Anzeigepflicht Erbschaft und Schenkung dem Finanzamt melden

Jörg Leine
Experte Steuern

Das Wichtigste in Kürze

  • Wer Vermögen erbt, schenkt oder geschenkt bekommt, muss das innerhalb von drei Monaten dem Finanzamt mitteilen.
  • Auch Banken, Versicherungen und Behörden melden Todesfälle an den Fiskus. Es hat also keinen Zweck, den Finanzbehörden etwas zu verschweigen.

So gehst Du vor

  • Melde dem Finanzamt rechtzeitig Deine Erbschaft oder Deine Schenkung. Oft erledigen das auch Notarinnen und Notare, weil sie dazu verpflichtet sind.
  • Eine Erbschaftssteuererklärung oder eine Schenkungssteuererklärung musst Du nur abgeben, wenn Dich das Finanzamt dazu auffordert. 
  • Erbschafts- und Schenkungssteuer sind ein komplexes Thema. Wie Du Steuern ganz oder teilweise verhindern kannst, erfährst Du in der Finanztip-Checkliste „Erbschaftssteuer vermeiden“. Lade sie Dir hier herunter:

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Eine entfernte Großtante stirbt und hinterlässt ein kleines Vermögen. Wer so zu unerwartetem Wohlstand gelangt, darf nicht vergessen, das Finanzamt zu informieren. Denn es kann sein, dass Steuern auf den neuen Besitz fällig werden. Ob das Vermögen aus einer Erbschaft stammt oder noch zu Lebzeiten verschenkt wurde, macht dabei steuerlich kaum einen Unterschied. Der Fiskus regelt die Bestimmungen für Erbschaft und Schenkung im selben Gesetz, dem Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) und verlangt meist für beides Steuern in gleicher Höhe.

Wann musst Du das Finanzamt informieren?

Grundsätzlich müssen Erben das Finanzamt innerhalb von drei Monaten informieren, nachdem sie von der Erbschaft erfahren haben (§ 30 ErbStG). Die Frist von drei Monaten gilt auch, wenn Vermögen noch zu Lebzeiten verschenkt wird. Dann müssen das sowohl die beschenkte Person als auch der Schenker anzeigen. Dazu reicht ein formloses Schreiben an das Finanzamt am Wohnsitz des Erblassers oder Schenkenden (§ 35 ErbStG).

Was musst Du dem Finanzamt mitteilen?

Folgende Angaben sollten in Deinem Schreiben stehen:

  • Vor- und Nachname, Steueridentifikationsnummer, Beruf sowie die Anschriften des Erblassers und des Erben beziehungsweise der schenkenden und beschenkten Person
  • Todestag und Sterbeort des Erblassers oder Zeitpunkt der Schenkung
  • Gegenstand und Wert des Erbes oder der Schenkung
  • Rechtsgrund des Erwerbs wie gesetzliche Erbfolge, Testament oder Vermächtnis
  • Art des persönlichen Verhältnisses zum Erblasser oder Schenkenden, zum Beispiel der Verwandtschaftsgrad
  • detaillierte Informationen über Art, Wert und Zeitpunkt früherer Zuwendungen durch den Erblasser oder Schenkenden

Wann musst Du dem Finanzamt nichts melden?

Eine Mitteilung an das Finanzamt ist zum Beispiel nicht nötig,

  • wenn das Erbe auf einem gerichtlich oder notariell eröffneten Testament beruht und zum Vermögen kein Grundbesitz, Betriebsvermögen, Anteile an Kapitalgesellschaften oder Auslandsvermögen gehört
  • wenn eine Schenkung von einem Gericht oder Notar beurkundet wurde, also zum Beispiel eine Immobilie übertragen wird

In diesen Fällen sind die zum Beispiel ein Testamentsvollstrecker oder eine Notarin verpflichtet, die Meldung ans Finanzamt vorzunehmen.

Wichtig: Wie hoch das Erbe oder die Schenkung ist, spielt erstmal keine Rolle. Du hast zwar Freibeträge - zu denen wir gleich kommen - doch erst das Finanzamt entscheidet, ob möglicherweise Steuern zu zahlen sind und fordert Dich gegebenenfalls auf, eine Erbschaftssteuer- oder Schenkungssteuererklärung zu machen.

