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Inhalt
Was passiert, wenn Du richtig krank wirst, einen Unfall hast, an Demenz erkrankst oder vielleicht im Koma liegst? Womöglich hast Du eine klare Vorstellung davon, welche medizinische Behandlung Du in einer solchen Situation wünschst – und welche nicht. Wir erklären Dir, wie Du mit einer Patientenverfügung Klarheit für Dich und Deine Angehörigen schaffst.
Eine Patientenverfügung ist sinnvoll, weil Du damit selbst entscheidest, welche medizinische Behandlungen Du im Notfall bekommst und welche nicht (§ 1827 BGB).
Deine Wünsche werden berücksichtigt, auch wenn Du sie nicht mehr äußern kannst. Das kann im Endstadium einer unheilbaren Krankheit sein, bei einer Schädigung des Gehirns etwa durch Unfall oder Schlaganfall, aber auch bei fortschreitender Demenz.
Ohne Patientenverfügung sind Ärztinnen und Ärzte dazu verpflichtet, Dich am Leben zu erhalten oder Dein Leben zu verlängern, auch wenn Du das vielleicht nicht unbedingt möchtest.
Eine Patientenverfügung ist auch deshalb sinnvoll, weil Du damit Deinen Angehörigen hilfst. Ansonsten muss ein Betreuer oder ein Bevollmächtigter für Dich entscheiden, welche Behandlung Du wahrscheinlich gewünscht hättest. Das kann schwierig sein, gerade wenn Familienmitglieder unterschiedlicher Meinung sind.
Finanztip empfiehlt, die Patientenverfügung mit einem Rechtsdienstleister zu erstellen. Das ist eine sehr gute Möglichkeit, um alle Vorsorgedokumente inklusive Vorsorgevollmacht zu einem fairen Preis von unter 30 Euro zu bekommen.
Doch das ist nicht die einzige Möglichkeit: Du kannst die Patientenverfügung auch selbst mit einem Muster erstellen. Das ist preiswert und geeignet, allerdings weniger komfortabel. Rückfragen kannst Du nicht stellen.
Anwälte und Notare erstellen auch Patientenverfügungen. Oft greifen sie dabei auf Muster zurück. Du kannst Dich dabei aber rechtlich beraten lassen. Wird neben einer Patientenverfügung auch eine Vorsorgevollmacht für Dich erstellt, hängen die Notargebühren von Deinem Vermögen ab. Bei einem Vermögen von 100.000 Euro musst Du mit 250 Euro rechnen.
Finanztip empfiehlt für die Erstellung einer Patientenverfügung einen Rechtsdienstleister, weil er mit einem Notfallabruf sicherstellt, dass Deine Erklärung auch gefunden wird. Das ist ein besonderer Service, den derzeit nur einige Vorsorgedienstleister anbieten.
Du bekommst eine Notfallkarte, die Du in Deinem Geldbeutel aufbewahren kannst. Damit haben die Angehörigen und die behandelnden Ärztinnen und Ärzte Zugriff auf die Original-Patientenverfügung.
Denn eine Patientenverfügung, die erst zuhause in den Ordnern oder auf dem Schreibtisch gesucht werden muss und vielleicht nicht mehr auftaucht, ist nutzlos. Das ist der entscheidende Vorteil im Vergleich zu einem Dokument, das Du einmalig nach einer Vorlage erstellt hast.
Du kannst die Patientenverfügung zudem einfach und bequem am eigenen Rechner erstellen. Die Dienstleister bieten ein Frage-Antwort-Tool, das Dich durch Fragen zu Deiner individuellen Patientenverfügung führt. Du benötigst keinen Termin beim Anwalt oder Notar.
Der Dialog, den die Rechtsdienstleister entwickelt haben, orientiert sich an einem Gespräch mit einem Anwalt und einem Arzt. Somit enthält das Tool viele Hinweise und Erklärungen, die Dir die Entscheidung leichter machen.
Anhand Deiner Wünsche erstellt der Anbieter dann eine für Dich passende Patientenverfügung. Die musst Du nur noch ausdrucken und unterschreiben.
