Tipps & Tricks
Freistellungsauftrag oder Steuererklärung: Was ist besser?
Wer keinen Freistellungsauftrag macht, verschenkt Geld – stimmt das? Hier erfährst Du, welche Methode sinnvoller ist.

Tipps & Tricks
Wer keinen Freistellungsauftrag macht, verschenkt Geld – stimmt das? Hier erfährst Du, welche Methode sinnvoller ist.


Legst Du Dein Geld an und bekommst Erträge, Zinsen oder Dividenden, fällt die Kapitalertragssteuer an – 25 % plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer.
Bei Aktien-ETFs musst Du immerhin nur 70 % der Erträge versteuern. Und die führt Dein Depotanbieter automatisch ab. Und bis 1.000 € Erträge pro Jahr (2.000 € bei Ehepaaren), sind Deine Erträge steuerfrei. Dank dem sogenannten Sparerpauschbetrag.
Willst Du Deine 1.000 € Sparerpauschbetrag ausnutzen, hast Du zwei Möglichkeiten:
Hier erfährst Du welche Methode die Richtige für Dich ist:
Hast Du nur eine Bank, kannst Du einfach einen Freistellungsauftrag über 1.000 € anlegen. Danach musst Du Dich um nichts weiter kümmern. Wenn Du aber mehrere Banken nutzt, musst Du den Freibetrag aufteilen.
Auf Deinem Tagesgeldkonto (2 % Zinsen p. a.) liegen 40.000 €. Du erwartest 800 € Zinsen bis Jahresende.
Du sparst in einen thesaurierenden Aktien-ETF. Du hast 1.500 Anteile des ETF, die Anfang 2025 bei einem Kurs von 50 Euro standen. Unser Rechner zur sogenannten Vorabpauschale sagt Dir: Anfang 2026 musst Du etwa 930€ versteuern.
730 € versteuerst Du mit 26,4 % Abgeltungssteuer. Dein Depotanbieter führt Anfang 2026 193 € Steuern auf die Vorabpauschale ab.
Ende des Jahres merkst Du: Auf dem Tagesgeld gab es nur 600 € Zinsen, weil der Zinssatz Mitte des Jahres auf 1 % gefallen ist. Eigentlich hättest Du also nur 140 € Steuern zahlen müssen. Deine Freistellungsaufträge haben also nicht gepasst, Du hättest diese laufend anpassen müssen. Die Differenz von 53 € kannst Du jetzt über Deine Steuererklärung zurückholen.
Steuererklärung klingt aufwändig, ist sie aber nicht. Du bekommst von Deinen Banken je eine Jahressteuerbescheinigung. Aus der überträgst Du einfach die Zahlen in Deine Steuersoftware. In aller Regel steht da sogar drauf, welche Zahl in welche Zeile muss.
Du solltest unbedingt unabhängig von den Kapitalerträgen eine Steuererklärung abgeben. Denn in den meisten Fällen kannst Du Dir zu viel gezahlte Steuern zurückholen. Mit einer Steuer-Software, wie WISO oder Check24 Steuer, geht das einfach und schnell.
Ein Nachteil: Wenn Du keinen Freistellungsauftrag erteilst, werden Dir zunächst Steuern abgezogen. Die bekommst Du erst zurück, wenn Du Deinen Steuerbescheid erhältst. Die Summe ist meist überschaubar. Verzichtest Du bei 1.000 € Kapitalerträgen etwa 6 Monate auf die abgezogenen Steuern bis zur Rückzahlung, entgehen Dir bei 2 % Zinsen p. a. rund 2,60 €.
Die Steuererklärung ist oft die einfachere Lösung. Wie Du die Anlage KAP einfach ausfüllst, erfährst Du in unserem Ratgeber.
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