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Rundfunkbeitrag: Sammelklage gegen unseriösen Anbieter

Du hast für eine Service-Leistung rund um den Rundfunkbeitrag Geld bezahlt? Dann hätte das auch kostenlos funktioniert. Wie Du das Geld zurückbekommen kannst.

Expertin für Recht - Dr. Britta Beate Schön
Dr. Britta Beate Schön
Finanztip-Expertin für Recht
Vier Münzen schweben vor violettem Hintergrund

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hat eine Sammelklage gegen die SSS-Software Special Service GmbH eingereicht. Hintergrund: Das Unternehmen hat über seine mittlerweile nicht mehr erreichbare Website „service-rundfunkbeitrag.de“ Geld dafür verlangt, wenn Du dem offiziellen Beitragsservice eine geänderte Adresse oder Bankverbindung mitteilen wolltest.  

Alles zum Thema Rundfunkbeitrag kannst – und solltest – Du aber über den öffentlich-rechtlichen Beitragsservice erledigen. Denn dort geht’s kostenlos. Das Unternehmen SSS-Software Special Service hat für solche Dienstleistungen 29,99€, später 39,99€ abgerechnet. 

Grund für die Klage: fehlende Transparenz 

Aus Sicht des VZBV habe der Anbieter nicht ausreichend kenntlich gemacht, dass er Geld für einen eigentlich kostenlosen Service verlangt. Zusätzlich habe er durch eine Google-Anzeige dafür gesorgt, bei einer entsprechenden Suchanfrage vor dem offiziellen Beitragsservice gelistet zu werden. 

Der VZBV setzt sich mit der Klage beim Oberlandesgericht Koblenz für Betroffene ein. Hast Du für eine Leistung auf service-rundfunkbeitrag.de gezahlt und es noch nicht zurückerhalten, kannst Du Dich ab sofort kostenlos anschließen. Nach Schätzung des VZBV sind mehr als 90.000 Verbraucherinnen und Verbraucher betroffen. Ist das Verfahren erfolgreich, kannst Du Dein Geld zurückbekommen.

So gehst Du vor: 

1. Mach den “Klage-Check” 

Prüf mit dem Klage-Check des VZBV, ob Dein Fall zur Sammelklage passt, und folge den dort beschriebenen Schritten. 

2. Trag Dich ins Klageregister ein 

Danach trägst Du Dich beim Bundesamt für Justiz (BfJ) ins Klageregister ein. Erst damit profitierst auch Du, wenn die Klage erfolgreich ist. Und verjähren kann Dein Anspruch dann auch nicht mehr. Wie das geht, erfährst Du im Klage-Check. 

Sonderfall: Zahlungen bis 27. Juni 2024 

Hast Du das Angebot auf www.service-rundfunkbeitrag.de bis zum 27. Juni 2024 genutzt, kannst Du versuchen, Deine Zahlung per Widerruf zurückzufordern und dafür dieses Mus­ter­schrei­ben (PDF) des VZBV nutzen. Denn vorher war die Widerrufsbelehrung laut Angaben von SSS-Software Special Service fehlerhaft. 

Trotzdem kann es sein, dass Deine Forderung erfolglos bleibt. Wartest Du noch auf Dein Geld, mach auch in diesem Fall den Klage-Check. 

Du bist kein Fan vom Rundfunkbeitrag? Wieso Du ihn trotzdem zahlen solltest, liest Du in diesem Beitrag

Von Jonas Fehling, und Larissa Glas

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