Ar­beits­un­fähig­keits­ver­si­che­rung Wer zahlt, wenn Du nicht arbeiten kannst

Barbara Weber
Finanztip-Expertin für Ver­si­che­rungen

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Ar­beits­un­fähig­keits­ver­si­che­rung zahlt einen vereinbarten monatlichen Betrag, wenn Du längere Zeit krankgeschrieben bist.
  • Sie ist keine eigene Ver­si­che­rung, sondern ein Zusatz in der Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung (BU). Daher nennt sie sich auch Arbeitsunfähigkeits-Klausel (AU-Klausel).
  • Eine Krankentagegeld-Versicherung bietet in der Regel besseren Schutz als eine AU-Klausel.

So gehst Du vor

  • Lass Dich vor Abschluss einer BU beraten und hole Angebote ein. Wir haben geeignete Ver­si­che­rungsvermittler ausgesucht und empfehlen Hoesch & Partner, Buforum24, Zeroprov, Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung sowie P&F.
  • Prüfe, ob Du im Falle einer längeren Krankschreibung ausreichend abgesichert bist, etwa durch das gesetzliche Krankengeld.
  • Ist das Krankengeld für Dich zu niedrig, dann solltest Du eine zusätzliche Krankentagegeld-Versicherung abschließen. Das gilt auch, wenn Du selbstständig oder privat versichert bist.

Ein Herzinfarkt wirft Dich aus der Bahn, eine Operation ist nötig, es folgt die Reha. Wenn sich die Genesung hinzieht und Du im Job ausfällst, kann das neben den gesundheitlichen Einschränkungen auch unangenehme finanzielle Folgen haben. Absichern solltest Du Dich mit einer Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung. Sie zahlt eine monatliche Rente, wenn Du nicht mehr arbeiten kannst. Zusätzlich kannst Du Dich mit einer Arbeitsunfähigkeits-Klausel gegen längere Krankzeiten absichern – in welchen Fällen das sinnvoll ist, erfährst Du in diesem Ratgeber.

Was ist eine Ar­beits­un­fähig­keits­ver­si­che­rung?

Die Begriffe Ar­beits­un­fähig­keits­ver­si­che­rung und Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung werden oft synonym verwendet. Streng genommen ist die Ar­beits­un­fähig­keits­ver­si­che­rung aber nur ein Teil der BU-Versicherung und keine eigene Ver­si­che­rung.

Eine Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung zahlt, wenn Du aus gesundheitlichen Gründen in Deinem Beruf nicht mehr arbeiten kannst. Dafür musst Du der Ver­si­che­rung mithilfe von medizinischen Unterlagen nachweisen, dass es Dir dauerhaft nicht mehr möglich ist, Deinen Job auszuüben. Ist die Ver­si­che­rung von Deiner Be­rufs­un­fä­hig­keit überzeugt, zahlt sie Dir eine monatliche Rente in Höhe einer vorher vereinbarten Summe.

Viele BU-Versicherungen enthalten darüber hinaus eine Arbeitsunfähigkeits-Klausel. Das ist keine eigenständige Ver­si­che­rung, sondern nur ein optionaler Baustein Deines BU-Vertrags. Der Versicherer zahlt dann auch schon bei längerer Krankschreibung eine monatliche Summe in Höhe der BU-Rente. Die Rente ist aber zeitlich beschränkt, meist zwischen 18 und 36 Monaten. Sobald Du wieder fit bist und arbeiten kannst, endet die Rentenzahlung wieder.

Wann bist Du arbeitsunfähig oder berufsunfähig?

Ob Du arbeitsunfähig oder berufsunfähig bist, macht einen gravierenden Unterschied. Denn während eine Arbeitsunfähigkeit nur ein vorübergehender Zustand ist, besteht eine Be­rufs­un­fä­hig­keit voraussichtlich dauerhaft. Dementsprechend unterscheiden sich auch die Leistungen, die Du von einer Ver­si­che­rung erhältst.

