Finanztip App
Alle Inhalte in der App
App laden

Tipps & Tricks

Krank im Job: Was Arbeitnehmende wissen müssen

Wenn Du krank wirst, musst Du Dich um einiges kümmern – nicht nur um Deine Genesung. Diese acht Dinge solltest Du als Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer auf dem Schirm haben.

Dr. Britta Beate Schön
Finanztip-Expertin für Recht

Gesundheit geht definitiv vor: Wenn Du krank bist, musst Du nicht arbeiten. Damit mit Krankmeldung, Entgeltfortzahlung und Krankengeld alles glatt läuft, solltest Du Deine Rechte und Pflichten im Job kennen. Hier sind acht Tipps, die Dir dabei helfen:  

 1. Selbstdiagnose genügt 

Drei Tage lang darfst Du im Normalfall ohne ärztliches Attest (sog. Ar­beits­un­fä­hig­keits­be­schei­ni­gung) krank zu Hause bleiben. Gemeint sind Kalendertage, nicht Werktage. Deine Chefin oder Dein Chef kann davon aber abweichen und schon ab dem ersten Krankheitstag ein Attest verlangen. Dazu kann es zum Beispiel kommen, wenn Du montags oder freitags häufiger fehlst.   

Du musst Deinen Arbeitgeber umgehend am ersten Krankheitstag informieren – und zwar Deine Vorgesetzen oder die Personalabteilung. Es genügt nicht, einen Kollegen darum zu bitten, dass er Bescheid gibt. Bis wann Du genau ein Attest vorlegen musst, steht in der Regel in Deinem Arbeits­vertrag.  

Übrigens: Ärztinnen und Ärzte dürfen Dich in Ausnahmefällen maximal drei Tage rückwirkend krankschreiben. 

2. Du musst nicht das Bett hüten 

Wer krank ist, soll gesund werden. Das bedeutet nicht, dass Du automatisch ans Bett gefesselt bist. Spaziergänge zum Durchlüften oder nötige Einkäufe sind erlaubt. Wer wegen Rückenschmerzen krankgeschrieben ist, für den ist meist sogar Sport geboten. Bei chronischer Bronchitis und Asthma kann ein Trip ans Meer förderlich sein. Wie Du die Genesungszeit verbringst, hängt also auch von Deiner Krankheit ab.  

 3. Keine Lücken zwischen Krankschreibungen 

Falls Du länger am Stück krank sein solltest, müssen Deine Krankschreibungen lückenlos sein. Das heißt, wenn Du bis Mittwoch krankgeschrieben bist, musst Du spätestens am Donnerstag wieder zum Arzt gehen. Beim zweiten Mal darf der Arzt Dich nämlich nicht mehr rückwirkend krankschreiben. Überlappen müssen sich die Atteste nicht, wie das früher noch notwendig war. 

Am Wochenende gilt: Falls der Krankenschein bis Freitag reicht, genügt es, ab Montag erneut krankgeschrieben zu sein. 

4. Du musst nicht gesundgeschrieben werden 

Eine Krankschreibung ist immer nur eine Prognose. Fühlst Du Dich früher fit, kannst Du auch früher wieder zur Arbeit gehen. Allerdings kann das zu Problemen mit der gesetzlichen Unfall­ver­sicherung führen, falls Du auf dem Weg zur Arbeit verunglückst.  

Wichtig: Bekommst Du wegen eines längeren Ausfalls bereits Krankengeld, informier unbedingt die Kran­ken­kas­se, dass Du früher wieder arbeitest. 

5. Die Chefin kann Dich nach Hause schicken 

Jeder Arbeitgeber hat eine Fürsorgepflicht. Wenn er Dich für zu krank für die Arbeit hält, kann er Dich nach Hause schicken. Das sollte er sogar. 

