Balkonkraftwerk anmelden So einfach meldest Du Deine Balkon-Solaranlage an

Benjamin Weigl
Benjamin Weigl
Experte Energie

Das Wichtigste in Kürze

  • Du kannst ein Balkonkraftwerk sofort anschließen und in Betrieb nehmen. Ab dann hast Du einen Monat lang Zeit für die Anmeldung.
  • Melde Dein Balkonkraftwerk online im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur an – das ist Pflicht.
  • Eine Anmeldung beim örtlichen Netzbetreiber ist nicht mehr nötig.
  • Lade Dir unsere Checkliste mit den wichtigsten Tipps für Balkonkraftwerke herunter:

Zur Checkliste

Von Finanztip-Experten fundiert recherchiert
Was Finanztip ausmacht
98.214 mal angesehen
82% fanden diesen Ratgeber hilfreich

Mit einem Balkonkraftwerk erzeugst Du Solarstrom für Deinen Haushalt auf dem Balkon oder im Garten. Das geht auch, wenn Du zur Miete wohnst. Montiere die kleine Solaranlage sturmsicher und schließe sie per Steckdose an. Danach geht es an die Anmeldung des Balkonkraftwerks.

Wann und wo musst Du Dein Balkonkraftwerk anmelden?

Balkonkraftwerke, auch steckerfertige Solaranlage genannt, müssen bei der Bundesnetzagentur angemeldet werden. Die Registrierung nimmst Du im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur vor. Sobald das Balkonkraftwerk angeschlossen ist, hast Du für die Anmeldung einen Monat lang Zeit (§ 5 Abs. 5 MaStRV).

Eine zusätzliche Anmeldung beim Netzbetreiber ist seit Frühjahr 2024 nicht mehr erforderlich (§ 8 Abs. 5a EEG 2023). 

Bevor Du Dein Balkonkraftwerk anschließt, brauchst Du die Erlaubnis Deines Vermieters oder der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Als Mieterin oder Mieter hast Du einen rechtlichen Anspruch darauf, ein Balkonkraftwerk installieren zu dürfen. Die Anlage muss sicher montiert werden. Details findest Du in unserem Ratgeber Balkonkraftwerk. Hast Du alles geklärt, kannst Du Dein Balkonkraftwerk an die Steckdose anschließen.

Checkliste Balkonkraftwerk

Unsere Checkliste fasst die wichtigsten Tipps für die Planung, den Kauf und die Installation Deines Balkonkraftwerks zusammen.

Zum Download

Wer ist für die Anmeldung zuständig? 

Der Betreiber oder die Betreiberin ist für die Anmeldung des Balkonkraftwerks zuständig. Wenn Du das Balkonkraftwerk selbst kaufst und anschließt, bist das also Du.

Stellt dagegen eine Vermieterin oder ein Vermieter ein Balkonkraftwerk in einer Mietwohnung zur Verfügung, dann sind sie die Betreiber und für die Anmeldung zuständig. Das hat die Bundesnetzagentur gegenüber Finanztip klargestellt.

Welche Balkonkraftwerke müssen nicht angemeldet werden? 

Eine Ausnahme von der Anmeldepflicht gilt, wenn Du das Balkonkraftwerk nicht ständig am selben Ort und an derselben Steckdose betreibst. Zum Beispiel, wenn es sich um eine mobile Anlage handelt, die Du in den Campingurlaub mit dem Wohnmobil mitnimmst. Wenn Du das Balkonkraftwerk gar nicht mit dem Stromnetz verbindest, es also ausschließlich einen Batteriespeicher lädt oder Du Elektrogeräte nur direkt damit verbindest, musst Du es auch nicht anmelden (§ 2 MaStRV). 

Was gilt als Balkonkraftwerk?