So stellst Du den Pflegeantrag richtig
Expertengespräch am 22.01.2026
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Finanztip empfiehlt als Rechtsdienstleister für Patientenverfügungen Afilio und PatientenverfügungPlus. Mit beiden Unternehmen kannst Du alle Vorsorgedokumente – von der Patientenverfügung über die Vorsorgevollmacht, die Betreuungsverfügung bis zur Sorgerechtsverfügung erstellen lassen. Der Online-Dialog, der Dich zu Deinen Vorsorgedokumenten führt, ist einfach und gut verständlich.
Zudem bieten beide mit einem Notfallpass einen Notfallabruf an, den wir für sehr wichtig halten. Damit der Notfallabruf funktioniert musst Du die Notfallkarte immer bei Dir tragen. Am besten im Portemonnaie.
Patientenverfügungplus verlangt 24,90 Euro pro Jahr, mit Hinterlegung der Originaldokumente 39,90 Euro pro Jahr.
Afilio verlangt 48 Euro pro Jahr. Zusätzlich registriert Affilio die Vorsorgedokumente noch im Zentralen Vorsorgeregister. Das kann bei der Vorsorgevollmacht wichtig sein, falls die Notfallkarte einmal verloren gehen sollte. Dann sieht ein Gericht immer noch, dass es eine bevollmächtigte Person gibt und bestimmt dementsprechend nicht ohne Weiteres einen Betreuer.
Was Finanztip bei den Vorsorgedienstleistern wichtig war, findest Du ausführlich am Ende des Ratgebers.
In der nachfolgenden Tabelle findest Du einen Überblick über die Preise der beiden von uns empfohlenen Anbieter.
| Afilio | PatientenverfügungPlus | |
| Erstellung der Dokumente (Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht) | 25 €2 | 24,90 €1 |
| Erstellung und Notfallabruf für 1 Person im Jahr | 48 €/Jahr | 24,90 €/Jahr |
| Erstellung und Notfallabruf für 1 Person im Jahr mit Hinterlegung der Originaldokumente | 48 €/Jahr | 39,90 €/Jahr |
| Erstellung und Notfallabruf für 2 Personen im Jahr mit Hinterlegung der Originaldokumente | 96 €/Jahr | 71,82 €/Jahr |
1 Finanztip-Leser erhalten einen Rabatt von 5 Euro
2 Afilio hat die Preise im November 2025 angepasst.
Quelle: Finanztip-Recherche, Websites und Fragebögen der Anbieter (Stand: November 2025)
Ein Abo-Modell mit Abruffunktion, Aktualisierungsmöglichkeit und Erinnerungsservice ist aus unserer Sicht zu empfehlen.
Willst Du ein Muster für die Patientenverfügung verwenden, empfiehlt Finanztip die Vorlage des Justizministeriums. Sie enthält konkret formulierte Textbausteine, mit denen Du Deinen eigenen Patientenwillen als Word-Dokument erstellen kannst.
In dem Vordruck Patientenverfügung findest Du verschiedene Varianten, zwischen denen Du Dich entscheiden kannst. Die Erklärung musst Du eigenhändig unterschreiben (§ 1827 BGB).
Es gibt viele Vordrucke und Vorlagen für Patientenverfügungen, bei denen Du Deine Wünsche im Wesentlichen durch Ankreuzen festhältst. Ein Problem kann dabei sein, dass eine Patientenverfügung zu allgemein formuliert ist und deshalb im Zweifelsfall nicht berücksichtigt wird.
Du kannst Deine Patientenverfügung mit Deiner Hausärztin oder dem Hausarzt besprechen und das Dokument von ihm oder ihr unterschreiben lassen. Das dient der Bestätigung, dass Du in vollem Umfang einwilligungsfähig warst, als Du Deine Wünsche schriftlich festgehalten hast.
