AV-Depot: So viel Förderung bekommst Du

Das neue AV-Depot soll ab 2027 die private Altersvorsorge fördern. Wie hoch die Zulage ausfällt, hängt vor allem von Deinen Einzahlungen ab: Mit 1.800 Euro Eigenbeitrag sind bis zu 540 Euro Grundzulage drin, für Kinder gibt es zusätzlich bis zu 300 Euro pro Jahr.

Christoph Hommel
Von Christoph Hommel
Menschen stapeln gemeinsam Geldmünzen

Mit dem neuen AV-Depot soll die private Altersvorsorge einfacher und flexibler werden. Doch wie viel Förderung kannst Du tatsächlich bekommen und wovon hängt die Höhe ab? Das neue Altersvorsorgedepot, kurz AV-Depot, soll ab dem 1. Januar 2027 angeboten werden.

So viel Zulage erhältst Du mit dem AV-Depot

Wie viel Geld der Staat an Förderung beisteuert, hängt vor allem von Deinen Einzahlungen ab. Wenn Du selbst förderberechtigt bist und mindestens 120 Euro im Jahr einzahlst, gilt:

  • Grundzulage: Für die ersten 360 Euro Eigenbeitrag im Jahr bekommst Du 50 Cent je Euro. Für weitere Einzahlungen bis 1.800 Euro gibt es 25 Cent je Euro. Bei einem  Eigenbeitrag von 1.800 Euro erreichst Du die maximale Grundzulage von 540 Euro jährlich.
  • Kinderzulage: Für jedes kindergeldberechtigte Kind, dessen Zulage Deinem Vertrag zugeordnet ist, bekommst Du zusätzlich einen Euro je selbst eingezahltem Euro – höchstens 300 Euro pro Kind und Jahr.
  • Berufseinsteigerbonus: Bist Du zu Beginn des Beitragsjahres noch keine 25 Jahre alt, erhältst Du zusätzlich einmalig 200 Euro.

In der folgenden Grafik erläutern wir von Finanztest anhand von drei Beispielen, wer wieviel Förderung bekommt:

Beiträge für das AV-Depot sind von der Steuer absetzbar

Neben den Zulagen kannst Du einen zusätzlichen Steuervorteil erhalten. Wenn Du zum förderberechtigten Personenkreis gehörst, kannst Du jährlich bis zu 1.800 Euro Eigenbeitrag zuzüglich der Dir zustehenden Zulagen als Sonderausgaben geltend machen. Diese Ausgaben können Dein zu versteuerndes Einkommen senken (§ 10a Absatz 1 EStG in der neuen Fassung).

Entscheidend ist die Günstigerprüfung

Das Finanzamt prüft bei Deiner Steuererklärung, ob die daraus errechnete Steuerersparnis höher ist als Dein Zulagenanspruch. Das nennt sich Günstigerprüfung. Ist die Steuerersparnis höher, erhältst Du die Differenz als Steuerentlastung. Andernfalls bleibt es bei den Zulagen. Du bekommst also nicht die volle Steuerersparnis zusätzlich zu den Zulagen (§ 10a Absatz 2 EStG).

Ein vereinfachtes Beispiel: Du hast Anspruch auf 540 Euro Zulage. Ergibt sich durch den Sonderausgabenabzug eine Steuerersparnis von 800 Euro, erhältst Du zusätzlich 260 Euro Steuerrückzahlung.

Die 540 Euro Zulage fließen dabei direkt in Dein Depot, die 260 Euro Erstattung bekommst Du vom Finanzamt auf Dein Girokonto überwiesen und wird nicht automatisch in Dein Altersvorsorgedepot eingezahlt. Du musst sie selbst dorthin überweisen oder auch in ein ungefördertes ETF Depot einzahlen. So kannst Du den Steuervorteil direkt wieder für Deine Altersvorsorge nutzen.

Wichtig: Die späteren Auszahlungen aus dem geförderten Vermögen musst Du grundsätzlich vollständig mit Deinem persönlichen Einkommensteuersatz versteuern und nicht nur die Gewinne. Das nennt sich nachgelagerte Besteuerung (§ 22 Nummer 5 EStG).

Die wichtigsten Förderregeln und wer überhaupt förderberechtigt ist, findest Du im Finanztip-Ratgeber zum Altersvorsorgedepot.

Kein Steuervorteil ohne Einkommensteuererklärung

Um zusätzlich vom möglichen Steuervorteil zu profitieren, musst Du eine Einkommensteuererklärung abgeben und Deine Altersvorsorgebeiträge in der Anlage AV angeben. Das Finanzamt prüft dann automatisch, ob für Dich die Zulagen oder der Sonderausgabenabzug günstiger sind (§ 10a EStG).

So bekommst Du ab 2027 Deine Zulagen ins AV-Depot

Ein Altersvorsorgedepot kannst Du erst ab dem 1. Januar 2027 abschließen. Suche Dir bis dahin einen passenden und zertifizierten Anbieter aus. Eine erste Übersicht von AV-Depots findest Du in unserem Altersvorsorgedepot-Vergleich.

Vergleiche vor allem Kosten, Anlagemöglichkeiten und Auszahlungsbedingungen. Achte außerdem darauf, dass der Anbieter den Zulagenantrag für Dich übernimmt.

Zahle anschließend mindestens 120 Euro im Jahr in Dein Altersvorsorgedepot ein. Am einfachsten geht das mit einem monatlichen Sparplan. So musst Du nicht alles auf einmal einzahlen und investierst Dein Geld über das Jahr verteilt. Dadurch verringerst Du das Risiko, den gesamten Betrag zu einem ungünstigen Börsenzeitpunkt anzulegen.

Auch Einmalzahlungen sind beim AV Depot möglich

Wenn Du unregelmäßige Einnahmen hast, kannst Du die Beiträge auch gesammelt einzahlen. Entscheidend ist, dass Du im jeweiligen Beitragsjahr mindestens den erforderlichen Eigenbeitrag leistest. 

So kompliziert war Riester im Vergleich

Das AV Depot soll die Riester Rente ablösen, die im Jahr 2002 eingeführt wurde. Die Bei der Riester-Rente hängt die volle Förderung von Deinem Einkommen im Vorjahr ab. Du musstest grundsätzlich vier Prozent Deines sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens einzahlen – abzüglich der Zulagen. Wer weniger einzahlte, bekam die Zulagen nur anteilig.

Das machte Riester unnötig kompliziert: Änderte sich Dein Einkommen, die Zahl der Kinder oder Deine familiäre Situation, musste der notwendige Eigenbeitrag neu berechnet werden. Bekamst Du etwa eine Gehaltserhöhung, wechseltest nach Elternzeit zurück in den Beruf oder wurde ein Kind nicht mehr berücksichtigt, konntest Du plötzlich zu wenig einzahlen. Dann fiel die Förderung geringer aus, obwohl Du regelmäßig gespart hattest (§ 86 EStG).

Beim AV-Depot wird es deutlich einfacher: Für Grund- und Kinderzulagen genügt künftig ein fester Mindesteigenbeitrag von 120 Euro im Jahr. Wie viel Zulage Du bekommst, richtet sich anschließend direkt danach, wie viel Du selbst einzahlst – nicht mehr nach Deinem Einkommen im Vorjahr.

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