Wenn Du einen neuen Job beginnst, hast Du in der Regel sechs Monate Probezeit. In dieser Zeit kann einiges passieren: Du kannst zum Beispiel krank werden. Im Fall der Fälle ist es wichtig, dass Du Dich in der Arbeit unverzüglich krankmeldest, indem Du anrufst oder eine E-Mail schreibst.
Je nachdem, ob Dein Arbeitgeber ab dem ersten Krankheitstag ein Attest verlangt, musst Du dann auch zum Arzt gehen und Dir eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen lassen. Was Dein Arbeitgeber verlangt, liest Du in Deinem Arbeitsvertrag.
Wirst Du bezahlt, wenn Du während der Probezeit krank wirst?
In der Regel wirst Du bis zu sechs Wochen lang weiterbezahlt. Die einzige Ausnahme: Du wirst in den ersten vier Wochen Deiner Probezeit krank. Dann bekommst Du keinen Lohn. Abhängig von Deiner Krankenversicherung stehst Du in den ersten vier Wochen trotzdem nicht ganz ohne Einkünfte da:
- Gesetzlich Versicherte bekommen Krankengeld, welches 70% Deines Bruttolohns, aber nicht mehr als 90% Deines Nettolohns entspricht. Wichtig: Du musst es extra beantragen.
- Privat Versicherte bekommen kein Krankengeld und benötigen eine Krankentagegeld-Versicherung.
Übrigens: Auch Werkstudenten, die in den ersten vier Wochen krank werden, bekommen weder Lohn vom Arbeitgeber noch Krankengeld von der GKV. Letzteres ist für studentisch Versicherte oder Familienversicherte nicht vorgesehen.
Darf Dir in der Probezeit gekündigt werden, weil Du krank bist?
Während der Probezeit darf Dir Dein Arbeitgeber mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen kündigen und muss keinen Kündigungsgrund angeben. Sprich: Das Risiko einer Kündigung besteht – unabhängig davon, ob Du während der Probezeit krank bist oder jeden Tag arbeitest. Aber: Hältst Du Dich an die Regeln, indem Du Dich richtig krankmeldest, ein Attest vorlegst und wieder in die Arbeit kommst, sobald Du gesund bist, hat Dein Arbeitgeber keinen Grund, Dir deswegen zu kündigen.
Wird die Probezeit um Deine Krankheitstage verlängert?
Deine Krankheitstage verlängern die Probezeit nicht automatisch. Eine Verlängerung ist nur mit Deiner Zustimmung möglich. Warst Du länger krank, kannst Du natürlich selbst vorschlagen, die Probezeit entsprechend zu verlängern, um einen guten Eindruck zu hinterlassen.
Wenn Du früher wieder gesund bist, als Du krangeschrieben wurdest, darfst Du auch früher wieder arbeiten. Mehr dazu liest Du in unserem Ratgeber zur Krankmeldung im Job.