Kinderkrankentage: Was sie für Deinen finanziellen Spielraum bedeuten
Die Kinderkrankentage sollen wieder auf Vor-Corona-Niveau reduziert werden. Was Du als Mama dazu wissen solltest.
Die Kinderkrankentage sollen wieder auf Vor-Corona-Niveau reduziert werden. Was Du als Mama dazu wissen solltest.

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Für viele Eltern bringt der Herbst nicht nur bunte Blätter und Kastaniensammeln, sondern oft auch: Ein Infekt jagt den nächsten und das Kinderkrank-Pingpong beginnt.
Meine Töchter waren zumindest beide schon einige Tage krank zu Hause und das Kindergartenjahr hat hier in Bayern erst vor zwei Wochen angefangen.
Passend zum Beginn der Erkältungssaison startet auf politischer Ebene die Diskussion um die Kinderkrankentage.
Seit der Corona-Pandemie stehen Eltern bis zu 15 Tage pro Elternteil im Jahr zu, die Du zur Betreuung Deines Kindes nehmen kannst. Bist Du alleinerziehend, hast Du Anspruch auf bis zu 30 Tage pro Kind.
Nach den aktuellen Plänen soll der Anspruch ab 2027 wieder auf Vor-Corona-Niveau zurückgedreht werden. Das bedeutet: Wieder zehn Kinderkrankentage pro Elternteil und 20 Tage für Alleinerziehende. Aber was bringt Dir diese Leistung überhaupt als Mama?
In meinem Umfeld versuchen viele Mütter und Väter, Kinderkrankentage gar nicht erst zu nehmen. Stattdessen wechseln sie sich im Homeoffice ab oder versuchen, die Krankheitsphase irgendwie neben der Arbeit aufzufangen.
Das liegt nicht nur an der finanziellen Lücke. Auch der organisatorische Aufwand ist gerade dann spürbar, wenn zu Hause ein fieberndes, weinendes oder krankes Kind liegt: ärztliches Attest besorgen, Arbeitgeber informieren, Kinderkrankengeld bei der Krankenkasse beantragen.
So kommt es, dass Eltern trotz bestehendem Anspruch lieber improvisieren. Das spart zwar manchmal Papierkram und Verdienstausfall, kostet aber viel Kraft.
Zur finanziellen Lücke. So wirken sich die Kinderkrankentage auf Deinen finanziellen Spielraum aus:
Wenn Du und Dein Kind gesetzlich versichert seid, kannst Du Kinderkrankengeld von Deiner Krankenkasse bekommen. Voraussetzung ist:
Für Kinder mit Behinderung, die auf Hilfe angewiesen sind, gilt keine Altersgrenze.
Das Kinderkrankengeld beträgt in der Regel 90 % Deines ausgefallenen Nettoverdienstes. Der Betrag ist allerdings gedeckelt: 2026 bekommst Du höchstens 135,63 € brutto pro Kalendertag.
Von Deinem Bruttobetrag gehen außerdem noch Deine Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ab. Dein Einkommen sinkt also nicht nur dadurch, dass Du nur 90% von Deinem Netto bekommst. Sondern auch noch durch die Beiträge, die davon noch abgezogen werden.
Das zeigt eine vereinfachte Rechnung: Bei einem Bruttogehalt von 2.500 € und zehn Kinderkrankentagen fehlen Dir nach Abzug des Netto-Kinderkrankengelds insgesamt rund 100 €. Die genaue Höhe hängt unter anderem von Deiner Steuerklasse, Kirchensteuer und Krankenkasse ab.
Die aktuelle Diskussion zeigt, wer die zusätzlichen Tage tatsächlich nutzt: vor allem Mütter.
Kranke Kinder gehören im Herbst und Winter leider zum Alltag und sie brauchen ihre Eltern, um gesund zu werden. Deshalb ist es wichtig, dass Du so gut wie möglich planst:
1. Besprecht vorher, wer zu Hause bleibt
Wenn Ihr zu zweit seid, solltest Du als Frau nicht automatisch die Kinderkrankentage übernehmen. Besprecht vor der Erkältungssaison, wie Ihr die Tage aufteilen wollt.
Wichtig: Übrige Tage lassen sich nicht automatisch übertragen. Das geht nur, wenn der Arbeitgeber des Elternteils zustimmt, der die eigenen Tage bereits aufgebraucht hat.
2. Weniger Gehalt? Heißt nicht unwichtigerer Job!
Auch ich musste das als Working-Mum lernen: Nur, weil Du weniger verdienst, heißt das nicht, dass automatisch alle Kinderkrankentage an Dir hängen bleiben müssen. Denn genau diese Entscheidung kann Deine eigene finanzielle Entwicklung langfristig schwächen.
Rechnet deshalb nicht nur den aktuellen Verdienstausfall durch. Fragt Euch auch:
Es gibt eine gesetzliche Regelung, die Dir in dieser Phase helfen könnte. Es ist der § 616 BGB. Schnapp Dir Deinen Arbeitsvertrag und schau nach, ob der Paragraf ausgeschlossen wird. Ist das nicht so, kann Dein Arbeitgeber Dich unter bestimmten Voraussetzungen für kurze Zeit bezahlt freistellen, wenn Du Dein krankes Kind betreuen musst.
Ist die Regelung vertraglich ausgeschlossen: Such das Gespräch mit Deinem Arbeitgeber: Vielleicht sind Homeoffice, Gleitzeit oder das Verschieben von Arbeitsstunden möglich.
Wichtig: Du musst vor Kinderkrankentagen grundsätzlich keine Überstunden oder Zeitguthaben abbauen.
Kranke Kinder lassen sich nicht planen. Wer die finanziellen Folgen der Betreuung schon vor der nächsten Erkältungssaison bespricht, kann den eigenen Spielraum vergrößern.
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