Grobe Fahrlässigkeit bei Kaskoversicherung

Kaskoschutz fürs Auto bei grober Fahrlässigkeit

Kathrin Gotthold
Finanztip-Expertin für Ver­si­che­rungen

Das Wichtigste in Kürze

  • Warst Du grob fahrlässig unterwegs, kann sich Deine Kaskoversicherung weigern, Deinen Schaden zu zahlen.
  • Als Autofahrer bleibst Du dann ganz oder teilweise auf den Kosten des Schadens sitzen.

So gehst Du vor

  • Finanztip empfiehlt: Berechne zunächst die günstigste Kfz-Versicherung auf Verivox oder Check24. Mach dann den Gegencheck bei der Huk24.
  • Schließ eine Kfz-Versicherung ab, die auch grobe Fahrlässigkeit absichert. Das vermeidet Ärger.
  • Setz auf Vergleichsportalen das entsprechende Häkchen oder frag Deinen Versicherer nach einem Tarif mit dieser Klausel.

Die Kaskoversicherung kommt für Schäden auf, die Dir am eigenen Auto entstehen. Sie zahlt aber nicht in jedem Fall. Entscheidend ist, wie es zu dem Schaden gekommen ist. Deine Voll- oder Teil­kas­ko­ver­si­che­rung kann sich außerdem weigern, Deinen Schaden (voll) zu übernehmen, wenn Du den Schaden grob fahrlässig verursacht hast.

Dein Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht muss dafür allerdings objektiv über das normale Maß hinausgehen: Grob fahrlässig bedeutet, dass jemand ohne Sorgfalt handelt und nicht so, wie es jedem als selbstverständlich einleuchten müsste (Bundesgerichtshof, Urteil vom 29. Januar 2003, Az. IV ZR 173/01).

Die Kasko kann den Schutz einschränken oder verweigern

Anders als in der Kfz-Haftpflichtversicherung kann bei grober Fahrlässigkeit der Kaskoversicherungsschutz ganz oder teilweise entfallen. In Paragraf 81 Absatz 2 des Ver­si­che­rungsvertragsgesetzes (VVG) heißt es: „Führt der Ver­si­che­rungsnehmer den Ver­si­che­rungsfall grob fahrlässig herbei, ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Ver­si­che­rungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen.“ Das heißt, je größer Deine Schuld am Schaden ausfällt, desto geringere Kosten ersetzt Dir der Versicherer.

Was kannst Du dagegen tun?

Dagegen kannst Du Dich schützen, indem Du einen Kaskotarif wählst, bei dem der Anbieter ausdrücklich darauf verzichtet, Zahlungen wegen grober Fahrlässigkeit zu verweigern. Eine Finanztip-Studie zeigt: Der Zusatzschutz ist in den meisten Tarifen schon enthalten und kostet dann keinen Aufschlag. Auch die günstigsten Tarife hatten die grobe Fahrlässigkeit fast immer eingeschlossen.

Selbst wenn Du bei einem Neuabschluss ausdrücklich auf die Klausel verzichten willst, findest Du nur noch selten eine Ver­si­che­rung ohne. Sparen lässt sich mit dem Verzicht auf diesen Schutz dementsprechend kaum. Bei den wenigen Tarifen im Test, die Varianten mit und ohne diese Klausel boten, lag der Preisunterschied nur bei 2 Prozent. Die Differenz zwischen einem Basistarif ohne diesen Schutz und dem nächstbesseren Tarif betrug nur zwischen 3 und 5 Prozent.

Eine Einschränkung gibt es: Viele Anbieter kürzen weiterhin ihre Leistung, wenn grobe Fahrlässigkeit wegen Alkohol- oder Drogenkonsums vorliegt oder falls der Versicherte einen Autodiebstahl grob fahrlässig ermöglicht. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn der Schlüssel im Zündschloss steckte. Bei Schäden, die bei Eis oder Glätte durch grobe Fahrlässigkeit entstehen, sollte die Ver­si­che­rung die Leistung dagegen nicht kürzen können. Schau daher in die Bedingungen der Ver­si­che­rung.

