Das Wichtigste in Kürze
- Ruf bei einem Schaden oder Unfall unbedingt die Polizei und lass von den Beamten einen Unfallbericht erstellen.
- Melde den Unfall umgehend bei Deinem Mietwagenanbieter vor Ort und bitte ihn um einen Schadensbericht.
- Nach einem Unfall steht Dir ein Ersatzwagen zu.
- Bewahr alle Unterlagen gut auf, insbesondere den Mietvertrag, den Beleg über die Zahlung der Kaution und des Selbstbehalts sowie die Unfall- und Schadensberichte.
- Reich nach Deiner Rückkehr die Dokumente bei dem Mietwagenvermittler ein. Je nach Mietbedingungen erstattet er Dir den Eigenanteil der Versicherung.
Wenn es mit dem Mietwagen einmal kracht, ist es wichtig, dass Du Bescheid weißt und deshalb in der Situation richtig handeln kannst. Wir zeigen Dir, worauf Du bei einem Schaden oder Unfall mit dem gemieteten Auto achten musst.
Bei einem Unfall solltest Du grundsätzlich zuerst die Unfallstelle absichern und Verletzte versorgen. Dann ruf unbedingt die Polizei, denn die Versicherung der Mietwagenfirma zahlt oft nur, wenn es einen polizeilichen Unfallbericht gibt. Mach aber niemals am Unfallort ein Schuldgeständnis!
Außerdem benachrichtige umgehend den Vermieter vor Ort. Die Nummer findest Du normalerweise in Deinen Unterlagen oder im Mietwagen. Auch über die Reservierungszentrale der Autovermietung kannst Du den jeweiligen Schadensservice erreichen. Du hast übrigens Anspruch auf einen Ersatzwagen – besprich die Details mit der Vermietstation.
Selbst wenn kein anderes Auto an dem Unfall beteiligt war, ist es ratsam, die Polizei zu verständigen, damit sie den Unfall aufnimmt. Das kann für die Versicherung wichtig sein. Zudem erstellt die Vermietstation einen Schadensbericht. Zur Sicherheit kannst Du zusätzlich auch selbst ein kurzes Unfallprotokoll schreiben – teilweise wird das von den Verleihfirmen auch verlangt. Meist findest Du dafür ein Formular im Handschuhfach des Leihwagens.
Mach unbedingt reichlich Fotos von der Unfallstelle und allen beteiligten Fahrzeugen – sie können im Streitfall nützlich sein. Und notier Dir die Namen und Adressen aller Beteiligten.
Auch wenn Du für Deinen Mietwagen eine Versicherung ohne Selbstbeteiligung gebucht hast, kann es sein, dass der Vermieter zunächst einen Teil der Kaution einbehält. Dieses Geld bekommst Du später von dem Mietwagenvermittler, über den Du gebucht hast, erstattet. Hebe dafür Deinen Mietvertrag und den Zahlungsbeleg für Kaution beziehungsweise Eigenanteil auf. Manche Gold- und Platinkreditkarten beinhalten übrigens eine entsprechende Versicherung und erstatten möglicherweise die Selbstbeteiligung. Frag bei Deinem Kreditinstitut nach.
Beachte, dass nur eingetragene Fahrer versichert sind. Wenn Du einen zweiten Fahrer bei der Anmietung angibst, hat er den gleichen Versicherungsschutz wie der Hauptfahrer. Grundsätzlich haftet aber der Mieter des Fahrzeugs für alle Schäden. Außerdem zahlt die Versicherung meist nicht, wenn Du alkoholisiert einen Unfall baust oder ähnlich fahrlässig handelst.
Alles zur Versicherung eines Mietwagens und wie Du ein günstiges Angebot findest, kannst Du in unserem Ratgeber nachlesen.
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