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AWV-Meldepflicht Geld über Grenzen: Diese Beträge musst Du melden

Josefine Lietzau
Josefine Lietzau
Expertin Payment

Das Wichtigste in Kürze

  • Du bist verpflichtet, bestimmte Zahlungen von und ins Ausland bei der Bundesbank zu melden.
  • Nach der Außenwirtschaftsverordnung sind Beträge über 50.000 Euro meldepflichtig.
  • Ignorierst Du die Meldepflicht, können Bußgelder von bis zu 30.000 Euro anfallen.
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Was ist die AWV-Meldepflicht?

Wenn Du mehr als 50.000 Euro, oder den Gegenwert in einer anderen Währung, ins Ausland schickst oder aus dem Ausland bekommst, musst Du das aufgrund der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) bei der Deutschen Bundesbank melden (§ 67 AWV). Das dient zur Ermittlung der Außenwirtschaftsstatistik und anderer Zahlungsbilanzen, also für die Übersicht, wie viel Geld nach und von Deutschland aus fließt.

Die Meldepflicht gilt sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen. Deine Staatsbürgerschaft spielt keine Rolle, sondern wo Du lebst. 

Welche Zahlungen musst Du aufgrund der AWV melden?

Wenn Du Geld ins Ausland überweist oder eine Überweisung aus dem Ausland auf Deinem Konto eingeht, wird Deine Bank oder Sparkasse Dich auf die Meldepflicht hinweisen. Das steht dann zum Beispiel auf dem Kontoauszug oder bei der Überweisung selbst. Die Anbieter melden nichts, Du musst Dich selbst darum kümmern.

Der Hinweis Deiner Bank heißt aber noch nicht unbedingt, dass die Zahlung tatsächlich gemeldet werden muss. Aber ab einer Summe über 50.000 Euro solltest Du das prüfen. 

Zu relevanten Zahlungen gehören:

  • Überweisungen in Euro oder anderen Währungen
  • Lastschriften
  • Zahlungen mit Karten
  • Barzahlungen

Es ist egal, ob die Zahlung über Deine Bank oder einen Drittanbieter wie Paypal oder Western Union stattfindet. Dabei ist nicht wichtig, dass sich der Unternehmenssitz im Ausland befindet, sondern ob Du über die Dienstleister Geld ins Ausland sendest oder aus dem Ausland bekommst. Eine Zahlung beispielsweise von Berlin nach Dortmund ist nicht meldepflichtig, auch wenn sie über einen ausländischen Dienstleister abgewickelt wird. Eine Zahlung von Berlin nach Oslo solltest Du checken, selbst wenn Du sie bei Deiner deutschen Hausbank in Auftrag gibst. Wenn Du per Karte zahlst, gelten die Bestimmungen ebenfalls.

Wenn es um mehrere Überweisungen knapp unter 50.000 Euro geht, musst Du das nicht melden. Gehören die Überweisungen aber eigentlich zu einer größeren Zahlung, die Du lediglich aufgeteilt hast, ist der Gesamtbetrag meldepflichtig.

Welche Leistungen musst Du aufgrund der AWV melden?

Neben einfachen Geldeingängen sind spezielle Leistungen von der AWV-Meldepflicht eingeschlossen und andere davon befreit.

Dienstleistungen melden

Zahlungen für und aus Dienstleistungen fallen im Gegensatz zu Importerlösen (also Verkauf von Dingen) unter die Meldepflicht. Darunter fallen zum Beispiel die Arbeit von Selbstständigen, Erlöse oder Prämien aus Gewinnspielen, Erbschaften, Gehaltsabfindungen, Versicherungen und Unterhaltszahlungen. Auch grenzüberschreitende Schenkungen und Spenden müssen gemeldet werden.

Muss Du Transaktionen mit Wertpapieren melden? 

Hast Du ein Depot im Ausland, ist das Überweisen auf das Verrechnungskonto dort zunächst eine einfache Übertragung zwischen Deinen Konten. Nutzt Du das Geld dann aber, um es anzulegen – also Wertpapiere zu handeln – wirst Du abhängig von der Summe meldepflichtig.

Musst Du Investitionen in Kryptowährungen melden? 

Viele Kryptobörsen haben ihren Sitz außerhalb von Deutschland. Dass Du Geld zu diesen Börsen sendest, ist zunächst ein Kontoübertrag. Investierst Du dann mithilfe der ausländischen Handelsplattform in Kryptowährungen oder NFT, greift womöglich die Meldepflicht. Krypto-Transaktionen ins Ausland gelten als Zahlungen und sind meldepflichtig.

Musst Du längere Anlagen melden? 