Als Balkonkraftwerk gelten Solaranlagen bis zu einer bestimmten Maximalleistung (§ 8 Abs. 5a EEG 2023): 

  • Die Solarmodule dürfen zusammen eine Spitzenleistung von 2.000 Watt – das entspricht zwei Kilowatt-Peak – nicht überschreiten.
  • Dazu kommt ein sogenannter Wechselrichter. Er wandelt den Strom aus den Solarmodulen um und speist ihn in Dein Hausnetz ein. Der Wechselrichter darf maximal 800 Watt leisten. Sollten die Solarmodule eine höhere Leistung erzeugen können, begrenzt der Wechselrichter ihre Leistung.

Überschreitet Deine Solaranlage diese Werte, gilt sie nicht als Balkonkraftwerk, sondern als normale Photovoltaikanlage. Wie Du dann vorgehen musst, liest Du in unserem Ratgeber PV-Anlage anmelden.

Wie funktioniert die Anmeldung im Marktstammdatenregister?

Die Anmeldung eines Balkonkraftwerks im Marktstammdatenregister ist innerhalb weniger Minuten erledigt und kostenlos. Rufe dafür online den Registrierungsassistenten des Marktstammdatenregisters auf. Dort erledigst Du die Registrierung Deines Balkonkraftwerks in den folgenden Schritten: 

  1. Klicke auf „Registrierung einer Anlage oder eines Marktakteurs“ und anschließend auf „Registrierung einer Solaranlage“.
  2. Wähle im nächsten Bildschirm die Option „Steckerfertige Solaranlage (sogenanntes Balkonkraftwerk)“ aus.
  3. Beantworte die Fragen des Registrierungsassistenten. Sofern Du noch kein Benutzerkonto im Marktstammdatenregister hast, wirst Du dazu aufgefordert, eines anzulegen.
  4. Anschließend folgt die Registrierung des Balkonkraftwerks. Dabei musst Du einige Angaben zum Standort und den technischen Daten der Anlage machen.

Welche Daten brauchst Du für die Registrierung?

In dem Screenshot oben siehst Du einen Ausschnitt des Anmeldeformulars im Marktstammdatenregister. Folgendes musst Du angeben:

Datum der Inbetriebnahme - Das Datum sollte weniger als einen Monat zurückliegen, da Du Dein Balkonkraftwerk innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme anmelden solltest.

Anzahl der Module - In der Regel verfügt ein Balkonkraftwerk über ein oder zwei Solarmodule, mehr sind möglich.

Gesamtleistung der Module - Wie viel Leistung die Solarmodule zusammen maximal erzeugen können, sollte der Hersteller beziehungsweise Händler in der Einheit Watt-Peak angeben. Ein Beispiel: Wenn das Balkonkraftwerk aus zwei Solarmodulen besteht, die jeweils 420 Watt-Peak (Wp) leisten, beträgt die Gesamtleistung 840 Watt-Peak. Teilweise wird die Leistung von Solarmodulen auch in Watt angegeben, dann steht dort zum Beispiel einfach 420 Watt. 

Wechselrichterleistung - Der Wechselrichter speist den Strom aus den Solarmodulen ins Hausnetz ein, sodass Du ihn im Haushalt nutzen kannst. Seine Leistung wird in Watt (W) angegeben und darf bei Balkonkraftwerken bei maximal 800 Watt liegen. Liegt die Maximalleistung der Solarmodule über der Wechselrichterleistung, begrenzt der Wechselrichter in Spitzenzeiten die erzeugte Strommenge. Die Leistungsangabe findest Du im Hersteller-Datenblatt oder auch direkt auf dem Wechselrichter. Sie wird auch als AC-Leistung oder Bemessungsleistung bezeichnet.

Zählernummer - Die Nummer Deines Stromzählers kannst Du direkt auf der Vorderseite des Stromzählers ablesen. Außerdem findest Du die Zählernummer auf Deiner Stromrechnung.

Was passiert bei Änderungen wie einem Betreiberwechsel?

Veränderst Du nachträglich etwas an Deinem Balkonkraftwerk, musst Du das im Marktstammdatenregistrer melden. Dort kannst Du zum Beispiel einen Betreiberwechsel eintragen, wenn Du das Balkonkraftwerk Deiner Nachmieterin verkaufst. Oder falls Du durch ein zusätzliches Solarmodul die Leistung erhöhst. Wenn Du das Balkonkraftwerk dauerhaft abbaust, musst Du es aus dem Marktstammdatenregister auch wieder austragen.