Wie hoch sind die Freibeträge?

Die Freibeträge bei einer Erbschaft liegen zwischen 20.000 und 500.000 Euro. Ehe- und eingetragene Lebenspartner müssen nur solche Erbschaften versteuern, die 500.000 Euro übersteigen. Für Kinder liegt der Freibetrag bei 400.000 Euro, und Enkelkinder können immer noch 200.000 Euro steuerfrei erhalten. Die gleichen Freibeträge gelten auch für Schenkungen. Mit einem Unterschied: Diese Freibeträge kannst Du alle zehn Jahre erneut nutzen. Mit einer langfristigen Planung lässt sich Vermögen so steuergünstig übertragen.

Wer nicht in direkter Linie mit der verstorbenen oder schenkenden Person verwandt war oder ist, hat generell nur einen Freibetrag von 20.000 Euro.  

Nachdem das Finanzamt von einer Erbschaft oder Schenkung erfahren hat, prüft es, ob Du eine Erbschafts- oder Schenkungssteuererklärung abgeben musst. Weil die Freibeträge für nahe Verwandte recht hoch sind, passiert das gar nicht so oft. 

Ausführlich kannst Du das in den Ratgebern zur Erbschaftssteuer mit Erbschaftssteuerrechner und zur Schenkungssteuer nachlesen. Wenn Du schnell wissen willst, wie hoch Deine Schenkungssteuer ist, nutze den Schenkungssteuerrechner von Finanztip. 

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Wann ist Erbschaftssteuererklärung Pflicht?

Eine Erbschaftssteuererklärung oder eine Schenkungssteuererklärung musst Du nur machen, wenn Du vom Finanzamt dazu aufgefordert wirst. Das ist häufiger der Fall, wenn Du kein naher Verwandter bist - und deshalb nur einen Freibetrag von 20.000 Euro hast.

Gibt es mehrere Erben oder Beschenkte, könnt Ihr die Steuererklärung gemeinsam ausfüllen. Die Frist dafür beträgt mindestens einen Monat. Du kannst aber auch eine Fristverlängerung beantragen. Ist ein Testamentsvollstrecker oder eine Nachlassverwalterin bestellt, kümmern sich diese um die Steuererklärung.

Die Erbschaftssteuererklärung muss ein Verzeichnis der zum Nachlass gehörenden Gegenstände und Vermögenswerte enthalten (§ 31 ErbStG). Gleichzeitig kannst Du Nachlassverbindlichkeiten angeben, die Deine Steuerlast mindern. Dazu zählen der Zugewinnausgleich bei Eheleuten sowie Kosten für die Beerdigung und die Regelung des Nachlasses. Ohne Nachweise erkennt das Finanzamt dafür seit 2025 pauschal 15.000 Euro an (§ 10 ErbStG). Bis einschließlich 2024 waren es noch 10.300 Euro. 

Welche Umstände Deine Steuerlast noch senken können, kannst Du in diesem Abschnitt des Ratgebers Erbschaftssteuer nachlesen. 

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Warum solltest Du ein Erbe immer dem Finanzamt melden?

Wer glaubt, geerbtes Geld vor dem Fiskus verheimlichen zu können, der irrt. Zumindest fast immer. Denn auch ohne Meldung vom Erben erfahren die Finanzbehörden vom Vermögensübergang. Standesämter sind verpflichtet, Todesfälle anzuzeigen. Und Gerichte sowie Notare müssen dem Finanzamt Beurkundungen melden, die für die Erbschaftssteuer relevant sein könnten (§ 34 ErbStG).

Banken, Bausparkassen und Versicherungsunternehmen informieren ebenfalls automatisch das Finanzamt, wenn ein Kunde verstirbt (§ 33 ErbStG). Eine Ausnahme gilt, wenn der von der Versicherung auszuzahlende Betrag oder das Guthaben auf Konten oder Wertpapierdepots geringer als 5.000 Euro ist (§§ 1-3 ErbStDV).

