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Drohender Kerosin-Mangel: Solltest Du jetzt Deinen Flug buchen?

Airlines und Flugpreise geraten wegen des Iran-Kriegs immer stärker unter Druck. Warum Du lieber nicht zu lange mit dem Buchen warten solltest und was passiert, wenn Dein Flug wegen Treibstoffmangel ausfällt oder teurer wird.

Expertin für Recht - Dr. Britta Beate Schön
Dr. Britta Beate Schön Recht
Drohender Kerosinmangel bei Flügen

Der Krieg zwischen den USA und dem Iran könnte neben hohen Preisen an der Tankstelle bald auch Deinen Urlaub per Flugzeug betreffen: Bleibt die Straße von Hormus weiterhin nicht zuverlässig geöffnet, könnte es in Europa immer weniger Kerosin geben. Seit Kriegsausbruch Ende Februar hat sich der Kerosinpreis bereits grob verdoppelt.

Was bedeutet das für Dich konkret?  

  1. Wenn Du gerade einen Flug buchen willst, solltest Du wie immer die Preise vergleichen, z. B. mit Kayak, Momondo oder Swoodoo. Sei außerdem flexibel beim Abflughafen, Reisetagen und Deinem Ziel. So findest Du das günstigste verfügbare Angebot
  2. Günstig muss das aber noch lange nicht sein. Je nachdem, wie sich die Kerosin-Lage entwickelt, könnten Dich in Kürze deutlich höhere Flugpreise erwarten. Schau deshalb so bald wie möglich, wie das aktuelle Preisniveau aussieht und sicher Dir einen Flug, wenn der Preis insgesamt akzeptabel für Dich ist
  3. Auf Schnäppchen oder günstigere Flugpreise solltest Du in den nächsten Wochen und Monaten eher nicht hoffen: Es ist nicht auszuschließen, dass Kerosin immer schlechter verfügbar sein wird und die Flugpreise nach oben treibt. Buch also lieber frühzeitig

Was passiert, wenn der Airline der Treibstoff ausgeht?

Das wäre der Worst Case – der aber eintreten könnte: Die Internationale Energieagentur (IEA) rechnet mit erheblichen Engpässen. Viele Airlines haben ihr Angebot im Sommer bereits deutlich ausgedünnt. Das schränkt Deine Reiseoptionen ein. 

Immerhin: Im Vorfeld gestrichene Flüge kannst Du erst gar nicht mehr buchen, Du hast also keinen weiteren Aufwand damit.

Was gilt bei einer Preiserhöhung für schon gebuchte Reisen?

Es kommt drauf an:

  • Hast Du den Flug separat gebucht, darf die Airline keinen Zuschlag auf den Ticketpreis mehr verlangen, wenn der Treibstoff teurer geworden ist. Preisänderungen sind laut AGB in der Regel nur bei steigenden Steuern und Gebühren möglich
  • Ist es eine Pauschalreise, bist Du ausnahmsweise im Nachteil: Der Veranstalter darf bis 20 Tage vor Abreise den Preis um bis zu 8 % erhöhen. Dafür muss es in den AGB aber eine Klausel geben (§ 651f BGB). Verlangt er noch mehr, darfst Du die Reise kostenlos stornieren

Und was, wenn die Airline einen bezahlten Flug ganz streicht?  

Egal, warum die Airline einen Flug streicht: In diesem Fall muss sie Dir entweder den Flugpreis erstatten oder für einen Alternativflug (Ersatzbeförderung) sorgen. Hier hast Du dann die Auswahl.

Im zweiten Schritt muss geklärt werden, warum der Flug gestrichen wurde. Liegt es an außergewöhnlichen Umständen wie z. B. einem Krieg (=höhere Gewalt), muss Dir die Airline nicht zusätzlich auch noch eine Entschädigung zahlen.

Liegen keine außergewöhnlichen Umstände vor (z. B. bei einem Streik des Airline-Personals wie zuletzt bei Lufthansa), hast Du zusätzlich Anspruch auf 250 bis 600 € Entschädigung, abhängig von der Distanz. Hast Du mit mehr als 14 Tagen Vorlauf von dem Ausfall erfahren, gibt's aber keine Entschädigung.

Was in Deinem Fall möglich ist, zeigt Dir unser Finanztip-Fluggastrechner.

Treibstoffmangel nicht automatisch höhere Gewalt

Ob auch ein durch den Krieg ausgelöster Treibstoffmangel als außergewöhnlicher Umstand gilt, muss dann im Ernstfall gerichtlich geklärt werden.

Denn: Treibstoffmangel ist nicht automatisch höhere Gewalt – selbst wenn er durch einen Krieg verursacht wurde. Die Airline muss darlegen, dass der Engpass für sie nicht beherrschbar war und sie alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat. Ob das der Fall ist, hängt vom Einzelfall ab. Das kann für Dich schnell eine komplizierte Sache werden. 

Eine einfache Lösung: 

Du kannst einen Rechtsdienstleister beauftragen, der Deinen Anspruch prüft und Dein Recht für Dich durchsetzt. Finanztip hat diese Branche der Fluggasthelfer gerade erst neu für Dich untersucht. 

Wir empfehlen Dir sieben Anbieter: Du kannst Dich an die Sofortentschädiger Ersatz-Pilot und EUflight wenden, um Deine Ausgleichsforderung zu verkaufen, also direkt Geld zu sehen. 

Oder Du beauftragst einen Inkassodienstleister. Geld bekommst Du dann erst, wenn die Fluggesellschaft tatsächlich gezahlt hat. Finanztip-Empfehlungen sind SOS Flugverspätung, Aviclaim, Flug-verspaetet.de, Fairplane und Passengers Friend.

Reisen 2026: Vielleicht besser komplett umplanen

Zum Beispiel, indem Du ein näher gelegenes Ziel wählst und per Bahn verreist. Vielleicht reicht dafür schon Dein bestehendes Deutschlandticket. Oder Du holst Dir eine BahnCard und sparst so auch bei ICE-Fahrten. Dafür haben wir Dir aktuelle Bahn-Deals zusammengestellt:

Stell unserer Expertin Deine Fragen

Hast Du noch Fragen zu Deiner diesjährigen Urlaubsplanung und speziell Deinen Rechten beim Fliegen? Dann kann Dir vielleicht unsere Rechtsexpertin Britta Beate Schön im Finanztip Expertengespräch am 21. Mai helfen. Wir freuen uns auf Deine Teilnahme!

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Von Markus Grimm, Jonas Fehling, und Felix Petersen
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