Was passiert, wenn Du Dein Balkonkraftwerk nicht oder zu spät anmeldest?

Wenn Du die verpflichtende Anmeldung im Marktstammdatenregister nicht innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme erledigst, verstößt Du gegen Paragraf 5 der Marktstammdatenregisterverordnung. Du begehst damit eine Ordnungswidrigkeit (§ 21 MaStRV) und die Bundesnetzagentur könnte Dich zu einem Bußgeld verdonnern. Theoretisch kann die Strafe bei bis zu 50.000 Euro liegen (§ 95 Abs. 2 EnWG). In der Praxis werden die Strafen wohl deutlich niedriger sein, aber dennoch empfindlich. Bisher ist nicht klar, wie sehr die Bundesnetzagentur das verfolgt.

Da Dich die Anmeldung nichts kostet, sie schnell geht und der Allgemeinheit dient, solltest Du Dein Balkonkraftwerk anmelden. Für Netzbetreiber ist es wichtig zu wissen, welche Solaranlagen in ihrem Gebiet Strom erzeugen. Nur so können sie einen Überblick gewinnen und möglichen Überlastungen des Stromnetzes vorbeugen, indem sie das Netz ausbauen. Die Anmeldung von Balkonkraftwerken dient also der Netzstabilität.

 

Musst Du das Balkonkraftwerk beim Netzbetreiber anmelden?

Seit einer Gesetzesänderung im Mai 2024, dem Solarpaket, musst Du ein Balkonkraftwerk nicht mehr beim örtlichen Netzbetreiber anmelden. Stattdessen bekommt der Netzbetreiber alle Daten aus dem Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur.

Diese vereinfachten Regeln für die Anmeldung gelten, wenn das Balkonkraftwerk die oben beschriebenen Voraussetzungen erfüllt – im Wesentlichen also, solange der Wechselrichter maximal 800 Watt leistet. Zu den Erleichterungen für Balkonkraftwerke zählt auch, dass Dein Stromzähler vorübergehend rückwärtsdrehen darf (§ 10a Abs. 3 EEG). Das passiert bei älteren, analogen Stromzählern, wenn die Solaranlage mehr Strom produziert als gerade im Haushalt verbraucht wird. Du kannst das Balkonkraftwerk einfach in Betrieb nehmen und der Netzbetreiber ist dafür zuständig, den Stromzähler zeitnah zu tauschen.

In welchen Fällen kommt der Netzbetreiber noch ins Spiel?

Falls Du für Dein Balkonkraftwerk die Einspeisevergütung haben möchtest, müsstest Du es beim Netzbetreiber anmelden. Dann würdest du für den Anteil des erzeugten Stroms, den Du nicht sofort verbrauchen kannst und der damit ins Stromnetz abfließt, Geld erhalten. Meist ist das ein niedriger zweistelliger Betrag pro Jahr. Deine steckerfertige Solaranlage würde dann aber nicht mehr als Balkonkraftwerk, sondern wie eine normale Photovoltaikanlage behandelt. Das bedeutet für Dich bürokratischen Mehraufwand. Zum Beispiel müsstest Du dem Netzbetreiber regelmäßig mitteilen, wie viel Strom Du eingespeist hast. Verzichte deshalb auf die Einspeisevergütung und versuche stattdessen, möglichst viel des vom Balkonkraftwerk erzeugten Stroms selbst zu verbrauchen.

Mehr dazu im Ratgeber Balkonkraftwerk

  • Ein Balkonkraftwerk senkt Deine Stromrechnung um 60 bis 240 Euro im Jahr.
  • Am Balkon, auf dem Dach oder im Garten: Die Mini-Solaranlage kannst Du per Steckdose selbst anschließen.
  • Finde heraus, ob sich ein, zwei oder mehrere Solarmodule für Dich lohnen.

Zum Ratgeber