Bei Arbeitsunfähigkeit besteht Aussicht auf Besserung

Als arbeitsunfähig gilt, wer aus gesundheitlichen Gründen vorübergehend nicht mehr in der Lage ist, seiner Arbeit nachzugehen. Grund dafür kann eine Grippe, ein Beinbruch oder auch eine schwere Erkrankung sein, die voraussichtlich wieder ausheilen wird. Wichtig ist nur: Ein Arzt muss die Arbeitsunfähigkeit bescheinigen, Dich also krankschreiben.

Ein wesentliches Merkmal der Arbeitsunfähigkeit ist, dass es sich um keinen Dauerzustand handelt: Wirst Du krankgeschrieben, geht der Arzt davon aus, dass sich in absehbarer Zeit der Zustand durch Behandlungen und Reha-Maßnahmen soweit verbessern lässt, dass Du wieder arbeiten kannst.

Krankengeld und Krankentagegeld

Bist Du gesetzlich krankenversichert, bekommst Du von Deinem Arbeitgeber sechs Wochen lang weiter Dein normales Gehalt. Hält Deine Arbeitsunfähigkeit länger an, springt die gesetzliche Kran­ken­kas­se ein. Sie zahlt Krankengeld, das maximal 70 Prozent Deines Bruttogehalts beträgt. Krankengeld gibt es für maximal 72 Wochen innerhalb von drei Jahren pro Erkrankung.

Wem das Krankengeld nicht reicht oder wer als Privatversicherter keine Leistungen von der gesetzlichen Kran­ken­kas­se bekommt, kann sich mit einer privaten Krankentagegeld-Versicherung absichern.

Berufsunfähig ist, wer dauerhaft nicht arbeiten kann

Berufsunfähig bist Du, wenn Du Deinen letzten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kannst (§ 172 Abs. 2 VVG). Ist das der Fall, zahlt die private Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung die vereinbarte BU-Rente.

Ob nach einem Unfall oder einer Krankheit dauerhafte Schäden zurückbleiben, ist allerdings oft nicht leicht einzuschätzen. Deshalb gibt es bei guten BU-Tarifen eine Rente, sobald die Be­rufs­un­fä­hig­keit voraussichtlich länger als sechs Monate bestehen wird. Das reicht den Versicherern, um davon auszugehen, dass auf absehbare Zeit keine Besserung des Gesundheitszustandes zu erwarten ist.

Um eine Be­rufs­un­fä­hig­keits­rente zu erhalten, musst Du aber nicht vollkommen berufsunfähig sein, sondern lediglich einen BU-Grad von 50 Prozent erreichen. Das bedeutet, Du hast mindestens die Hälfte Deiner Leistungsfähigkeit eingebüßt und kannst zum Beispiel für Deinen Beruf wichtige Tätigkeiten nicht mehr verrichten.

Ob Du als berufsunfähig giltst, entscheidet aber nicht wie bei einer Krankschreibung der behandelnde Arzt. Vielmehr prüft das Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men anhand der medizinischen Unterlagen und einer genauen Tätigkeitsbeschreibung, ob es den notwenigen Be­rufs­un­fä­hig­keits-Grad für erfüllt hält.

Mehr dazu im Ratgeber Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung

  • Die staatliche Er­werbs­min­de­rungs­ren­te reicht nicht aus, eine Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung ist für fast jeden sinnvoll.

  • Von uns emp­foh­lene Makler: Hoesch & Partner, Buforum24, Zeroprov, Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung, P&F (früh-gewinnt.de).

Zum Ratgeber

Wann zahlt die Ar­beits­un­fähig­keits­ver­si­che­rung?

Eine Ar­beits­un­fähig­keits­ver­si­che­rung zahlt, wenn Du über mehrere Monate arbeitsunfähig bist. Geld gibt es aber nur nachträglich: Du musst bereits seit sechs Monaten krankgeschrieben sein. Den vereinbarten monatlichen Betrag erhältst Du rückwirkend ab dem Zeit­punkt Deiner Arbeitsunfähigkeit. Manchmal zahlen die Anbieter auch schon nach vier Monaten Arbeitsunfähigkeit, wenn Dir ein Arzt bescheinigt, dass Du voraussichtlich weitere zwei Monate krankgeschrieben bist.