Die Verbraucherzentralen stellen basierend auf den Textbausteinen des Ministeriums ein Online-Tool bereit, mit dem Du Schritt für Schritt Deine Patientenverfügung erstellen kannst. Der Service Selbstbestimmt – die Online-Patientenverfügung enthält zusätzliche Erläuterungen, die Dir die Tragweite getroffener Entscheidungen verdeutlichen. Das ist eine gute, kostenlose Möglichkeit, anhand eines Vordrucks Deine Patientenverfügung zu erstellen.
Ärzte können auf das Zentrale Vorsorgeregister zugreifen, um zu erfahren, ob es eine Patientenverfügung gibt. Sie können dann mit den dort eingetragenen Vertrauenspersonen in Kontakt treten. Wenn Du Deine Patientenverfügung selbst erstellst, ist es sinnvoll, sie auch selbst zusammen mit einer Vorsorgevollmacht registrieren lassen.
Den Inhalt der Patientenverfügung erfährt das Krankenhaus aus dem Register nicht, denn die Original-Dokumente sind dort nicht hinterlegt und nicht abrufbar.
Anders ist das bei einem digitalen Abruf, bei dem die Behandelnden sofort auf die Dokumente zugreifen können. Einen solchen bieten derzeit nur einige Rechtsdienstleister an.
Ausblick: Zukünftig soll laut GKV-Spitzenverband grundsätzlich jeder, der in der gesetzlichen Krankenkasse versichert ist, in seiner elektronischen Patientenakte auch seine Patientenverfügung als PDF-Dokument hinterlegen können.
Das eigene Erbe zu regeln ist keine leichte Angelegenheit – und auch mit emotionalem Stress verbunden. Dabei kannst Du Deinen Nachlass meistens mit etwas Vorwissen nach Deinen Wünschen gestalten. Wie, liest Du in unserem ePaper.
Damit Deine Patientenverfügung rechtssicher und formell rechtsgültig ist, musst Du sie eigenhändig unterschreiben. Das geht auch mit einer elektronischen Unterschrift (§ 126a BGB). Eine Beglaubigung im Notariat oder durch eine Behörde ist möglich, aber nicht vorgeschrieben.
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss eine Patientenverfügung inhaltlich bestimmt und konkret sein, damit sie wirksam ist. Wichtig ist deshalb, dass Du zum einen genau beschreibst, in welchen Behandlungssituationen die Verfügung gelten soll. Zum anderen solltest Du die ärztlichen Maßnahmen genau bezeichnen, die Du möchtest oder ablehnst (§ 1827 BGB).
Natürlich kannst Du nicht alle Krankheiten und Krankheitsverläufe voraussehen. Daher dürfen die Anforderungen an die konkreten Formulierungen auch nicht überspannt werden (BGH, 08.02.2017, Az. XII ZB 604/15). Es reicht, wenn Du bestimmte Lebens- und Behandlungssituationen umschreibst (BGH, 14.11.2018, Az. XII ZB 107/18).
Klar ist aber: Nur zu sagen, dass man keine lebenserhaltenden Maßnahmen wünscht, reicht nicht (BGH, 06.07.2016, Az. XII ZB 61/16). Auch allgemeine Anweisungen sind nicht bestimmt genug, etwa die Aufforderung, ein würdevolles Sterben zu ermöglichen oder zuzulassen, wenn ein Therapieerfolg nicht mehr zu erwarten ist (BGH, 08.02.2017, Az. XII ZB 604/15). Daraus ist nicht ohne weiteres der Wille zu entnehmen, dass Du zum Beispiel keine künstliche Ernährung wünschst.
Hast Du eine wirksame Patientenverfügung erstellt, dann dürfen die behandelnden Ärztinnen und Ärzte lebenserhaltende Maßnahmen abbrechen, ohne dass ein Gericht das genehmigen müsste. Deine Handlungsanweisungen für medizinische Maßnahmen müssen alle akzeptieren (BGH, 14.11.2018, Az. XII ZB 107/18).
Es gibt einige wichtige Punkte, die in jeder Patientenverfügung enthalten sein sollten. Die finden sich in allen Vordrucken, Formularen oder Mustern für Patientenverfügungen:
Auch wenn nichts Besonderes geschehen ist, ist es sinnvoll, etwa alle zwei Jahre die Verfügung nochmal kritisch zu lesen und dann mit einer neuen Unterschrift zu bestätigen oder eben abzuändern. Das gilt auch, wenn Du Deine Patientenverfügung mit einem Vordruck erstellt hast.
