Tipps & Tricks

Dein Partner hat eine Eigentumswohnung: Wer zahlt was?

Nina hat eine Eigentumswohnung, David zieht ein. Welche Kosten sollten beide tragen – und welche besser nur Nina?

Von Markus Grimm und Giulia Tita
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Nina und David möchten zusammenziehen. Nina hat aber eine Eigentumswohnung, David wohnt bisher in einer Mietwohnung und möchte zu Nina ziehen. Jetzt stellt sich eine Frage, die schnell für Streit sorgen kann: Wie teilen die beiden ihre Kosten fair auf?

Vorab: Was ist fair?

Komplett kostenlos sollte David auf keinen Fall bei Nina wohnen. Denn auch wenn ihr die Wohnung gehört, fallen jeden Monat laufende Kosten an, die Ihr deshalb beide bezahlen solltet.

Ein guter Ausgangspunkt ist, die Kosten 50:50 aufzuteilen. Verdient allerdings einer von Euch deutlich mehr als der andere, könnt Ihr auch überlegen, die Kosten anders zu verteilen. Entscheidend ist, dass Ihr eine Aufteilung findet, mit der Ihr Euch beide wohlfühlt. Wenn Ihr Euch am Einkommen orientiert, solltet Ihr dafür das monatliche Einkommen und nicht das vorhandene Vermögen betrachten.

So könnte Eure Aufteilung aussehen

  1. Laufende Kosten: Gemeint sind alle laufenden Kosten, die bei einer Mietwohnung normalerweise über die Nebenkosten auf Mieter umgelegt werden. Also Strom, Internet, Heizung, Wasser und Müll. Die teilt Ihr am besten 50:50 auf. Auch die Grundsteuer kann Teil der laufenden Kosten sein
  2. Wohnbeitrag: Vereinbart einen festen monatlichen Beitrag für das Wohnen, den David dann an Nina zahlt. Als Orientierung könnt Ihr als Orientierung dafür die ortsübliche Miete nehmen – also die Miete, die für vergleichbare Wohnungen in Eurer Gegend üblich ist
  3. Kredittilgung: Die Tilgung des Immobilienkredits trägt Nina allein. Denn mit jeder Tilgungsrate baut sie weiteres Eigentum an ihrer Wohnung auf
  4. Instandhaltung: Auch Rücklagen, Sonderumlagen und größere Reparaturen übernimmt Nina. Sonderumlagen sind zusätzliche Zahlungen, die Wohnungseigentümer z. B. für größere Reparaturen am Gebäude leisten müssen
  5. Wertzuwachs: Steigt die Wohnung später im Wert oder verkauft Nina sie mit Gewinn, bleibt der Wertzuwachs grundsätzlich bei ihr, sofern David keine Eigentums- oder Ausgleichsansprüche bekommt

Entscheidend ist die Trennung zwischen gemeinsamen Wohnkosten und Ninas Eigentum: Kredit, Reparaturen und Wertentwicklung der Wohnung bleiben allein ihre Sache.

Übrigens: Sobald Ihr zusammenwohnt, macht gerade für alltägliche Einkäufe, aber auch für größere Anschaffungen ein Gemeinschaftskonto Sinn. In unserem Girokonto-Vergleich könnt Ihr für viele Banken nachlesen, ob die Bank ein Gemeinschaftskonto anbietet. Wir empfehlen Euch Norisbank (bestes Preis-Leistungs-Verhältnis), Consorsbank, Openbank (früher: Santander) und DKB.

Haltet Eure Vereinbarung schriftlich fest

Egal, für welche Aufteilung Ihr Euch entscheidet: Schreibt sie auf. Damit habt Ihr im Fall einer Trennung einen Anhaltspunkt, auch wenn er keine rechtliche Beratung ersetzt. Ihr könnt Euch an den Punkten orientieren:

  • Höhe des monatlichen Wohnbeitrags und die enthaltenen Nebenkosten
  • Überprüfung der Beträge einmal im Jahr
  • Umgang mit größeren gemeinsamen Anschaffungen und Renovierungen
  • Trennung: Vereinbarung einer Auszugsfrist
  • Klarstellung, dass David durch seine Zahlungen kein Miteigentum an der Wohnung bekommt

Beim Erstellen kann Euch auch unser Musterschreiben zum Untermietvertrag (Word-Dokument) helfen.

Gerade wenn Ihr nicht verheiratet seid, ist das wichtig, weil es kaum besondere gesetzliche Ausgleichsregeln gibt. Bei einer Immobilie kann deshalb auch ein Partnerschaftsvertrag sinnvoll sein. So ist von Anfang an klar: David beteiligt sich fair am gemeinsamen Wohnen – Ninas Vermögensaufbau finanziert er aber nicht mit.

Mehr lest Ihr in unserem Ratgeber zum Thema nichteheliche Lebensgemeinschaft. Hier findet Ihr auch Tipps zum Partnerschaftsvertrag.

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