Alter Vertrag ohne Verzicht auf Einrede wegen grober Fahrlässigkeit

Falls Du noch einen alten Vertrag ohne die Klausel besitzt, solltest Du unbedingt vergleichen und einen neuen Vertrag abschließen. Schutz auch bei grober Fahrlässigkeit kostet in der Kaskoversicherung aktuell quasi nichts extra.

Hast Du den „Verzicht auf Einrede wegen grober Fahrlässigkeit“ nicht mitversichert, bedeutet das nicht, dass Du automatisch auf einem Schaden sitzen bleibst.

Will Deine Ver­si­che­rung weniger zahlen, als der Schaden kostet, muss das Unternehmen beweisen, dass Du tatsächlich grob fahrlässig gehandelt hast. Das ist oft nicht einfach. Eine pauschale Kürzung musst Du nicht hinnehmen, Deine Ver­si­che­rung muss die Kürzung begründen.

Sollte sich Deine Ver­si­che­rung also weigern, den vollen Schaden zu übernehmen, solltest Du gegen den Bescheid Einspruch einlegen. Am besten geht das, wenn Du eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung hast. Oft hilft auch der Ver­si­che­rungs­om­buds­mann.

Wann handelt jemand grob fahrlässig?

Kommt es zum Rechtsstreit über die Frage, ob ein Autofahrer grob fahrlässig gehandelt hat, müssen Richter entscheiden. Diese wägen immer die besonderen Umstände ab, um zu beurteilen, ob der Fahrer die erforderliche Sorgfalt in besonderem Maße missachtet hat. Das muss die Ver­si­che­rung aber beweisen können.

Wer eine rote Ampel überfährt, handelt fast immer grob fahrlässig; geht es um ein überfahrenes Stoppschild, gilt das meist auch als grob fahrlässig. Und wer während der Fahrt das heruntergefallene Handy aufhebt und so einen Unfall verursacht, handelt ebenfalls grob fahrlässig.

Ausnahmen gibt es jedoch bei einem sogenannten Augenblicksversagen. War zum Beispiel ein Fahrer durch nörgelnde Kinder auf der Rückbank abgelenkt und hielt ein anderes Licht für eine grüne Ampel, kann dies auch als nicht grob fahrlässig gewertet werden (BGH-Urteil vom 29. Januar 2003, Az. IV ZR 173/01). Es kommt also immer darauf an, wie das Gericht die Handlung im Zusammenhang der Umstände beurteilt.

Dein Weg zur günstigsten Autoversicherung

Die günstigste Autoversicherung findest Du, wenn Du mehrere Anbieter vergleichst. Unser großer Portaltest hat ergeben, dass Du am besten mindestens zwei Vergleiche kombinierst. Denn nicht alle Versicherer sind auch auf allen Vergleichsportalen vertreten.

Mach immer zwei Abfragen. Spar mit einer Kombination von Vergleichsportal und Direktversicherer. Berechne zunächst die günstigste passende Kfz-Versicherung auf Verivox oder Check24. Berechne dann ein Angebot bei der Huk24. Schließ den Vertrag beim günstigsten Anbieter. Wie Du auf einem Vergleichsportal die passende Kfz-Versicherung findest, erklären wir in unserem Ratgeber zum Wechsel der Kfz-Versicherung.

Mehr zur Kfz-Versicherung in unserem Ratgeber

  • Vergleiche jeden Herbst, ob Deine Kfz-Versicherung noch die günstigste ist.

  • Empfohlener Weg zum günstigsten Tarif: Erst bei Verivox oder Check24 vergleichen, dann Angebot bei der Huk24 einholen.

Zum Ratgeber

Autoren
Silke Kursawe
Annika Krempel

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