Antrag auf Elternzeit Elternzeit beantragen: Musterschreiben

Als Arbeitnehmer hast Du Anspruch auf Elternzeit. Nutze unser Mus­ter­schrei­ben zur Anmeldung.

Musterschreiben
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Wer hat Anspruch auf Elternzeit?

Eltern, die angestellt sind, haben Anspruch auf Elternzeit, wenn sie ein Kind bekommen, mit ihm in einem Haushalt leben, es betreuen und erziehen (§ 15 Abs. 1 BEEG). Das Kind darf nicht älter als acht Jahre alt sein. 

Elternzeit bedeutet, dass Dein Arbeitsverhältnis ruht: Du musst während der Elternzeit nicht arbeiten. Du bist freigestellt, bekommst in dieser Zeit vom Arbeitgeber aber kein Gehalt und oft auch keine Prämien wie die Inflationsausgleichsprämie oder Weihnachtsgeld, wenn das durch einen Tarifvertrag ausgeschlossen ist. 

Finanziell abgesichert bist Du durch das staatliche Elterngeld, das sich auf rund 65 Prozent Deines Nettogehalts beläuft.

Das Besondere an der Elternzeit sind zwei Dinge:

  1. Du kannst nach der Elternzeit auf Deine alte Arbeitsstelle zurückzukehren. Somit verlierst Du den Kontakt zu Deinem Arbeitgeber nicht.
  2. Dir kannst während der Elternzeit nicht gekündigt werden. Ausführlich dazu weiter unten.

Genutzt wird Elternzeit häufiger von Müttern: Im Jahr 2023 waren nach den Daten des Statistischen Bundesamts fast ein Viertel aller Mütter in Deutschland, deren jüngstes Kind unter sechs Jahren alt ist, in Elternzeit. Bei den Vätern traf dies nur auf 1,6 Prozent zu.

Elternzeit kannst Du auch beantragen, wenn Du noch in der Ausbildung bist, in Teilzeit arbeitest oder wenn Dein Arbeitsverhältnis befristet ist. Auch Eltern, die als Beamte tätig sind, steht Elternzeit zu. Das ist in einer besonderen Verordnung geregelt (MuSchEltZV).

Zusätzlich zu den leiblichen Eltern, können alle, die das Sorgerecht für ein Kind übernommen haben, bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit anmelden. Zum Beispiel wenn die Eltern des Kindes schwer erkrankt, behindert oder gestorben sind.

Großeltern können sich ausnahmsweise für die Betreuung eines Enkelkindes von der Arbeit freistellen lassen (§ 15 Abs. 1a BEEG). Dazu müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Das Enkelkind lebt mit dem Großelternteil in einem Haushalt.
  2. Der Vater oder die Mutter des Kindes ist minderjährig oder befindet sich in einer Ausbildung, die er oder sie vor dem 18. Geburtstag begonnen hat.
  3. Beide leiblichen Eltern beantragen keine Elternzeit.

Wichtig: Großeltern bekommen kein Elterngeld, auch wenn sie in Elternzeit gehen. Denn aus dem Anspruch auf Elternzeit folgt nicht automatisch der Bezug von Elterngeld.

Wer hat keinen Anspruch auf Elternzeit?

Selbstständige Eltern haben keinen Anspruch auf Elternzeit, da sie in keinem Arbeitsverhältnis stehen.

Studierende und Schülerinnen und Schüler können ebenfalls keine Elternzeit beantragen und dadurch zum Beispiel länger studieren oder zur Schule gehen. 

Wer ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) oder einen anderen Freiwilligendienst ableistet, dem steht keine Elternzeit zu. 

Wie beantragst Du Elternzeit?

Wenn Du in Elternzeit gehen willst, musst Du Deinen Arbeitgeber rechtzeitig darüber informieren, von wann bis wann Du nach der Geburt des Kindes zuhause bleiben willst. Genaugenommen handelt es sich bei dem Schreiben nicht um einen Antrag. Denn ablehnen darf Dein Arbeitgeber Deine Elternzeit nicht. 

Frist beachten: Willst Du innerhalb der ersten drei Lebensjahre des Kindes in Elternzeit gehen, musst Du das spätestens sieben Wochen vor deren Beginn Deinem Arbeitgeber mitteilen (§ 16 Abs. 1 BEEG).

Wenn Du als Mutter die Elternzeit direkt im Anschluss an die acht Wochen Mutterschutz nehmen möchtest, musst Du den Antrag auf Elternzeit spätestens eine Woche nach der Geburt stellen. Besser ist es aber, wenn Du die Elternzeit schon vor der Geburt beantragst und dabei den voraussichtlichen Geburtstermin angibst.

Willst Du zwischen dem dritten und dem achten Geburtstag des Kindes Elternzeit nehmen, musst Du den Antrag 13 Wochen vor deren geplantem Beginn einreichen.

Form beachten: Dazu reicht seit 1. Mai 2025 eine E-Mail. Schriftform ist nicht mehr erforderlich. Du musst nichts mehr ausdrucken und unterschreiben. Das wurde durch das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz neu geregelt (§ 16 Abs. 1 BEEG). Die neue gesetzliche Regelung ist eine deutliche Erleichterung, da es in der Vergangenheit wegen der Schriftform zu gerichtlichen Streitigkeiten kam (BAG, 10.05.2016, Az. 9 AZR 149/15). 

Muster verwenden: Du kannst unser Musterschreiben Elternzeit nutzen.

Musterschreiben Antrag auf Elternzeit

Hier kannst Du Dir unser Musterschreiben „Antrag auf Elternzeit“ herunterladen:

 

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