Du bist krank und die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) zahlt trotzdem nicht, obwohl Du jahrelang Beiträge gezahlt hast? Das ist finanziell heikel – kann aber passieren. Warum können Versicherer Dich ablehnen und welche Fehler solltest Du vermeiden, wenn Du eine BU abschließt?
Grundsätzlich gilt: Die BU zahlt, wenn Du voraussichtlich mindestens sechs Monate zu mindestens 50 % in Deinem Job ausfällst. Dass es trotzdem in rund 20 % der Fälle zu abgelehnten Anträgen kommt, zeigen diese realistischen Beispiele:
1. Depressionen – abgelehnt wegen fehlender Angaben
Eine 23-jährige Frau meldet sich berufsunfähig, weil sie wegen einer schweren Depression nicht mehr arbeiten kann. Die Versicherung lehnt jedoch ab. Bei der Prüfung der Krankenakte findet sie Einträge aus der Jugendzeit: Die Frau war häufig wegen Kopfschmerzen krankgeschrieben – und ein Arzt vermerkte daher eine mögliche Depression. Davon wusste die Frau selbst nichts, als sie die BU abschloss.
Dementsprechend hat die 23-Jährige bei der Gesundheitsprüfung keine Depression angegeben, obwohl die Erkrankung in den abgefragten Zeitraum fiel. Der Versicherer sieht das als eine arglistige Täuschung (§ 123 BGB) an und verweigert die Zahlung.
Heißt für Dich: Auch unklare oder Dir unbekannte Diagnosen können später zum Problem werden.
So vermeidest Du das
Bevor Du eine BU abschließt, solltest Du alle Krankenakten anfordern und genau prüfen – denn genau das macht die Versicherung im Leistungsfall später auch. Erkundige Dich vorher, welche Zeiträume die Versicherung abfragt – das sind meist fünf bis zehn Jahre.
Darüber hinaus: Die Versicherung kann wegen arglistiger Täuschung nur bis zehn Jahre nach Abschluss ablehnen – danach ist der Anspruch verjährt. Das gilt aber nur, wenn Du nicht absichtlich zehn Jahre abwartest, um Deinen Antrag einzureichen (vgl. BGH, 23.10.2024 – IV ZR 229/23).
Du hast oder hattest Depressionen und möchtest eine BU?
Das kann kompliziert werden – ist aber nicht aussichtslos und hängt vom Einzelfall ab: Trennst Du Dich z. B. von Partnerin oder Partner und warst deswegen fünf Mal beim Psychologen, hast Du vergleichsweise gute Chancen. Dann geht der Versicherer eher davon aus, dass es sich um ein kurzfristiges Problem handelt. Warst Du wegen schwerer Depressionen drei Monate in einer Tagesklinik, sieht es deutlich schlechter für Dich aus.
Wenn sie Dich nicht ablehnen, schlagen Versicherer manchmal einen Leistungsausschluss vor. Du bist dann etwa für körperliche Erkrankungen abgesichert, aber nicht für viele psychologische Erkrankungen wie Depressionen oder Burn-out. Mehr als ein Drittel der Berufsunfähigkeitsmeldungen sind auf psychische Leiden zurückzuführen. Mehr zu diesem Thema findest Du in unserem Ratgeber zur BU mit Vorerkrankungen.
2. Weniger als 50 % berufsunfähig – abgelehnt trotz Beschwerden
Auch körperliche Einschränkungen reichen nicht immer aus: Ein Koch meldet sich berufsunfähig, weil er wegen Rückenproblemen keine schweren Töpfe und Lieferkisten mehr heben kann. Die Versicherung schaut sich das genauer an, es wird ein ärztliches Gutachten erstellt und entschieden: Er kann etwa 60 % seiner Aufgaben weiterhin ausüben.
Damit gilt er nicht als berufsunfähig – und die BU zahlt nicht. Die Grenze liegt meist bei mindestens 50 % Einschränkung. Bedeutet: Wenn Du Deinen zuletzt ausgeübten Beruf zu weniger als 50 % ausüben kannst, hast Du keinen Anspruch auf BU-Leistungen.
Achtung vor der Klausel „abstrakte Verweisung“
Zusätzlich können Versicherer prüfen, ob Du theoretisch einen anderen Beruf voll ausüben könntest. Das nennt sich abstrakte Verweisung. Gute Verträge enthalten diese Klausel nicht. Dann reicht es, wenn Du Deinem zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr nachgehen kannst. Unser Tipp: Wähl am besten einen Tarif, der die abstrakte Verweisung ausschließt.
3. Burn-out bei Selbstständigen – abgelehnt wegen Umorganisationsklausel
Eine Anwältin mit einer eigenen Kanzlei erleidet einen heftigen Burn-out und meldet sich berufsunfähig. Die Versicherung lehnt ab und argumentiert: Es gibt weitere Anwälte in der Kanzlei, die ihre Mandanten in großen Teilen übernehmen können. Der Betrieb kann weiterlaufen, und sie weniger stressige Aufgaben übernehmen.
Grund dafür ist die Umorganisationsklausel – vereinfacht gesagt die abstrakte Verweisung für Selbstständige. Wenn Du in Selbstständigkeit Deinen Betrieb so umstrukturieren kannst, dass Du trotz deiner Erkrankung weiterarbeiten könntest, greift die Klausel.
Die meisten Versicherer verzichten auf die Klausel, wenn Du weniger als fünf Personen beschäftigst oder wegen der Umorganisation mindestens 20 % Einkommenseinbußen entstehen.
Vorerkrankung und BU – das sind die drei Möglichkeiten
Was bedeutet das alles nun für Dich, wenn Du schon eine Vorerkrankung hast? Wir empfehlen Dir immer, Deine BU möglichst früh abzuschließen. Je jünger Du bist, desto weniger Beiträge zahlst Du für die Summe, die Du im BU-Fall von der Versicherung bekommen möchtest. Und die versicherte Summe und der Beitrag bleiben gleich, auch wenn Du älter wirst.
Wenn Du schon eine Vorerkrankung wie Bluthochdruck oder Rheuma hast, dann gibt es drei Optionen:
- Ausschlussklausel: Du bist für alle Fälle versichert, es sei denn, Deine ausgeschlossene Vorerkrankung führt zur Berufsunfähigkeit. Oft kann der Ausschluss nach einigen Jahren nochmal geprüft werden, zum Beispiel, wenn etwa fünf Jahre vergangen sind, seit Du Deine Therapie abgeschlossen hast
- Risikozuschlag: Du bist für alle Fälle versichert, auch wenn Deine Vorerkrankung zur Berufsunfähigkeit führt. Dafür zahlst Du aber höhere Beiträge
- Ablehnung: Versicherer können Dir eine BU auch verweigern, weil sie das Risiko nicht eingehen möchten
Deshalb raten wir Dir, Dich bei der BU-Wahl beraten zu lassen. Hier findest Du eine Liste unserer Empfehlungen, wie Hoesch & Partner und Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung. Wenn Du wegen einer Vorerkrankung keine BU bekommst, kannst Du Dich in diesem Ratgeber zu BU-Alternativen informieren.
Um Dich auf den Abschluss bestmöglich vorzubereiten, kannst Du auch einen Blick auf unsere Checkliste zur BU (PDF-Dokument) werfen.