Neue Heizungsförderung: Weniger Kosten werden förderbar
Einkommensbonus: Wird stärker sozial gestaffelt
Altes, besseres Modell sichern? Wer das jetzt noch kann
Nach größerer Kritik hat die Bundesregierung ihren Entwurf fürs neue „Heizungsgesetz“ nochmal leicht überarbeitet. Bundestag und -rat haben dem finalen Gesetz mittlerweile endgültig zugestimmt. Verbände haben allerdings schon Verfassungsklagen angekündigt. Auch an der Förderung für neue Heizungen ändert sich viel, langfristig zum Schlechteren.
Die größte Änderung am bisherigen Entwurf
Das Gesetz verpflichtet jetzt Energieanbieter für Gas und Öl, bis 2045 schrittweise auf 100 % grüne Brennstoffe umzusteigen. Neue Gas- und Ölheizungen bleiben durch das Gesetz also weiter möglich, die bisherige Pflicht zu 65 % klimaneutralen Brennstoffen fällt aber weg.
Spätestens 2045 müssen Heizungen dann aber komplett klimafreundlich laufen. Ob dafür überhaupt genug Biobrennstoff vorhanden und für Dich bezahlbar sein wird, ist allerdings völlig unklar. Dafür müssen sich Vermietende an den Extrakosten beteiligen. Details zum Gesetz liest Du hier.
Komplett neu: Die Heizungsförderung
Unabhängig davon gibt's an anderer Stelle eine ebenfalls sehr große Änderung: bei der Förderung, wenn Du eine neue, klimafreundliche Heizung wie z. B. eine Wärmepumpe einbaust (KfW 458). Hier gelten kurzfristig umfangreiche und ziemlich komplexe Änderungen:
- Förderbare Kosten: Werden von max. 30.000 auf 28.000 € gesenkt und sinken dann ab 2027 alle sechs Monate um weitere 750 €
- Grundförderung: 15 statt bisher 30 % der förderbaren Kosten, wenn Du Dich für eine Wärmepumpe entscheidest, die nicht Made in Europe ist. Sonst weiter 30 %
Einkommensbonus: Bisher gibt’s 30 % extra, wenn Dein Haushalt ein zu versteuerndes Jahreseinkommen (zvE) von max. 40.000 € hat. Das wird jetzt gestaffelt:
- 40 % für zvE bis 30.000 €
- 30 % für zVE von 30.000 bis 40.000 €
- 10 % für zvE bis 50.000 €
- Leben Kinder im Haushalt, kannst Du 10.000 € vom zVE abziehen
- Klimageschwindigkeitsbonus: Aktuell gibt’s 20 %, wenn Du bis Ende 2028 eine alte, aber funktionierende Gas- oder Ölheizung ersetzt. Danach sinkt der Bonus für neue Heizungen alle zwei Jahre um 3 %-Punkte. Das geht künftig schneller und sinkt einmal sofort und dann alle sechs Monate um 4 %-Punkte
- 5 % Effizienzbonus für Wärmepumpen & 2.500 € Emissionsminderungszuschlag für Pelletheizungen: entfallen
- Max. mögliche Förderung: Liegt im Einfamilienhaus bisher bei 70 %, also 21.000 €. Künftig sind vrstl. bis zu 80 % möglich, also anfangs 22.400 €. Bekommst Du keinen Einkommensbonus, verlierst Du aber in der neuen Förderwelt über 3.600 €
Diese Fördersummen gelten für Einfamilienhäuser und starten schon ab dem 21. Juli. In unserem Ratgeber zur Heizungsförderung halten wir Dich auch zu anderen Haustypen auf dem Laufenden.
Was Du jetzt schnell checken solltest
Wichtig: Ist Deine neue Heizung bereits geplant und kurz vor dem Einbau, solltest Du jetzt schnell prüfen, ob die alte oder die geplante neue Förderwelt für Dich besser sind. Meistens wird es die alte sein, dann solltest Du Dich also beeilen, jetzt alles schnell zu finalisieren.
Das Problem dabei: Die KfW hat das Antragsportal für die alten Förderkonditionen schon abgeschaltet, um es auf die neuen umzubauen. Anträge in der alten Förderwelt kannst Du deshalb nur noch in einem Ausnahmefall stellen – wenn Du schon die sogenannte Bestätigung zum Antrag (BzA) von Deiner Heizungsfirma oder Energieberatung hast. Die Frist dafür: 20. Juli, 20 Uhr. Stellst Du den Antrag erst danach, gilt die BzA nur für die neue Förderwelt, bleibt aber immerhin gültig.
Hast Du von der KfW bereits eine Zusage für den Antrag, bekommst Du natürlich auch noch die alte Förderung.
Wann die neue Förderung besser ist?
Nur wenn Dein zVE unter 30.000 € oder unter 40.000 € mit Kind liegt und Du den neuen, hohen 40-%-Bonus dafür kassieren kannst.
Das gilt aber auch nur bis Mitte 2027. Dann sinken auch hier die Fördersummen durch immer niedrigere förderfähige Kosten und Klimageschwindigkeitsboni deutlich.
Wer jetzt nichts überhasten sollte
Stehst Du dagegen noch am Anfang der Planung, hast Du sowieso keine Chance mehr auf die alte Förderung. Generell gilt aber sowieso: Sorgfalt geht vor Tempo. Denn eine schlecht geplante Wärmepumpe kann im schlimmsten Fall zu dauerhaft hohen Betriebskosten führen.
Auch diese Förderprogramme ändern sich
Parallel gibt’s auch Änderungen bei Förderprogrammen zur energetischen Sanierung: Im Programm KfW 261 sollen die Tilgungszuschüsse um 10 %-Punkte sinken. Bei den Bafa-Einzelmaßnahmen sind vor allem Mehrfamilienhäuser betroffen. Auch hier gibt's Übergangsregelungen, wenn Du gerade so gut wie losgelegt hast. Details dazu liest Du in den verlinkten Ratgebern.