6. Bei Krankheit Urlaubstage retten 

Auch im Urlaub kannst Du Dich krankmelden. Du musst Dein Kranksein allerdings bereits ab dem ersten Tag per Attest nachweisen. Dann bekommst Du die Urlaubstage wieder gutgeschrieben. Verlängern darfst Du den Urlaub deswegen aber nicht. Arbeitest Du "nur" Überstunden ab, kannst Du Dich nicht krankmelden.   

7. Wenn Dein Kind krank ist 

Musst Du Dich um Dein krankes Kind kümmern, darfst Du ebenfalls zu Hause bleiben. Voraussetzung: Das Kind ist krankgeschrieben und niemand anders kann sich kümmern.  

Manchmal zahlt der Arbeitgeber dann weiter Lohn, oft schließt er das aber aus. Dann springt die Kran­ken­kas­se ein mit Kinder­kranken­geld, sofern das Kind gesetzlich krankenversichert ist. Pro Elternteil zahlt sie je Kind für höchstens 15 Tage im Jahr, aber nicht mehr als 35 Tage insgesamt. Bei Alleinerziehenden sind es doppelt so viele Tage. Das Kind darf nicht älter als zwölf Jahre sein.  

8. Ab der siebten Woche gibt's Krankengeld 

Dein Arbeitgeber zahlt Dir bei einer Krankheit insgesamt bis zu sechs Wochen lang weiter Lohn (Entgeltfortzahlung). Das gilt auch, wenn Du wegen derselben Sache einmal vier Wochen und dann nochmal länger als zwei Wochen ausfällst.  

Danach zahlt die Kran­ken­kas­se Dir Krankengeld, das ist aber deutlich weniger: 70% vom Bruttolohn, aber nicht mehr als 90% vom Netto. Manche Arbeitgeber gleichen die Differenz aus. Selbstständige oder Privatversicherte bekommen in solchen Fällen nur Geld, wenn sie eine Krankentagegeld-Versicherung haben. 

Wie Du Dich in der Arbeit richtig krank meldest, erfährst Du in unserem Ratgeber zur Krankmeldung im Job.  

Von Matthias Urbach , und Anna Karolina Stock

Speichere Deine Artikel für später ab!

Die passenden ETFs, praktische Steuertipps oder die besten Kredit­karten-Anbieter: In der Merkliste Deiner Finanztip App kannst Du Dir alles für später abspeichern.

Hol Dir die App

* Was der Stern bedeutet:

Finanztip ist kein gewöhnliches Unternehmen, sondern gehört zu 100 Prozent zur gemeinnützigen Finanztip Stiftung. Die hat den Auftrag, die Finanzbildung in Deutschland zu fördern. Alle Gewinne, die Finanztip ausschüttet, gehen an die Stiftung und werden dort für gemeinnützige Projekte verwendet – wie etwa unsere Bildungsinitiative Finanztip Schule.

Wir wollen mit unseren Emp­feh­lungen möglichst vielen Menschen helfen, eigenständig die für sie richtigen Finanzentscheidungen zu treffen. Daher sind unsere Inhalte kostenlos im Netz verfügbar. Wir finanzieren unsere aufwändige Arbeit mit sogenannten Affiliate Links. Diese Links kennzeichnen wir mit einem Sternchen (*).

Bei Finanztip handhaben wir Affiliate Links jedoch anders als andere Websites. Wir verlinken ausschließlich auf Produkte, die vorher von unserer unabhängigen Experten-Redaktion ausführlich analysiert und emp­foh­len wurden. Nur dann kann der entsprechende Anbieter einen Link zu diesem Angebot setzen lassen. Geld bekommen wir, wenn Du auf einen solchen Link klickst oder beim Anbieter einen Vertrag abschließt.

Für uns als gemeinwohlorientiertes Unternehmen hat es natürlich keinen Einfluss auf die Emp­feh­lungen, ob und in welcher Höhe uns ein Anbieter vergütet. Was Dir unsere Experten empfehlen, hängt allein davon ab, ob ein Angebot gut für Dich als Verbraucher ist.

Mehr Informationen über unsere Arbeitsweise findest Du auf unserer Über-uns-Seite.