auch der Investmentverband BVI – ebenfalls Teil der Fokusgruppe – spricht sich gegen einen Vorsorgefonds aus. Beim BVI empfindet man es als Wettbewerbsverzerrung, sollte der Staat über den Vorsorgefonds selbst als Investor auftreten.

Im Gegensatz zur Riester-Rente musst Du nicht darauf warten, ob der Vorsorgefonds kommt oder nicht, um die Chancen am Kapitalmarkt für Deine Altersvorsorge zu nutzen. Das geht schon jetzt mit den bereits erwähnten ETFs. Kosten für Versicherer musst Du damit auch nicht zahlen.

Autor
Jan Scharpenberg

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