Die Höhe der AU-Leistung entspricht der vereinbarten BU-Rente. Hast Du also beispielsweise eine BU-Rente in Höhe von 1.500 Euro vereinbart, bekommst Du das Geld auch im Falle einer Krankschreibung von mindestens sechs Monaten. Die Zahlung ist allerdings zeitlich begrenzt – meist auf 18 oder 36 Monate.

Um die Arbeitsunfähigkeits-Rente zu beantragen, verlangen manche Versicherer nur die Krankschreibung vom Arzt und die Diagnose. So spart Du Dir die Mühe für den aufwendigen Antragsprozess der BU. Beachte allerdings: Sollte Deine Arbeitsunfähigkeit in einer Be­rufs­un­fä­hig­keit münden, musst Du dennoch den Antragsprozess für eine BU-Rente durchlaufen.

Wann macht eine AU-Klausel Sinn?

Im Gegensatz zur Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung ist die AU-Klausel kein Muss: Wer privat versichert oder selbstständig ist, ist mit einer zusätzlichen Kran­ken­ta­ge­geld­ver­si­che­rung besser geschützt. Das Gleiche gilt für gesetzlich Krankenversicherte, denen das Krankengeld nicht ausreicht.

Bist Du angestellt und gesetzlich versichert? Dann bekommst Du im Krankheitsfall sechs Wochen lang noch Lohn von Deiner Arbeitgeberin, die sogenannte Lohnfortzahlung. Danach gibt es Krankengeld von der gesetzlichen Kran­ken­kas­se: Das sind 70 Prozent Deines letzten Bruttoeinkommens. Die Höhe des Krankengeldes ist allerdings begrenzt: 2022 gibt es höchstens 2.793 Euro netto im Monat.

Wenn Du mehr verdienst und Dir das Krankengeld nicht ausreicht, dann könnte eine zusätzliche Krankentagegeld-Versicherung sinnvoll sein. Die Krankentagegeld-Versicherung springt bereits nach den ersten sechs Wochen Lohnfortzahlung durch Deinen Arbeitgeber ein. Damit bist Du besser geschützt als mit einer Ar­beits­un­fähig­keits­ver­si­che­rung – die zahlt zwar ab dem sechsten Monat Arbeitsunfähigkeit rückwirkend, allerdings musst Du die ersten Monate mit Deinem Ersparten überbrücken.

Bist Du Privat-Versicherter oder selbstständig, bekommst Du hingegen kein gesetzliches Krankengeld. Als Selbstständiger erhältst Du auch keine Lohnfortzahlung durch einen Arbeitgeber. Daher benötigst Du in jedem Fall eine private Krankentagegeld-Versicherung. Erkranken privat versicherte Angestellte, bekommen sie in den ersten sechs Wochen Lohnfortzahlung und erhalten danach die Leistungen aus der Krankentagegeld-Versicherung. Selbstständige müssen bereits ab dem ersten Tag ihrer Erkrankung privat abgesichert sein. Daneben ist aber in aller Regel keine weitere Absicherung über eine AU-Klausel notwendig. Beides zusammen kann sogar zu Problemen führen.

Zur Überbrückung bis zur BU geeignet

Doch eine AU-Klausel hat auch durchaus ihre Vorteile: Die Beantragung der BU-Rente ist meist mit einem sehr langen Antragsprozess verbunden, der sich über mehrere Monate hinstrecken kann. Wer dann schon eine Rente aus der AU-Klausel bekommt, kann die Zeit bis zur BU gut überbrücken und muss seine ärztlichen Dokumente auch nur einmal bei derselben Ver­si­che­rung einreichen. Dann solltest Du aber darauf achten, dass die Ver­si­che­rung im Fall einer Arbeitsunfähigkeit nur eine ärztliche Bescheinigung und die Diagnose verlangt. Wenn sie darüber hinaus den ausgefüllten BU-Antrag fordert, läuft der Vorteil der AU-Klausel ins Leere.

