Tipps & Tricks
AU-Klausel: Warum sie Deine BU unnötig verteuert
Mit der Arbeitsunfähigkeitsklausel in einer BU bekommst Du schneller Geld ausgezahlt, wenn Du länger nicht arbeiten kannst. Aber lohnt sich das?

Tipps & Tricks
Mit der Arbeitsunfähigkeitsklausel in einer BU bekommst Du schneller Geld ausgezahlt, wenn Du länger nicht arbeiten kannst. Aber lohnt sich das?
BU-Schutz: Wichtigste Absicherung Deiner Arbeitskraft
AU-Klausel: Teurer Zusatz, selten sinnvoll
Empfehlung: Notgroschen statt AU-Klausel aufbauen
Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ist ein absolutes Muss, um Deine Arbeitskraft und damit Deine wichtigste Einnahmequelle abzusichern. Denn dass man mal gesundheitlich für längere Zeit ausfällt, kann wirklich jedem passieren – egal, ob Du im Büro sitzt oder auf der Baustelle arbeitest.
Um eine BU abzuschließen, solltest Du Dich beraten lassen. Wir empfehlen dafür die Versicherungsmakler Hoesch & Partner, von Buddenbrock Concepts, Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung, BVLG – Beamtenversorgung leicht gemacht und CS Capital Synergy.
Bis Du das Geld aus Deiner BU-Rente bekommst, dauert es allerdings oft sechs Monate oder länger. Mit einer Arbeitsunfähigkeitsklausel (AU-Klausel) in Deiner BU kommst Du schneller an Geld.
Die AU-Klausel ist keine eigene Versicherung, sondern eine zusätzliche Klausel in Deiner BU. Sie greift, wenn Du länger arbeitsunfähig bist.
Damit bekommst Du ein Überbrückungsgeld, bis die Versicherung Deinen Antrag für die BU-Rente geprüft hat. Das Geld aus der AU-Klausel bekommst Du schneller, weil Du weniger Belege einreichen musst als für die BU-Rente. Manche Versicherer wollen sogar nur eine ärztliche Krankschreibung und eine Diagnose.
Nach 18 bis 36 Monaten endet diese Zahlung – oder dann, wenn Du wieder fit bist und zurück in Deinen Job kannst.
Das klingt erstmal gut, aber …
Am stärksten gegen die Klausel spricht, dass Du damit meistens 5 bis 10 % mehr BU-Beitrag zahlst. Aufs Jahr gerechnet macht das schnell eine dreistellige Summe aus. Und um die Klausel wieder loszuwerden, musst Du eine neue BU abschließen – bei der Dich die Versicherung im Zweifel ablehnt, weil sie erneut Deine Gesundheit prüft.
Bis Du Deine BU-Rente bekommst, zahlt Dein Arbeitgeber zunächst sechs Wochen lang weiter Dein Gehalt. Danach springt die gesetzliche Krankenversicherung ein: Du erhältst bis zu 72 Wochen Krankengeld – in Höhe von 70 % Deines Bruttogehalts und höchstens 90 % des Nettogehalts.
Falls Du selbstständig bist oder Dein Einkommen zusätzlich absichern möchtest, kannst Du dafür eine private Krankentagegeldversicherung abschließen. Sie zahlt in der Regel ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit.
Reicht das nicht aus, hilft Dir Dein Notgroschen weiter – denn genau für solche Überbrückungsfälle ist er schließlich da.
Wenn Du schon eine Krankentagegeldversicherung hast, kann es zusammen mit der AU-Klausel zu Überschneidungen kommen. Bekommst Du von beiden Versicherungen Leistungen für denselben Zeitraum, musst Du im Zweifel Teile des Krankentagegeldes wieder zurückzahlen.
Wir raten Dir von der AU-Klausel ab. Bau Dir stattdessen lieber einen ausreichenden Notgroschen auf einem Tagesgeldkonto auf. Er sollte drei bis sechs Nettomonatsgehälter groß sein: Bei z. B. 3.000 € netto pro Monat macht das also 9.000 bis 18.000 € Notgroschen. In unserem Tagesgeldvergleich findest Du sichere Banken mit guten Zinsen.
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