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CO2-Preis steigt: So holst Du Dir Gaskosten vom Vermieter zurück

Heizt Du Deine Wohnung oder Dein Haus mit Gas? Dann musst Du auch für das entstandene CO2 zahlen – Mieter aber nicht die volle Summe. Wir zeigen Dir, wie Du bekommst, was Dir zusteht.

Benjamin_Weigl
Benjamin Weigl
Finanztip-Experte für Energie
CO2-Preis steigt: So holst Du Dir Gaskosten vom Vermieter zurück

Wenn Du mit Gas heizt, besteht ein Teil Deiner Rechnung aus dem CO2-Preis – und der steigt Jahr für Jahr. Wohnst Du zur Miete, musst Du diese Kosten nicht allein tragen: Vermieterinnen und Vermieter müssen einen Teil übernehmen und das seit der Heizkostenabrechnung für 2023 dort korrekt aufteilen.

Für 2024 geht’s bei einem Verbrauch von 15.000 kWh und CO2-Kosten von rund 146 € in einer 100-m²-Wohnung um immerhin knapp 60 € Vermieter-Anteil. Ist der in Deiner Abrechnung nicht aufgeschlüsselt bzw. abgezogen, darfst Du Deine Heizkosten pauschal um 3 % kürzen und zusätzlich verlangen, dass die CO2-Kostenaufteilung nachgeholt wird. Dann bekommst Du beides. Wie Du Deine Heizkostenabrechnung richtig liest, zeigt Dir unsere Lesehilfe (PDF).

Hast Du einen eigenen Gasvertrag (z. B. bei einer Etagenheizung) musst Du den Vermieter-Anteil selbst ausrechnen und ihn mit unserem Musterschreiben (Word-Dokument) von ihr oder ihm einfordern. Bei der Berechnung hilft Dir unser CO2-Kosten-Rechner. Den Rechner können auch Vermieterinnen und Vermieter nutzen, um die prozentuale Kostenaufteilung zwischen Mieter und Vermieter zu berechnen. 

 

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