Grobe Fahrlässigkeit bei Kaskoversicherung
Kaskoschutz fürs Auto bei grober Fahrlässigkeit

Finanztip-Expertin für Versicherungen
Die Kaskoversicherung kommt für Schäden auf, die Dir am eigenen Auto entstehen. Sie zahlt aber nicht in jedem Fall. Entscheidend ist, wie es zu dem Schaden gekommen ist. Deine Voll- oder Teilkaskoversicherung kann sich außerdem weigern, Deinen Schaden (voll) zu übernehmen, wenn Du den Schaden grob fahrlässig verursacht hast.
Dein Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht muss dafür allerdings objektiv über das normale Maß hinausgehen: Grob fahrlässig bedeutet, dass jemand ohne Sorgfalt handelt und nicht so, wie es jedem als selbstverständlich einleuchten müsste (Bundesgerichtshof, Urteil vom 29. Januar 2003, Az. IV ZR 173/01).
Anders als in der Kfz-Haftpflichtversicherung kann bei grober Fahrlässigkeit der Kaskoversicherungsschutz ganz oder teilweise entfallen. In Paragraf 81 Absatz 2 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) heißt es: „Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall grob fahrlässig herbei, ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen.“ Das heißt, je größer Deine Schuld am Schaden ausfällt, desto geringere Kosten ersetzt Dir der Versicherer.
Dagegen kannst Du Dich schützen, indem Du einen Kaskotarif wählst, bei dem der Anbieter ausdrücklich darauf verzichtet, Zahlungen wegen grober Fahrlässigkeit zu verweigern. Eine Finanztip-Studie zeigt: Der Zusatzschutz ist in den meisten Tarifen schon enthalten und kostet dann keinen Aufschlag. Auch die günstigsten Tarife hatten die grobe Fahrlässigkeit fast immer eingeschlossen.
Selbst wenn Du bei einem Neuabschluss ausdrücklich auf die Klausel verzichten willst, findest Du nur noch selten eine Versicherung ohne. Sparen lässt sich mit dem Verzicht auf diesen Schutz dementsprechend kaum. Bei den wenigen Tarifen im Test, die Varianten mit und ohne diese Klausel boten, lag der Preisunterschied nur bei 2 Prozent. Die Differenz zwischen einem Basistarif ohne diesen Schutz und dem nächstbesseren Tarif betrug nur zwischen 3 und 5 Prozent.
Eine Einschränkung gibt es: Viele Anbieter kürzen weiterhin ihre Leistung, wenn grobe Fahrlässigkeit wegen Alkohol- oder Drogenkonsums vorliegt oder falls der Versicherte einen Autodiebstahl grob fahrlässig ermöglicht. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn der Schlüssel im Zündschloss steckte. Bei Schäden, die bei Eis oder Glätte durch grobe Fahrlässigkeit entstehen, sollte die Versicherung die Leistung dagegen nicht kürzen können. Schau daher in die Bedingungen der Versicherung.
Falls Du noch einen alten Vertrag ohne die Klausel besitzt, solltest Du unbedingt vergleichen und einen neuen Vertrag abschließen. Schutz auch bei grober Fahrlässigkeit kostet in der Kaskoversicherung aktuell quasi nichts extra.
Hast Du den „Verzicht auf Einrede wegen grober Fahrlässigkeit“ nicht mitversichert, bedeutet das nicht, dass Du automatisch auf einem Schaden sitzen bleibst.
Will Deine Versicherung weniger zahlen, als der Schaden kostet, muss das Unternehmen beweisen, dass Du tatsächlich grob fahrlässig gehandelt hast. Das ist oft nicht einfach. Eine pauschale Kürzung musst Du nicht hinnehmen, Deine Versicherung muss die Kürzung begründen.
Sollte sich Deine Versicherung also weigern, den vollen Schaden zu übernehmen, solltest Du gegen den Bescheid Einspruch einlegen. Am besten geht das, wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast. Oft hilft auch der Versicherungsombudsmann.
Kommt es zum Rechtsstreit über die Frage, ob ein Autofahrer grob fahrlässig gehandelt hat, müssen Richter entscheiden. Diese wägen immer die besonderen Umstände ab, um zu beurteilen, ob der Fahrer die erforderliche Sorgfalt in besonderem Maße missachtet hat. Das muss die Versicherung aber beweisen können.
Wer eine rote Ampel überfährt, handelt fast immer grob fahrlässig; geht es um ein überfahrenes Stoppschild, gilt das meist auch als grob fahrlässig. Und wer während der Fahrt das heruntergefallene Handy aufhebt und so einen Unfall verursacht, handelt ebenfalls grob fahrlässig.
Ausnahmen gibt es jedoch bei einem sogenannten Augenblicksversagen. War zum Beispiel ein Fahrer durch nörgelnde Kinder auf der Rückbank abgelenkt und hielt ein anderes Licht für eine grüne Ampel, kann dies auch als nicht grob fahrlässig gewertet werden (BGH-Urteil vom 29. Januar 2003, Az. IV ZR 173/01). Es kommt also immer darauf an, wie das Gericht die Handlung im Zusammenhang der Umstände beurteilt.
Die günstigste Autoversicherung findest Du, wenn Du mehrere Anbieter vergleichst. Unser großer Portaltest hat ergeben, dass Du am besten mindestens zwei Vergleiche kombinierst. Denn nicht alle Versicherer sind auch auf allen Vergleichsportalen vertreten.
Mach immer zwei Abfragen. Spar mit einer Kombination von Vergleichsportal und Direktversicherer. Berechne zunächst die günstigste passende Kfz-Versicherung auf Verivox oder Check24. Berechne dann ein Angebot bei der Huk24. Schließ den Vertrag beim günstigsten Anbieter. Wie Du auf einem Vergleichsportal die passende Kfz-Versicherung findest, erklären wir in unserem Ratgeber zum Wechsel der Kfz-Versicherung.
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