Rentenbesteuerung Wann müssen Rentner eine Steuererklärung abgeben?

Experte Steuern
Das Wichtigste in Kürze
So gehst Du vor
Klickst Du auf eine Empfehlung mit *, unterstützt das unsere Arbeit. Finanztip bekommt dann eine Vergütung. Empfehlungen sind aufwändig recherchiert und basieren auf den strengen Kriterien der Finanztip-Expertenredaktion. Mehr Infos
Als Rentner Steuern zahlen? Wer das muss, wer nicht und warum das so ist, erfährst Du in diesem Ratgeber.
Das wollen wir hier nur in Kürze machen: Seit 2005 gilt für die Rentenbesteuerung das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung. Das bedeutet, dass Deine Beiträge für die spätere Rente steuerlich begünstigt sind - dafür aber Deine Rente - nachgelagert - besteuert wird.
Weil sich dieses System der nachgelagerten Rentenbesteuerung nicht von einen Tag auf den anderen umsetzen lässt, gibt es einen sehr langen Übergangszeitraum bis zum Jahr 2058. Erst ab diesem Jahr werden Neurentner und Neurentnerinnen ihre Rente zu 100 Prozent versteuern müssen. Bis dahin bleibt immerhin ein Teil der Rente steuerfrei.
Die meisten Rentnerinnen und Rentner müssen deshalb heutzutage keine Steuern - genauer keine Einkommensteuer - zahlen und deshalb auch keine Steuererklärung abgeben. Allerdings waren es laut Angaben des Statistischen Bundesamts für das Jahr 2020 schon rund 40 Prozent, die Steuern zahlen mussten. Das waren 8,7 Millionen der insgesamt 21,8 Millionen Rentenempfängerinnen und -empfänger. Der häufigste Grund dafür: Die Betroffenen haben neben ihrer gesetzlichen Rente noch weitere steuerpflichtige Einkünfte wie Mieteinnahmen, Kapitaleinkünfte oder andere Renten.
Beziehst Du also ausschließlich eine überschaubare gesetzliche Rente, bist Du eher nicht von der Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung betroffen, denn das waren lediglich rund sieben Prozent aller Rentner.
Und als letzten Punkt zur Rentenbesteuerung: Wenn Du im Ruhestand eine Steuererklärung machen musst, heißt das noch lange nicht, dass Du auch Steuern zahlen musst. Denn wie im Berufsleben kannst Du auch im Ruhestand Deine Steuerlast in der Steuererklärung drücken, im besten Fall auf Null.
Wenn wir uns die Frage stellen, wann Rentnerinnen und Rentner steuerpflichtig sein können, müssen wir zuerst schauen, was zu versteuern ist - und welche Einkünfte ganz oder teilweise steuerfrei sind.
Für die Rentenbesteuerung spielen deshalb gleich mehrere Freibeträge ein Rolle.
Wie im Erwerbsleben profitieren auch Rentnerinnen und Rentner vom Grundfreibetrag. Der auch Existenzminimum genannte Wert beträgt im Steuerjahr 2025 für Alleinstehende 12.096 Euro, 2024 waren es noch 11.784 Euro. Bist Du verheiratet oder lebst in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, gilt der doppelte Wert, für das Steuerjahr 2025 also 24.192 Euro und 2024 23.568 Euro.
In der folgenden Grafik kannst Du für jedes Jahr seit 1990 ablesen, wie hoch der Grundfreibetrag war - also bis zu welchem Wert Du im jeweiligen Jahr gar keine Steuern zahlen musstest. 2025 also bis zu 12.096 Euro.
Bevor wir gleich zum nächsten großen Freibetrag kommen, wollen wir zwei kleinere steuerfreie Pauschalen für Rentner nicht vergessen.
Du bist im Steuerjahr 2024 also schon bei mindestens 11.922 Euro steuerfreien Einnahmen: Grundfreibetrag von 11.784 Euro plus die gerade erwähnten 102 und 36 Euro. Entsprechend 12.234 Euro im Jahr 2025.
Und dann gibt es noch einen speziellen Freibetrag für Rentnerinnen und Rentner - der Rentenfreibetrag.
Der Rentenfreibetrag sorgt dafür, dass Du im Ruhestand noch mehr als die eben genannten 11.922 Euro im Jahr 2024 steuerfrei hast.
Die Höhe des Rentenfreibetrags hängt immer vom Renteneintrittsjahr - und damit dem Besteuerungsanteil Deiner Rente - und der Höhe Deiner Rente ab.
Bevor wir gleich zur genauen Berechnung des Rentenfreibetrags kommen, müssen wir deshalb zuerst erklären, was es genau mit dem steuerpflichtigen Teil der Rente auf sich hat.