Die Mitteilungspflicht über verstorbene Kunden gilt auch für deutsche Bankfilialen im Ausland, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH, Urteil vom 14. April 2016, Az. C-522/14). Die Sparkasse Allgäu hatte dem Finanzamt Informationen über Konten und Vermögenswerte von zwischenzeitlich verstorbenen Kunden ihrer österreichischen Niederlassung verweigert. Doch das ist unzulässig, wie die Richter feststellten.

Mittlerweile tauscht die deutsche Finanzverwaltung steuerrelevante Daten mit vielen Staaten aus.

Heutzutage ein Erbe vorm Finanzamt zu verheimlichen, ist nahezu unmöglich. Zeige es deshalb immer an, wenn es nicht ohnehin für Dich erledigt wird.

Jörg Leine
Unser Finanztip-Experte für Steuern

Wann darf das Finanzamt nachfragen?

Bei Verdacht auf Steuerhinterziehung darf das Finanzamt nähere Informationen verlangen und einsehen, wer wann Zugang zu einem Schließfach hatte oder welche Überweisungen getätigt hat. Voraussetzung dafür ist ein konkreter Anfangsverdacht. Ein solcher kann zum Beispiel entstehen, wenn durch den Austausch von Informationen zwischen verschiedenen Behörden deutliche Abweichungen zwischen den Angaben in der Einkommensteuererklärung und dem tatsächlichen Vermögen auffallen.

Kann das Finanzamt die Erbschaftssteuer nicht oder erst verspätet festsetzen, weil Du Vermögen verschwiegen hast, droht Dir ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung.

Erben haften auch für hinterzogene Steuern des Erblassers und müssen für etwaige Steuernachzahlungen aufkommen. Wer im Nachlass Schwarzgeld entdeckt, muss das den Finanzbehörden melden, um nicht in den Verdacht einer versuchten Steuerhinterziehung zu geraten. Einen Teil der Hinterziehungszinsen kannst Du dann als Nachlassverbindlichkeiten von der Steuer absetzen (FG München, Urteil vom 21. Juni 2006, Az. 4 K 3051/04).

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Was ist mit größere Schenkungen im Alltag?

Geldschenkungen bleiben häufig ohne steuerliche Folgen. 

Alle Schenkungen - egal ob Geld oder Sachwerte - oberhalb der Freibetragsgrenzen sind jedoch schenkungssteuerpflichtig. Wer etwa von seinem Onkel ein neues Auto geschenkt bekommt, muss aufpassen, dass der Wert des Wagens 20.000 Euro nicht übersteigt. Denn das ist in diesem Fall der Freibetrag. 

Du solltest in vielen Fällen aber unbedingt auch Schenkungen melden, die unterhalb des Freibetrags liegen. Denn das Finanzamt betrachtet immer die Summe aller Schenkungen innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren. 

Was bedeutet eine Stückelung steuerlich?

Du kannst schnell in den Verdacht der Steuerhinterziehung geraten, wenn Du eine größere Schenkung einfach über mehrere Jahre “stückelst”. Das zeigt das folgende Beispiel:

Christine schenkt ihrem Sohn Ralf 50.000 Euro. Das ist zwar noch sehr weit weg vom Freibetrag von 400.000 Euro. Aber wenn sie das jedes Jahr macht, sind wir nach neun Jahren in Summe schon bei 450.000 Euro. Und das liegt über dem Freibetrag, weil wir immer noch innerhalb von zehn Jahren sind. 

Christine und auch Ralf sollten jede jährliche Schenkung dem Finanzamt melden und nach acht Jahren mit der Schenkung für zwei Jahre pausieren. Dann sind es innerhalb von zehn Jahren genau 400.000 Euro geschenkt - und die sind steuerfrei. Oder Christine schenkt gleich auf einmal die 400.000 Euro, was ja vielleicht auch den Sohn freut.

Achtung: Werden Grundstücke oder Immobilien verschenkt, erfährt das Finanzamt immer automatisch davon. Denn eine solche Übertragung muss notariell beurkundet werden. Und die Notarin ist gesetzlich verpflichtet, das dem Finanzamt mitzuteilen. 

Checkliste Erbschaftssteuer vermeiden

Erbschafts- und Schenkungssteuer sind ein komplexes Thema. Verschaff Dir einen Überblick mit unserer Checkliste.

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