Tipps & Tricks
Das passiert, wenn ihr nicht heiratet
Du und Deine Partnerin oder Dein Partner habt Euch gegen eine Hochzeit entschieden? Was das für Eure Rente bedeutet.
Finanztip-Experte für Rente
Tipps & Tricks
Du und Deine Partnerin oder Dein Partner habt Euch gegen eine Hochzeit entschieden? Was das für Eure Rente bedeutet.
Ehepaare sind gegen Altersarmut grundsätzlich besser abgesichert als Paare ohne Trauschein. Das gilt vor allem für die gesetzliche Rente. Wenn Du nicht heiraten willst, behalte diese drei Punkte im Blick:
Stirbt Deine Ehepartnerin oder Dein Ehepartner, bekommst Du ihre oder seine gesetzliche Rente drei Monate lang weiter in voller Höhe. Danach gibt’s in der Regel entweder eine kleine oder große Witwer-/Witwenrente. Also 25 oder 55% der letzten Rente des Verstorbenen, sofern er mindestens fünf Jahre eingezahlt hat. Das ist ein wichtiger finanzieller Baustein für den Lebensunterhalt von vielen Rentnerinnen und Rentnern. Wie das Ganze genau funktioniert, erklären wir Dir im Ratgeber zur Witwenrente.
Wenn Du nicht geheiratet hast, gehst Du dagegen völlig leer aus. Du bekommst dann nichts von der Rente Deiner Partnerin oder Deines Partners.
Wichtig: Die Rentenversicherung zahlt nicht, wenn Du kurz vor dem Tod noch schnell heiratest, um dem anderen Deine Rente zu vermachen. Vor dem Tod eines Partners müsst Ihr mindestens ein Jahr verheiratet gewesen sein, um Hinterbliebenenrente zu bekommen.
Lebt Ihr ohne Trauschein zusammen, müsst Ihr Euch anders finanziell absichern. Für Euch gut geeignet: eine Risikolebensversicherung. Damit keine Erbschaftssteuer anfällt, gibt es einen Trick: Ihr schließt zwei sogenannte Über-Kreuz-Verträge ab. Das bedeutet, jeder Partner wird im Vertrag des anderen als versicherte Person eingetragen. Stirbt ein Partner, erhält der andere die vereinbarte Summe aus seinem eigenen Vertrag.
Das Gesetz behandelt Lebensgefährtinnen und Lebensgefährten ohne Trauschein im Erbrecht wie Fremde – sie erben nicht automatisch. Hat die oder der Verstorbene keine Kinder, erben die Eltern, danach die Geschwister. So kann es passieren, dass nach dem Tod des Partners ungeliebte Verwandte auf einmal Miteigentümer des gemeinsam bewohnten Hauses werden. Deshalb solltet Ihr unbedingt ein Testament aufsetzen.
Wichtig: Wer nicht verheiratet ist und erbt, muss das Vermögen bereits ab einem Wert von 20.000€ versteuern.
Egal, wie Du zur Ehe als Institution stehst, Fakt ist: Der Gang zum Standesamt kann sich finanziell lohnen – nicht nur zu Lebzeiten bei der Einkommensteuer, sondern auch bei der Absicherung im Alter, der Erbschaftssteuer und der Schenkungssteuer.
Du überlegst noch, ob sich eine Hochzeit nicht doch lohnt? Dann schau in unserem Ratgeber zum Ehevertrag vorbei. Dort erfährst Du, wann ein Ehevertrag sinnvoll sein kann.
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