Generell gilt: Es ist immer nur ein Teil Deiner gesetzlichen Rente steuerpflichtig. Aus dem verbleibenden anderen Teil wird der Rentenfreibetrag ermittelt. Mit dem am 22. März 2024 vom Bundesrat verabschiedeten Wachstumschancengesetz ist die Rente erst von den Personen komplett zu versteuern, die 2058 oder später in Rente gehen. Ursprünglich sollte das schon ab 2040 der Fall sein, aber mit dieser zeitlichen Streckung soll eine Doppelbesteuerung von Renten verhindert werden.
Wir zeigen Dir jetzt, wie hoch der prozentuale Anteil Deiner Rente für das jeweilige Renteneintrittsjahr ist.
Jahr des Rentenbeginns | Besteuerungs- anteil (in %) | steuerfreier Anteil (in %) | Jahr des Rentenbeginns | Besteuerungs- anteil (in %) | steuerfreier Anteil (in %) |
---|---|---|---|---|---|
bis 2005 | 50 | 50 | 2032 | 87 | 13 |
2006 | 52 | 48 | 2033 | 87,5 | 12,5 |
2007 | 54 | 46 | 2034 | 88 | 12 |
2008 | 56 | 44 | 2035 | 88,5 | 11,5 |
2009 | 58 | 42 | 2036 | 89 | 11 |
2010 | 60 | 40 | 2037 | 89,5 | 10,5 |
2011 | 62 | 38 | 2038 | 90 | 10 |
2012 | 64 | 36 | 2039 | 90,5 | 9,5 |
2013 | 66 | 34 | 2040 | 91 | 9 |
2014 | 68 | 32 | 2041 | 91,5 | 8,5 |
2015 | 70 | 30 | 2042 | 92 | 8 |
2016 | 72 | 28 | 2043 | 92,5 | 7,5 |
2017 | 74 | 26 | 2044 | 93 | 7 |
2018 | 76 | 24 | 2045 | 93,5 | 6,5 |
2019 | 78 | 22 | 2046 | 94 | 6 |
2020 | 80 | 20 | 2047 | 94,5 | 5,5 |
2021 | 81 | 19 | 2048 | 95 | 5 |
2022 | 82 | 18 | 2049 | 95,5 | 4,5 |
2023 | 82,5 | 17,5 | 2050 | 96 | 4 |
2024 | 83 | 17 | 2051 | 96,5 | 3,5 |
2025 | 83,5 | 16,5 | 2052 | 97 | 3 |
2026 | 84 | 16 | 2053 | 97,5 | 2,5 |
2027 | 84,5 | 15,5 | 2054 | 98 | 2 |
2028 | 85 | 15 | 2055 | 98,5 | 1,5 |
2029 | 85,5 | 14,5 | 2056 | 99 | 1 |
2030 | 86 | 14 | 2057 | 99,5 | 0,5 |
2031 | 86,5 | 13,5 | ab 2058 | 100 | 0 |
Quelle: Einkommensteuergesetz Paragraf 22 (Stand: 25. Juni 2025)
Es gibt hier mehrere wichtige Punkte:
Je später Du in Rente gehst, desto höher ist der Besteuerungsanteil Deiner Rente.
Der Besteuerungsanteil stieg von 2005 bis 2020 um 2,0 Prozent pro Jahr, danach zweimal um je 1,0 Prozent und schließlich seit 2023 jährlich um 0,5 Prozent.
Erst wer 2058 oder später in Rente geht, muss diese komplett besteuern.
Achtung: Das bedeutet nicht, dass Du zum Beispiel im Jahr 2025 exakt 83,5 Prozent Deiner Rente versteuern musst. Maßgeblich für Dich ist immer die Prozentzahl, die in der Steuertabelle für Rentner neben dem Jahr steht, in dem Du in Rente gegangen bist. Die Zahlen beziehen sich generell auf das Jahr Deines Renteneintritts. Klingt etwas kompliziert, aber wir erklären es Dir jetzt im Detail - auch mit einem Beispiel.
Der Rentenfreibetrag wird aus der entsprechenden Prozentzahl in der Steuertabelle für Rentner und der Höhe Deiner Jahresrente im Jahr nach Deiner ersten Rentenzahlung ermittelt und ist ein konstanter Betrag in Euro.
Der Rentenfreibetrag bleibt dann Dein ganzes Leben lang konstant.
Beispiel: Bruno bekommt im Oktober 2023 erstmals eine Rente von 1.300 Euro. Im ersten Halbjahr 2024 bekam er weiterhin diese 1.300 Euro, ab Juli 2024 dann mit monatlich 1.360 Euro etwas mehr.