AU und BU besser einzeln absichern

Wir empfehlen Dir dennoch: Sichere eine Be­rufs­un­fä­hig­keit getrennt von einer Arbeitsunfähigkeit ab. Die AU-Klausel macht die Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung teurer. Das Geld solltest Du besser in eine eigenständige Krankentagegeld-Versicherung investieren.

Der Vorteil von zwei eigenständigen Ver­si­che­rungen: Möchtest Du irgendwann die AU-Klausel aus der BU-Versicherung streichen, weil sie Dir zu teuer ist, dann funktioniert das nicht so einfach. In der Regel musst Du die gesamte BU-Versicherung kündigen und eine neue abschließen. Eine neue BU-Versicherung wird aber mit zunehmendem Alter teurer.

Krankentagegeld und BU-Rente: Geht das zusammen?

Aufpassen musst Du, wenn Du bereits eine Krankentagegeld-Versicherung hast und zusätzlich eine Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung mit AU-Klausel abschließen möchtest.

Das Problem ist nicht die BU-Versicherung an sich: Die Krankentagegeld-Versicherung endet in der Regel, sobald die Be­rufs­un­fä­hig­keit festgestellt wird. Ab dann erhältst Du die BU-Rente.

Schwierigkeiten kann es aber mit der AU-Klausel geben, falls Du rückwirkend eine Rente für den Zeitraum bekommst, in dem Du Krankentagegeld bezogen hast. Dann ist es möglich, dass der Krankentagegeld-Versicherer sein Geld von Dir zurückfordern kann – allerdings nur, wenn das ausdrücklich in Deinem Vertrag steht. Das wird zum Problem, wenn das Krankentagegeld höher ist als die versicherte Be­rufs­un­fä­hig­keits­rente.

Ein Beispiel: Du bist seit sechs Monaten krankgeschrieben und bekommst ein Krankentagegeld in Höhe von 2.000 Euro im Monat. Nach sechs Monaten hat sich Dein gesundheitlicher Zustand nicht gebessert und Du stellst einen Antrag auf Be­rufs­un­fä­hig­keit. Dein Antrag wird genehmigt und Du erhältst eine BU-Rente in Höhe von 1.500 Euro. Dein Krankentagegeld endet damit. Doch mit der vereinbarten AU-Klausel zahlt Dir der BU-Versicherer rückwirkend eine BU-Rente für die ersten sechs Monate, in denen Du krankgeschrieben warst. Das bereits erhaltende Krankentagegeld musst Du nun zurückzahlen, weil Deine BU-Versicherung rückwirkend ab dem Beginn Deiner Erkrankung leistet. So stehst Du trotz der Anerkennung Deiner Be­rufs­un­fä­hig­keit plötzlich mit 3.000 Euro Schulden da.

Wer ein Krankentagegeld abschließt, sollte deshalb darauf achten, dass die Ver­si­che­rung in ihren Bedingungen auf einen solchen Rück­for­de­rungsanspruch verzichtet. Außerdem ist es sinnvoll, sich beim Antrag auf eine Be­rufs­un­fä­hig­keits­rente von einem Ver­si­che­rungsvermittler unterstützen zu lassen. Mehr dazu liest Du in unserem Ratgeber BU-Rente beantragen.

Mehr dazu im Ratgeber Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung

  • Die staatliche Er­werbs­min­de­rungs­ren­te reicht nicht aus, eine Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung ist für fast jeden sinnvoll.

  • Von uns emp­foh­lene Makler: Hoesch & Partner, Buforum24, Zeroprov, Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung, P&F (früh-gewinnt.de).

Zum Ratgeber

Die wichtigsten Fragen zusammengefasst

Wie lange wird die Rente aus der Ar­beits­un­fähig­keits­ver­si­che­rung gezahlt?

Wie musst Du die Arbeitsunfähigkeit nachweisen?

Wann bekommst Du das Geld aus der Ar­beits­un­fähig­keits­ver­si­che­rung?

Ist die AU-Klausel sinnvoll?

Welche Leistungen in der BU sind wichtig?

Kannst Du die BU bei der Steuer absetzen?

Autoren
Julia Rieder

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