Wenn Du Deinen Handy-, Internet- oder Streamingvertrag beenden willst, nutz am besten das elektronische Kündigungsformular auf der Webseite Deines Anbieters. Dafür musst Du Dich nicht einmal einloggen, sondern kannst den Button “Vertrag kündigen” o. ä. nutzen. Meistens findest Du ihn im Kleingedruckten ganz unten auf der Webseite.
Der Vorteil des Formulars: Deine Kündigung gilt damit sofort als eingegangen. So vermeidest Du Probleme beim Kündigungstermin und unerwünschte Rückgewinnungsaktionen, wie es oft bei Kündigungen übers Telefon oder Kundencenter der Fall ist.
Button zu gut versteckt? Nutz unser Musterschreiben
Falls Du den Button nicht findest, kannst Du auch unser Musterschreiben (Word-Dokument) ausfüllen und per Mail an Deinen Anbieter schicken.
Du hast den Button erst nach langer Suche oder gar nicht gefunden? Dann schreib uns gerne mit einem Screenshot an newsletter@finanztip.de – egal ob beim Handy-, Internet-, Streaming oder Stromanbieter. So finden wir vielleicht gemeinsam heraus, welche Anbieter ihre Buttons besonders gut verstecken – und wo.
Auch bei Altverträgen: Verlängerung um ein Jahr nicht erlaubt
Wenn die ursprüngliche Laufzeit Deines Handy- oder Internetvertrags (z. B. ein Jahr) abgelaufen ist, muss er monatlich kündbar sein. Der Anbieter darf ihn also nicht nochmal um einen längeren Zeitraum, z. B. ein weiteres Jahr, verlängern. Anders als z. B. beim Strom gilt das auch, wenn Dein Vertrag schon viele Jahre alt ist.
Bald auch Button für Widerruf
Bei Onlineverträgen sollen laut EU-Vorgaben ab Mitte Dezember auch Widerruf-Buttons verpflichtend werden. So kannst Du Dein 14-tägiges Widerrufsrecht mit nur einem Klick nutzen. Die Chancen, dass ein entsprechender Gesetzesentwurf durch Bundestag und -rat geht, stehen gut.
Du suchst einen neuen Handytarif? Dann schau doch mal in unseren Handytarif-Vergleich. Soll es ein neuer Internetanbieter sein, empfehlen wir Dir den Vergleich über die Portale Check24 und Verivox.