Deshalb erhielt Bruno 2024 insgesamt 15.960 Euro Rente. Weil er 2023 in Rente gegangen bist, sind davon laut der Steuertabelle für Rentner 82,5 Prozent zu versteuern. Der Besteuerungsanteil beträgt somit 82,5 Prozent von 15.960 Euro = 13.167 Euro.
Die Differenz zu seiner Gesamtrente ist der Rentenfreibetrag, in diesem Fall sind das 15.960 - 13.167 = 2.793 Euro.
Bis zu diesem Betrag bleibt Brunos Rente bis zum Lebensende steuerfrei.
Addieren wir alles im Beispiel von Bruno für das Steuerjahr 2024 zusammen:
Hinzu kommt in diesem Beispiel von Bruno, aber auch generell, dass sich auch die Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung von der Steuer absetzen lassen.
Wir zeigen Dir gleich im nächsten Kapitel in einer Grafik, ab wann Rentnerinnen und Rentner ohne weitere steuerpflichtige Einnahmen prinzipiell eine Steuererklärung machen müssen. Das heißt noch nicht, dass sie auch Steuern Zahlen müssen, denn auch Rentner können Dinge von der Steuer absetzen.
Die erste, sehr gute Orientierung erhältst Du mit unserer Grafik. Schaue zuerst auf das Jahr, in dem Du in Rente gegangen bist:
Mit einer Steuererklärung kannst Du dafür sorgen, dass Du weniger oder gar keine Steuern zahlen musst. Denn Du kannst Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und noch mehr absetzen. Wie das genau funktioniert, erfährst Du in unserem Ratgeber „Welche Kosten du im Ruhestand in der Steuererklärung absetzen kannst“.
Rentnerinnen und Pensionäre ohne weitere Einkünfte können mit EinfachElster, einem Programm der Finanzverwaltung, ihre Steuererklärung erledigen. Es ist weniger komplex als Elster.
Wir haben für Dich verschiedene Software und Apps für Steuererklärungen getestet. Ausführliche Informationen findet Du im dazugehörigen Ratgeber.
Fordert Dich das Finanzamt zur Abgabe der Steuererklärung auf, dann musst Du das bis zur gesetzten Frist tun. Oft will das Finanzamt sogar Erklärungen für mehrere Jahre rückwirkend, bis zu maximal sieben Jahre. Hältst Du die Frist nicht ein, riskierst Du einen Verspätungszuschlag.
Die Träger der Rentenversicherungen und auch die privaten Versicherer teilen der Finanzverwaltung in sogenannten Rentenbezugsmitteilungen mit, welche Renten sie im Jahr überwiesen haben (§ 22a Einkommensteuergesetz). Folglich fordern Finanzämter manche Rentnerinnen und Rentner gezielt dazu auf, eine Steuererklärung abzugeben. Wenn Du Dich bei Elster online für die vorausgefüllte Steuererklärung registriert, erhältst Du automatisch auch die gemeldeten Rentenzahlungen als Daten übermittelt.
Auch Krankenkassen teilen den Finanzämtern die Höhe der gezahlten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ihrer Versicherten mit. Dem Finanzamt liegen noch weitere elektronische Daten (E-Daten) vor. Über den Belegabruf-Service „Abruf von Bescheinigungen“ kannst Du die E-Daten vom Finanzamt abrufen und einfach in Deiner elektronischen Steuererklärung über Elster oder mit einem Steuerprogramm übernehmen.
Diejenigen, die weiterhin ihre Steuererklärung auf Papier erstellen, müssen seit der Steuererklärung 2019 in der Anlage R - für Rentenbesteuerung - normalerweise nicht mehr viel ausfüllen. Denn in die Dunkelgrün hinterlegten E-Daten-Felder musst Du nur etwas eintragen, wenn die elektronisch gemeldeten Beträge falsch sein sollten.
Tipp: Wenn Du Deine Steuererklärung auf Papier erstellst, solltest Du bei der gesetzlichen Rentenversicherung die kostenlose Rentenbezugsmitteilung zur Vorlage beim Finanzamt bestellen. Diese enthält die Rentenbeiträge, die Du in der Steuererklärung eintragen musst. Sie gibt zudem Hinweise, wo Du diese Werte in den Formularen eintragen musst. Hast Du die Bescheinigung einmal beantragt, bekommst Du diese in den Folgejahren automatisch zugesandt. Bei der Bestellung musst Du Deine Sozialversicherungsnummer nennen; für eine Hinterbliebenenrente benötigst Du die des Verstorbenen.
Noch mehr sparen mit Finanztip Deals!
