Tipps & Tricks
Dein Partner hat eine Eigentumswohnung: Wer zahlt was?
Nina hat eine Eigentumswohnung, David zieht ein. Welche Kosten sollten beide tragen – und welche besser nur Nina?

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Nina hat eine Eigentumswohnung, David zieht ein. Welche Kosten sollten beide tragen – und welche besser nur Nina?


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Nina und David möchten zusammenziehen. Nina hat aber eine Eigentumswohnung, David wohnt bisher in einer Mietwohnung und möchte zu Nina ziehen. Jetzt stellt sich eine Frage, die schnell für Streit sorgen kann: Wie teilen die beiden ihre Kosten fair auf?
Komplett kostenlos sollte David auf keinen Fall bei Nina wohnen. Denn auch wenn ihr die Wohnung gehört, fallen jeden Monat laufende Kosten an, die Ihr deshalb beide bezahlen solltet.
Ein guter Ausgangspunkt ist, die Kosten 50:50 aufzuteilen. Verdient allerdings einer von Euch deutlich mehr als der andere, könnt Ihr auch überlegen, die Kosten anders zu verteilen. Entscheidend ist, dass Ihr eine Aufteilung findet, mit der Ihr Euch beide wohlfühlt. Wenn Ihr Euch am Einkommen orientiert, solltet Ihr dafür das monatliche Einkommen und nicht das vorhandene Vermögen betrachten.
Entscheidend ist die Trennung zwischen gemeinsamen Wohnkosten und Ninas Eigentum: Kredit, Reparaturen und Wertentwicklung der Wohnung bleiben allein ihre Sache.
Übrigens: Sobald Ihr zusammenwohnt, macht gerade für alltägliche Einkäufe, aber auch für größere Anschaffungen ein Gemeinschaftskonto Sinn. In unserem Girokonto-Vergleich könnt Ihr für viele Banken nachlesen, ob die Bank ein Gemeinschaftskonto anbietet. Wir empfehlen Euch Norisbank (bestes Preis-Leistungs-Verhältnis), Consorsbank, Openbank (früher: Santander) und DKB.
Egal, für welche Aufteilung Ihr Euch entscheidet: Schreibt sie auf. Damit habt Ihr im Fall einer Trennung einen Anhaltspunkt, auch wenn er keine rechtliche Beratung ersetzt. Ihr könnt Euch an den Punkten orientieren:
Beim Erstellen kann Euch auch unser Musterschreiben zum Untermietvertrag (Word-Dokument) helfen.
Gerade wenn Ihr nicht verheiratet seid, ist das wichtig, weil es kaum besondere gesetzliche Ausgleichsregeln gibt. Bei einer Immobilie kann deshalb auch ein Partnerschaftsvertrag sinnvoll sein. So ist von Anfang an klar: David beteiligt sich fair am gemeinsamen Wohnen – Ninas Vermögensaufbau finanziert er aber nicht mit.
Mehr lest Ihr in unserem Ratgeber zum Thema nichteheliche Lebensgemeinschaft. Hier findet Ihr auch Tipps zum Partnerschaftsvertrag.
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