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Tipps & Tricks

Beschwerderekord bei Versicherungen – und wie Du Dir Ärger sparst

Mit bestimmten Versicherungen gibt es laut einer aktuellen Statistik besonders oft Ärger. Häufig kannst Du Streit mit Deinem Versicherer aber einfach vermeiden. Wir sagen Dir, wie.

Kathrin Gotthold
Finanztip-Expertin für Vorsorge und Versicherung
Beschwerderekord bei Versicherungen – und wie Du Dir Ärger sparst

Rekordjahr: So viele Beschwerden wie nie  
Darum geht es: V. a. Rechtsschutz- und Kfz-Versicherungen  
Was tun? Wende Dich an die Ombudsfrau zur Schlichtung

Bei Streit mit Deiner Versicherung gibt es einen Weg, den Du kennen solltest: den über die Versicherungsombudsfrau. Das ist eine außergerichtliche Schlichtungsstelle, die Beschwerden von Kundinnen und Kunden über ihre Versicherung objektiv und unabhängig prüft – und bei einem Streit bis zu 10.000€ sogar den Versicherer verpflichten kann, zu zahlen.

Jetzt hat diese Schlichtungsstelle aktuelle Zahlen genannt, mit welchen Versicherungen es besonders oft Streit gibt (PDF) – v. a. Rechtsschutz- und Kfz-Versicherungen. Die erste Erkenntnis: 2024 war ein neues Rekordjahr.

So viele Beschwerden wie nie

Insgesamt gab es 21.548 Beschwerden, davon waren 15.659 zulässig. Im Jahr 2023 waren es noch 18.037 Beschwerden (davon 13.205 zulässig). Das sind 19,5% mehr (bzw. 18,6% bei den zulässigen).

Besonders Beschwerden über mangelhafte oder ausbleibende Kommunikation mit dem Versicherer nehmen zu. Teilweise reagieren sie gar nicht auf die Meldung von Versicherungsfällen oder Anfragen – oder nur sehr verzögert.

Außerdem beklagen Versicherungsnehmer, dass Versicherer Leistungen verweigern oder kürzen, aber nur knapp, unverständlich oder gar nicht begründen. Eine Erklärung gibt es demnach nur bei wiederholtem Nachfragen.

BaFin erwartet Bearbeitung innerhalb eines Monats

Selbst der Versicherungsaufsicht bei der BaFin ist aufgefallen, dass Leistungsanträge zum Teil mit sehr langen Wartezeiten bearbeitet werden. Durchschnittlich komplexe Versicherungsfälle sollten jedoch nach einem Monat abgeschlossen sein. Ist das bei Dir nicht der Fall, kannst Du es der BaFin melden, damit sie entsprechende Maßnahmen ergreifen kann.

Was Dir der Bericht über den Ärger Anderer bringt?

Du kannst daraus lernen und so nicht die gleichen Fehler machen. Denn mit einigen Tipps kannst Du bei Versicherungen zum Teil viel unnötigen Ärger vermeiden oder Dich durchsetzen – wobei natürlich auch der Versicherer im Recht sein kann.

Beispiel 1: Kfz-Versicherung

Hier dreht sich der Streit oft darum, dass sich Versicherte nach einem Wechsel der Versicherung nicht in die richtige Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) eingestuft fühlen. Zum Teil werden Infos vom alten Versicherer nicht richtig an den neuen weitergeben. Häufig ist es so, dass sich Versicherte in einer falschen SF-Klasse wähnen, weil sie aus einem Vertrag mit SF-Klassen-Retter oder Rabattschutz kommen. Dank dieser Sondereinstufung verlierst Du keine SF-Klasse, auch wenn Du einen Schaden meldest.

Das Problem: Diese "gerettete" Klasse gilt bei einem anderen Versicherer in der Regel nicht. Bei einem Wechsel gilt wieder die SF-Klasse, in die Du ohne Rabattschutz eingestuft worden wärst. Das kann sich anfühlen, als würdest Du in eine schlechtere SF-Klasse rutschen – zumal Du eventuell auch mehr zahlst als vorher.

Dagegen hilft: Plan für den Wechsel der Kfz-Versicherung genug Zeit ein und schau nicht nur auf den Beitrag, sondern lies auch das Kleingedruckte. Wie viel Rabattretter und Co. bringen, checken wir jedes Jahr in unserem großen Kfz-Test. Das Ergebnis: Die meisten Versicherten fahren mit einem gründlichen Vergleich einmal im Jahr besser. Dafür empfehlen wir Dir Verivox oder Check24 – im Anschluss holst Du noch ein Angebot von Huk24 ein.

Beispiel 2: Rechtsschutzversicherung

Hier wird vor allem um Ansprüche nach Datenlecks bei Social-Media-Plattformen gestritten – teils haben Rechtsschutzversicherungen das nicht übernommen. Schau auch hier ins Kleingedruckte, ehe Du Dich vielleicht aussichtlos beschwerst: Wann springt Deine Versicherung tatsächlich ein?

Viel Streit gibt es auch um einen Klassiker: Ging ein Konflikt, für den Du Deine Rechtsschutzversicherung nutzen möchtest, bereits los, bevor Du den Vertrag abgeschlossen hast? Falls ja, ist er in der Regel vom Schutz ausgeschlossen. Wichtig: Es kommt dabei darauf an, wann der Rechtsverstoß stattgefunden hat, nicht wann Du davon erfahren hast.

In den meisten Bereichen gilt sowieso eine Wartezeit: Erst drei Monate nach Abschluss kannst Du die Versicherung nutzen. Heißt: Schließ diese Versicherung, wenn überhaupt, nicht erst ab, wenn sich ein Rechtsstreit anbahnt. Welche Tarife wir empfehlen? WGV PBV Optimal, Arag Aktiv Komfort und (wenn Du bereit bist, unter Umständen eine höhere Selbstbeteiligung zu zahlen) Huk-Coburg PBV Plus.

Du hast Probleme mit Deiner Versicherung?

Grundsätzlich sollte Dein Versicherer innerhalb eines Monats auf Dein Anliegen reagieren. Auf einen Schadensantrag sogar abschließend, wenn Du ihm alles geschickt hat, was er braucht.

Passiert das nicht, kannst Du Dich an die Schlichtungsstelle der Ombudsfrau wenden. Und das kann sich durchaus lohnen: Die Erfolgsquote der Schlichtungsanträge lag 2024 bei 52,4% (ohne die Sparte “Lebensversicherung”). Jede zweite zulässige Beschwerde war also erfolgreich. Wie Du konkret vorgehst, liest Du in unserem Ratgeber

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