200 € Neukundenbonus für die Eröffnung eines Wertpapierdepots, kostenlose Zeitschriften im Jahresabo und Bahntickets zum Super-Sparpreis. Solche und andere heiße Deals findest Du in unserem Schnäppchen-Portal.
Einige Rentnerinnen und Rentner haben sich möglicherweise früher eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung (NV-Bescheinigung) oder eine andere Mitteilung des Finanzamts besorgt, die ausweist, dass sie (noch) nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind. Beim Übergang vom lohnsteuerpflichtigen Angestellten ins Rentendasein ist das ein realistisches Szenario.
Das kann sich aber aufgrund der Systematik der Rentenbesteuerung recht schnell ändern, ohne dass es Dir oder dem Finanzamt sofort bewusst ist. Daher solltest Du Dir jedes Jahr einen Überblick über Dein zu versteuerndes Einkommen verschaffen. Denn es kann vorkommen, dass das Finanzamt erst nach Jahren Deine Rentenbezugsmitteilungen auswertet. Erst dann informiert es Dich auch über die neu eingetretene Abgabepflicht. Wenn Dir das passiert, kann es sogar passieren, dass Du für bis maximal sieben Jahre rückwirkend Steuererklärungen erstellen musst.
Hier gibt es im wesentlichen drei Punkte:
Wegen der Rentenerhöhung um 4,57 Prozent zum 1. Juli 2024 wurden zum Beispiel laut Bundesfinanzministerium 114.000 Rentner und Rentnerinnen steuer- und damit auf jeden Fall abgabepflichtig. Allerdings fielen auch 244.000 wieder aus der Steuerpflicht heraus, weil der Grundfreibetrag in diesem Jahr wie die Renten stark angestiegen ist. Das dürfte anlässlich der Rentenerhöhung um 3,74 Prozent zum 1. Juli 2025 ähnlich sein. Zahlen dazu gibt es aber noch nicht.
Bemerkst Du selbst, dass Du irgendwann abgabepflichtig geworden bist, und lieferst Deine Steuererklärung zu spät ab, setzt das Finanzamt aktuell auch rückwirkend Verspätungszuschläge fest.
Bemerkst Du es nicht und wirst erst vom Finanzamt aufgefordert, muss Du auch dann erst tätig werden. In die Verspätung rutschst Du dann nur hinein, wenn Du den vom Finanzamt gesetzten Termin für die Abgabe überschreitest.
Es kann also in der Regel sinnvoll sein zu warten, bis das Finanzamt zur Steuererklärung auffordert. Denn dann umgehst Du potenzielle Verspätungszuschläge. Auf der anderen Seite musst Du unter Umständen die Erklärungen rückwirkend für mehrere Jahre machen - und das bei relativ kurzer Frist. Wenn Du ahnst, dass Du eine Steuererklärung abgeben musst, Dich aber entscheidest, auf die Aufforderung durch das Finanzamt zu warten, solltest Du Dich vorbereiten und alle wichtigen Unterlagen besorgen und archivieren oder in einem Ordner abheften.
* Was der Stern bedeutet:
Finanztip ist kein gewöhnliches Unternehmen, sondern gehört zu 100 Prozent zur gemeinnützigen Finanztip Stiftung. Die hat den Auftrag, die Finanzbildung in Deutschland zu fördern. Alle Gewinne, die Finanztip ausschüttet, gehen an die Stiftung und werden dort für gemeinnützige Projekte verwendet – wie etwa unsere Bildungsinitiative Finanztip Schule.
Wir wollen mit unseren Empfehlungen möglichst vielen Menschen helfen, eigenständig die für sie richtigen Finanzentscheidungen zu treffen. Daher sind unsere Inhalte kostenlos im Netz verfügbar. Wir finanzieren unsere aufwändige Arbeit mit sogenannten Affiliate Links. Diese Links kennzeichnen wir mit einem Sternchen (*).
Bei Finanztip handhaben wir Affiliate Links jedoch anders als andere Websites. Wir verlinken ausschließlich auf Produkte, die vorher von unserer unabhängigen Experten-Redaktion ausführlich analysiert und empfohlen wurden. Nur dann kann der entsprechende Anbieter einen Link zu diesem Angebot setzen lassen. Geld bekommen wir, wenn Du auf einen solchen Link klickst oder beim Anbieter einen Vertrag abschließt.
Für uns als gemeinwohlorientiertes Unternehmen hat es natürlich keinen Einfluss auf die Empfehlungen, ob und in welcher Höhe uns ein Anbieter vergütet. Was Dir unsere Experten empfehlen, hängt allein davon ab, ob ein Angebot gut für Dich als Verbraucher ist.
Mehr Informationen über unsere Arbeitsweise findest Du auf unserer Über-uns-Seite.