Legst Du zum Beispiel Festgeld mit einer Laufzeit von über zwölf Monaten an, musst Du das melden.

Was musst Du nicht melden?

Nicht jede Zahlung über 50.000 Euro ist von der AWV-Meldepflicht betroffen. Ausgenommen von der Meldepflicht sind:

  • Zahlungen für die Ein- und Ausfuhr von Waren - Wenn Du zum Beispiel etwas auf einer Plattform bestellst und die Bezahlung ins Ausland geht, musst Du das nicht melden. Auch wenn Du selbst etwas exportierst und aus dem Ausland bezahlt wirst, greift die Meldepflicht nicht. Denn Du meldest das ohnehin über den Zoll.
  • Kredite oder Einlagen mit einer Laufzeit von bis zu zwölf Monaten - Eine Festgeldanlage von sechs Monaten, die Du zum Beispiel über Raisin oder direkt bei einer ausländischen Bank angelegt hast, musst Du nicht melden. Legst Du Dein Geld länger als zwölf Monate an, sieht das anders aus. Tagesgelder sind von der Meldepflicht ausgenommen.
  • Bargeldmitnahme - Nimmst Du Bargeld über die Grenze mit, ist das für die AWV unwichtig. Allerdings musst Du das Geld unter Umständen beim Zoll melden. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Du mit mehr als 10.000 Euro in bar nach Deutschland einreist.
  • Kontoüberweisungen - Du kannst zwischen Deinen eigenen Konten (zum Beispiel Girokonten oder Verrechnungskonten) im Inland und Ausland Geld hin und her überweisen. Das gilt nicht als Geldfluss zwischen zwei Ländern. Überweist Du allerdings von Deinem Konto im Ausland Geld an dort ansässige Menschen oder Unternehmen, musst Du es melden.
  • Kartenzahlungen im Reiseverkehr - Nutzt Du Deine Kreditkarte während Du reist, fällt das für die Bundesbank in eine andere Kategorie. Diese Zahlungen melden die Banken selbst.

Wie meldest Du Zahlungen?

Die Zahlung meldest Du bei der Deutschen Bundesbank. Das geht bei Privatpersonen über eine Telefon-Hotline oder E-Mail.

Die Telefonnummer ist 0800 1234 111. Wichtig: Die Nummer erreichst Du nur aus dem deutschen Festnetz. Du kannst von Montag bis Freitag zwischen 9 und 15 Uhr anrufen. Hast Du kein Festnetz mehr, kannst Du es über eines der Servicecenter versuchen.

Bei der Meldung musst Du einiges an Informationen weitergeben. Dazu gehören Dein Name, das Herkunfts- oder Bestimmungsland der Zahlung, Verwendungszweck und Summe, Mail-Adresse und Telefonnummer. Notiere Dir am besten für Deine Unterlagen den Zeitpunkt Deines Anrufs bei der Bundesbank.

Brauchst Du eine Registrierungsnummer? 

Unternehmen müssen sich für die AWV-Meldung registrieren und die Registrierungsnummer bei der Meldung angeben. Meldest Du öfter als Privatperson Zahlungen, brauchst Du ebenfalls eine Meldenummer. Das gilt ebenso, falls Du an Unternehmen im Ausland beteiligt bist und dazu Bestandsmeldungen machst.

Was passiert, wenn Du eine AWV-Meldung vergisst?

Du musst die Zahlung bis zum siebten Werktag des nachfolgenden Monats melden. Wie lange Du Zeit hast, hängt also vom Datum der Zahlung ab. Verpasst Du es, die Zahlung rechtzeitig zu melden, gibt es die Option, Dich zeitnah bei der Bundesbank zu melden. Auch Fehler kannst Du so weitergeben. Gib dabei an, wann die Zahlung erfolgt ist.

Solltest Du eine Zahlung gar nicht melden, können Bußgelder von bis zu 30.000 Euro anfallen. Denn es handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit. Sie verjährt nach drei Jahren (§ 31 OWiG). Wichtig: Auch wenn Du Dich verspätet bei der Bundesbank meldest, kann es noch zu einem Bußgeld kommen.

Eine schriftliche Selbstanzeige ist möglich, falls Du die Meldung verpasst. Damit richtest Du Dich aber nicht an die Bundesbank, sondern an das Hauptzollamt. So kannst Du das Bußgeld verhindern. Wählst Du die Selbstanzeige, solltest Du unbedingt darauf achten, nicht die falsche Behörde auszuwählen. Zur Not nimm Dir anwaltliche Hilfe dazu. Achtung: Die Selbstanzeige klappt nicht mehr, wenn Du die Verspätung schon der Bundesbank gemeldet hattest.  

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