1. Niedrigere Einkommenssteuern
Ehepaare können sich bei der Steuererklärung gemeinsam veranlagen lassen – das sogenannte Ehegattensplitting. Je höher Euer Gehaltsunterschied ist, desto mehr Steuern spart Ihr dabei.
Außerdem habt Ihr zusammen einen Sparerpauschbetrag von 2.000€ statt 1.000€ pro Person. Diesen könnt Ihr frei aufteilen. Hat einer von Euch z. B. gar keine Kapitalerträge wie Zinsen oder Dividenden, kann der andere die vollen 2.000€ ausschöpfen.
2. Niedrigere Schenkung- und Erbschaftsteuern
Als Ehepaar habt Ihr bei der Versteuerung von Erbschaften und Schenkungen höhere Freibeträge Eurem Partner gegenüber:
- Für Ehepaare liegt der Freibetrag bei 500.000€, bei Schenkungen gibt es diesen sogar alle zehn Jahre.
- Für nicht verheiratete Paare liegt er gerade mal bei 20.000€, bei Schenkungen immerhin alle zehn Jahre.
Außerdem gelten für Ehepaare deutlich niedrigere Steuersätze für Schenkungen oder Nachlässe oberhalb dieser Freibeträge.
3. Vorteile dank der Familienversicherung
Wenn Du nicht arbeitest, kann Deine Partnerin bzw. Dein Partner Dich in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) mitversichern – und zwar beitragsfrei (also kostenlos). Das nennt sich Familienversicherung und gibt’s übrigens nur für die GKV, nicht die private Krankenversicherung. Die Voraussetzungen dafür findest Du in unserem Ratgeber zur Familienversicherung.
4. Niedrigere Kosten bei anderen Versicherungen
Als Paar könnt Ihr viele Versicherungen zusammenlegen bzw. günstigere Familientarife nutzen. Das ist in der Regel bei der Rechtsschutzversicherung, der Privat-Haftpflicht und der Hausratversicherung möglich.
Viele Versicherer unterscheiden hier übrigens nicht mehr zwischen verheirateten und unverheirateten Paaren. Voraussetzung ist lediglich, dass Ihr zusammenwohnt.
5. Vorteile bei der gesetzlichen Rente
Im Todesfall eines Partners kann der/die andere bis zu 60% der gesetzlichen Rente (für Ehen nach 2002 sind es nur noch 55%) des Verstorbenen bekommen. Das ist die sogenannte Hinterbliebenenrente. Dadurch sind Ehepaare gegen Altersarmut grundsätzlich besser abgesichert als Paare ohne Trauschein. Denn unverheiratet gibt’s gar nichts aus der gesetzlichen Rente. Diese beiden Punkte solltest Du dann auf dem Schirm haben.