Manchmal erfordern bestimmte Lebensumstände eine unregelmäßige Akutalisierung Deiner Patientenverfügung.
Zum Beispiel, wenn sich Eheleute gegenseitig als Bevollmächtigte eingesetzt haben und etwa die Frau so krank geworden ist, dass sie sich nicht mehr um ihren Mann kümmern kann. Prinzipiell kannst Du Deine Verfügung jederzeit ändern oder widerrufen. Hast Du Deine Wünsche mit einem der von uns empfohlenen Rechtsdienstleister schriftlich festgelegt, wirst Du entweder automatisch alle zwei Jahre an eine Aktualisierung erinnert oder kannst einen Erinnerungsservice einrichten.
Jeder Mensch sollte neben einer Patientenverfügung auch eine Vorsorgevollmacht haben. Beide Vorsorgedokumente sind wichtig, sie ergänzen sich, unterscheiden sich aber sehr voneinander: Mit einer Vollmacht bestimmst Du eine vertraute Person, die in allen Belangen für Dich entscheiden soll, falls Du es nicht mehr selbst kannst.
Weitere Informationen und Tipps findest Du im Ratgeber Vorsorgevollmacht.
Im Zeitraum vom 14. November bis 17. Dezember 2024 hat Finanztip Rechtsdienstleister untersucht, bei denen Kunden mithilfe eines Frage-Antwort-Tools individuelle Vorsorgedokumente wie Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung erstellen können.
Finanztip beschränkte sich dabei auf sieben Unternehmen. Diese Grundgesamtheit setzt sich zusammen aus Unternehmen mit Sitz in Deutschland, die uns bei einer Google-Suche am 14. November 2024 jeweils auf den ersten drei Ergebnisseiten zu den Begriffen „Vorsorgedokumente“, „Patientenverfügung“ und „Vorsorgevollmacht“ angezeigt wurden. Auch das Unternehmen, das Finanztip nach der letzten Untersuchung 2023 empfohlen hat sowie ein Anbieter, der um Teilnahme an der nächsten Untersuchung gebeten hat, ergänzten die Grundgesamtheit.
Jeder Anbeiter erhielt einen umfangreichen Fragebogen zu den angebotenen Dienstleistungen, zur Preisgestaltung, zum Datenschutz und weiteren Aspekten. Drei Anbieter antworteten nicht. Alle anderen Dienstleister hat Finanztip in die Untersuchung einbezogen: Afilio – Gesellschaft für Vorsorge GmbH, Humanistischer Verband Deutschlands, Landesverband Berlin-Brandenburg KdöR, Plusrecht GmbH und das Projekt Patientensorge gUG.
Finanztip wertete die Antworten aus, untersuchte die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Datenschutzerklärung. Um die Nutzerfreundlichkeit und die Dokumente miteinander vergleichen zu können, testeten wir auch die Frage-Antwort-Tools anhand eines Beispielfalls und erstellten entsprechende Vorsorgedokumente.
Die folgenden sechs Kriterien bewerteten wir mit einzelnen Punkten. Die Anbieter konnten insgesamt 130 Punkte erzielen.
Positiv bewertet haben wir Anbieter, bei denen der Preis transparent auf der ersten Seite des Webauftritts angezeigt wird. Negativ bewerteten wir, wenn ein Anbieter Preise anzeigt, die mit dem Zusatz „ab“ verbunden sind, also zum Beispiel ab 29,90 Euro. Zudem sollten sich die Preise, die die Unternehmen im Fragebogen angegeben haben, auch auf der Website wieder finden lassen und umgekehrt. Bewertungspunkte gab es auch für eine Übersicht zu Preisen und Leistungen, wenn der Dienstleister mehrere Preismodelle anbietet. Mögliche Gesamtpunktzahl: 20 Punkte.
