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Diese Steuerentlastungen könnten ab 2026 auf Dich zukommen

Der Bundestag hat ein Gesetz verabschiedet, um Pendler, die Gastronomie und Ehrenamtliche steuerlich zu entlasten. Was konkret geplant ist – und ob die Steueränderungen realistisch sind.

Jörg Leine Steuern
Diese Steuerentlastungen könnten ab 2026 auf Dich zukommen

Der Bundestag hat mehrere Steueränderungen beschlossen, die Deinen Alltag ab 2026 spürbar beeinflussen könnten – vom Arbeitsweg über Restaurantbesuche bis hin zum Ehrenamt. Konkret geht es um diese Entlastungen:

1. Höhere Pendlerpauschale

Für Deinen Arbeitsweg kannst Du Fahrtkosten steuerlich absetzen – egal, ob Du mit Bahn, Rad oder Auto fährst. Bisher gibt es 30 ct für die ersten 20 Kilometer und 38 ct ab dem 21. Kilometer. Ab Januar 2026 sollen künftig 38 ct ab dem ersten Kilometer gelten.

Was bedeutet das für Dich?

Ein Beispiel: Bei einem Arbeitsweg von 10 km und einer Fünf-Tage-Woche könntest Du 176 € zusätzlich als Werbungskosten ansetzen. Bei 20 km wären es 352 €. Selbst bei nur 5 km hättest Du 88 € mehr.

Grundsätzliche Voraussetzung ist, dass Du mit Deinen Werbungskosten über die Pauschale von aktuell 1.230 € kommst.

2. Günstigere Besteuerung in der Gastronomie

Die Mehrwertsteuer für Speisen in Restaurants, Cafés und Bäckereien soll – wie in der Corona-Zeit – dauerhaft von 19 auf 7 % sinken. Auch Lebensmitteleinzelhändler, Caterer sowie Anbieter von Kita-, Schul- und Krankenhausverpflegung würden davon profitieren.

Was bedeutet das für Dich?

Ob die Preise wirklich sinken, ist offen. Laut dpa haben die Branchenverbände schon angekündigt, dass sie die Steuerentlastung wegen gestiegener Kosten nicht komplett an den Gast weitergeben können. Trotzdem könnte die Senkung einigen Restaurants helfen, die zuletzt Umsatzeinbrüche hatten – und damit indirekt auch Dir als Gast.

3. Höherer Freibetrag für Ehrenämter

Wenn Du Dich ehrenamtlich engagierst, könnte sich das ab 2026 noch mehr für Dich lohnen:

So viel dürftest Du ab 2026 durch Dein Engagement als Trainerin, Chorleiter oder ehrenamtliche Pflegerin einnehmen, ohne darauf Steuern zahlen zu müssen.

4. Weitere Änderungen im Überblick

Das vom Bundestag verabschiedete Gesetz enthält außerdem diese steuerlichen Pläne:

  • Gewerkschaftsbeiträge kannst Du künftig zusätzlich absetzen – bisher gingen sie in den Werbungskosten unter, wenn Du die Pauschale nicht überschritten hast
  • Die Höchstbeträge für Parteispenden sollen verdoppelt werden

Warum das Gesetz am 19. Dezember scheitern könnte

Die Bundesländer sind gegen das Gesetz, weil ihnen durch die Entlastungen Milliarden an Steuern fehlen würden: Laut Bundesrat würden Ländern und Kommunen bis 2030 rund 12,6 Mrd. € entgehen.

Die Länder wollen deshalb einen Ausgleich vom Bund – den es laut Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) aber nicht geben soll.

Bedeutet für Dich: Wenn der Bundesrat das Gesetz in seiner Sitzung am 19. Dezember stoppt und den Vermittlungsausschuss anruft, um nachzuverhandeln, verzögern sich alle Entlastungen – oder fallen im schlimmsten Fall ganz weg.

Sobald der Bundesrat entschieden hat, erfährst Du es selbstverständlich in der Finanztip App und im Finanztip Newsletter. Falls die Entlastungen kommen, aktualisieren wir alle relevanten Ratgeber für Dich – von Pendlerpauschale bis Ehrenamt. So weißt Du sofort, was Du steuerlich herausholen kannst. 

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