Tipps & Tricks
Schnee und Eis: So bist Du bei Unfällen und Verspätung abgesichert
Zug ausgefallen, bei Glätte gestürzt oder zu spät in der Arbeit gewesen? Was dann im winterlichen Schneechaos gilt, erfährst Du hier.

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Zug ausgefallen, bei Glätte gestürzt oder zu spät in der Arbeit gewesen? Was dann im winterlichen Schneechaos gilt, erfährst Du hier.


In vielen Teilen Deutschlands herrschen wieder Schnee und Glätte. Aber wer zahlt eigentlich, wenn Du auf einem glatten Gehweg stürzt? Und was gilt, wenn Du wegen des Wetters zu spät zur Arbeit gekommen bist?
Wenn Du auf einem nicht gestreuten Gehweg stürzt und Dich dabei verletzt, haftet derjenige, der streuen muss. Das sind meistens die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke. Sie bzw. ihre Haftpflichtversicherung müssen dann zahlen.
Die Eigentümer können die Streupflicht aber auch an ihre Mieterinnen und Mieter oder einen Hausmeisterservice weitergeben. In letzterem Fall lässt sich das sogar von der Steuer absetzen.
Merk Dir am besten, vor welcher Hausnummer Du gestürzt bist und kontaktier die Eigentümer. Wer dort fürs Streuen zuständig ist, findest Du bei Deiner Stadt oder Gemeinde heraus.
Wichtig: Wenn Du Zeuginnen oder Zeugen für den schlecht gestreuten Gehweg hast (oder notfalls ein Foto), kannst Du Deine Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld leichter durchsetzen.
Bist Du auf dem direkten Weg zur Arbeit gestürzt, handelt es sich übrigens um einen Arbeitsunfall. Dann springt die gesetzliche Unfallversicherung ein.
Für die versäumte Zeit bekommst Du keinen Lohn. Du musst sie aber nicht nacharbeiten. Wenn es eine Zeiterfassung gibt, zählen die Stunden als Minusstunden. Auf eine Abmahnung musst Du Dich nicht einstellen – erstmal. Nach drei oder vier Tagen Schneechaos gilt diese Entschuldigung nämlich nicht mehr. Dann musst Du Dich aufs Wetter einstellen und pünktlich erscheinen.
Wenn vor Abfahrt klar ist, dass Dein Zug über eine Stunde zu spät am Ziel ankommt, darfst Du Dein Ticket zurückgeben und bekommst den Ticketpreis zurück. Hattest Du wegen des Schnees eine Verspätung von mehr als 60 Minuten, solltest Du eine Entschädigung beantragen. Dabei hilft Dir unser Ratgeber zu Fahrgastrechten.
Ist Dein Flug ausgefallen, weil der Flughafen wegen des starken Schneefalls gesperrt wurde, kannst Du Dir den Ticketpreis erstatten lassen. Mit unserem Fluggastrechte-Rechner kannst Du ein passendes Musterschreiben erstellen und an die Airline schicken. Weitere Infos findest Du in unserem Ratgeber zu Fluggastrechten.
Wenn Du aufs Auto angewiesen bist und Dein Auto nicht mehr ganz neu ist, kann eine Mitgliedschaft in einem Autoclub sinnvoll sein. Es muss aber nicht der ADAC sein, es gibt günstigere Alternativen. Wir empfehlen den Automobilclub „Mobil in Deutschland“ (Tarife “Premium” und “Premium Partner+”) und für Familien den ACE (Classic Tarif).
Wenn’s nur um ein- oder zweimal Starthilfe geht und Du in einer Stadt wohnst, gibt es noch eine günstigere Option: Ruf Dir ein Taxi, das Dir dann Starthilfe gibt.
Hat der ganze Schnee Dein Haus beschädigt? Welche Schäden die Elementarschadenversicherung in diesem Fall abdeckt, erfährst Du in unserem Ratgeber.
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