In den AGB haben wir uns die Regelungen zur Kündigung, insbesondere zur Frist und Form anhand der gesetzlichen Vorgaben angesehen. Da alle Anbieter wegen des Notfallabrufs ein Abo-Modell anbieten, war uns die Frage der Vertragsverlängerung und die Beachtung des Faire-Verbraucher-Gesetzes wichtig (20 Punkte).
Erklärvideos haben wir positiv bewertet. Auch klare Hinweise auf die Wichtigkeit der Vorsorgevollmacht und deutliche Hinweise auf den Kundenservice fanden wir gut. Die Verständlichkeit der Texte und weiterführende Erklärungen waren uns besonders wichtig (25 Punkte).
Der Notfallabruf ist ein wichtiger Service, den die Verbraucherzentralen nicht bieten. Wir halten es für sehr sinnvoll, dass das medizinische Personal auf der Intensivstation die Patientenverfügung umgehend berücksichtigen kann. Mit dem Notfallabruf finden die Behandelnden nicht nur heraus, wer den Patienten oder die Patientin vertreten soll, sondern auch welche konkreten Maßnahmen eine Person wünscht, die ihre Bedürfnisse nicht mehr selbst äußern kann. Über die Möglichkeit eines Notfallabrufs erfahren die Behandelnden zum Beispiel durch einen Notfall-Pass, eine Notfallkarte oder über einen Aufkleber auf der Gesundheitskarte. Wichtig fanden wir, dass über den Notfallabruf direkt die unterschriebenen und hochgeladenen Dokumente zu finden sind. Das funktioniert entweder mit einer elektronischen Signatur oder mit einer Upload-Möglichkeit. Positiv bewertet haben wir auch, wenn der Anbieter einen Scan-Service anbietet. So kann man die unterschriebenen Dokumente an den Anbieter schicken, der sie dann einscannt und hinterlegt. Schließlich ist die Registrierung der Dokumente im Zentralen Vorsorgeregister sinnvoll, damit ein Gericht in einem Betreuungsverfahren auch dann von einer Vorsorgevollmacht erfährt, selbst wenn die Notfallkarte nicht auffindbar sein sollte (30 Punkte).
Die für unseren Beispielfall erstellten Dokumente haben wir im Hinblick auf Lesbarkeit und Gestaltung bewertet. Erklärende Texte und eine Anleitung, welche Schritte jetzt nach der Erstellung der Dokumente noch wichtig sind, fanden wir sinnvoll. Die Eigenständigkeit der Patientenverfügung und der Vorsorgevollmacht war ebenso ein Kriterium wie die hinreichend konkreten Beschreibungen der medizinischen Maßnahmen und Behandlungssituationen (25 Punkte).
Die Erfahrungen anderer Nutzerinnen und Nutzer sind wichtig. Deshalb haben wir Kundenbewertungen auf dem Bewertungsportal Trustpilot ausgewertet und entsprechende Punkte dafür vergeben. Auch die Anbieterbewertungen, die Nutzerinnen und Nutzer auf dem Finanztip-Bewertungsportal abgeben oder Google-Bewertungen haben wir gesondert bewertet (10 Punkte).
Von den möglichen 130 Punkten erzielte Afilio 111 Punkte. PatientenverfügungPlus schnitt nur geringfügig schlechter ab mit 106 Punkten, hat aber sehr viel Erfahrung und ist ein Wegbereiter für digitale Vorsorgedokumente. Die anderen Anbieter erzielten in der Summe deutlich weniger Punkte, zum Beispiel wegen Mängeln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder weil sie keinen Notfallabruf der hinterlegten Dokumente anbieten. Zudem waren sie preislich nicht wesentlich günstiger, sondern teilweise sogar teurer, sodass wir uns dazu entschlossen haben, unseren Lesern zwei Anbieter zu empfehlen.
Jede Untersuchung ist eine Momentaufnahme. Wir aktualisieren die Untersuchung regelmäßig. Zuletzt haben wir im November 2025 die aktuellen Preise bei den Anbietern abgefragt und Preisanpassungen im Ratgeber entsprechend vermerkt.
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