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Tipps & Tricks

So bist Du bei Schäden oder Verspätungen durch Schnee abgesichert

Zug ausgefallen, bei Glätte gestürzt oder zu spät in der Arbeit gewesen? Was dann im Schneechaos gilt, erfährst Du hier.

Expertin für Recht - Dr. Britta Beate Schön
Dr. Britta Beate Schön
Finanztip-Expertin für Recht
Mann mit Schutzschild

In vielen Teilen Deutschlands liegt wieder Schnee. Aber wer zahlt eigentlich, wenn Du auf einem glatten Gehweg stürzt? Und was gilt, wenn Du wegen des Wetters zu spät zur Arbeit gekommen bist?

1. Du bist bei Glätte gestürzt und hast Dich verletzt
Wenn Du auf einem nicht gestreuten Gehweg stürzt und Dich dabei verletzt, haftet derjenige, der streuen muss. Das sind meistens die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke. Sie bzw. ihre private Haft­pflicht­ver­si­che­rung müssen dann zahlen.

Sie können die Streupflicht aber auch an die Mieterinnen und Mieter oder einen Hausmeisterservice weitergeben. Merk Dir am besten, vor welcher Hausnummer Du gestürzt bist und kontaktier die Eigentümer. Wer dort fürs Streuen zuständig ist, findest Du bei Deiner Stadt oder Gemeinde heraus. Wichtig: Wenn Du Zeuginnen oder Zeugen für den schlecht gestreuten Gehweg hast (oder notfalls ein Foto), kannst Du Deine Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld leichter durchsetzen.

2. Wegen Schnee zu spät zur Arbeit gekommen
Für die versäumte Zeit bekommst Du keinen Lohn. Du musst sie aber nicht nacharbeiten. Wenn es eine Zeiterfassung gibt, zählen die Stunden als Minusstunden. Auf eine Abmahnung musst Du Dich nicht einstellen – erstmal. Nach drei oder vier Tagen Schneechaos gilt diese Entschuldigung nämlich nicht mehr. Dann musst Du Dich aufs Wetter einstellen und pünktlich erscheinen.

3. Zug oder Flug ausgefallen
Wenn vor Abfahrt klar ist, dass Dein Zug über eine Stunde zu spät am Ziel ankommt, darfst Du Dein Ticket zurückgeben und bekommst den Ticketpreis zurück. Hattest Du wegen des Schnees eine Verspätung von mehr als 60 Minuten, solltest Du eine Entschädigung beantragen. Dabei hilft Dir unser Ratgeber.

Ist Dein Flug ausgefallen, weil der Flughafen wegen des starken Schneefalls gesperrt wurde, kannst Du Dir den Ticketpreis erstatten lassen. Das ist mit unserem Mus­ter­schrei­ben (PDF) besonders einfach.

4. Lieber ADAC-Mitglied werden, falls das Auto nicht anspringt?
Wenn Du aufs Auto angewiesen bist und Dein Auto nicht mehr ganz neu ist, kann eine Mitgliedschaft in einem Autoclub sinnvoll sein. Es muss aber nicht der ADAC sein, es gibt günstigere Alternativen. Wir empfehlen den Automobilclub „Mobil in Deutschland“ (Tarife Premium und Premium Partner+) und für Familien den ACE (Classic Tarif). Wenn’s nur um ein- oder zweimal Starthilfe geht und Du in einer Stadt wohnst, gibt es noch eine günstigere Option: Ruf Dir ein Taxi, das Dir dann Starthilfe gibt.

Hat der ganze Schnee Dein Haus beschädigt? Welche Schäden die Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung in diesem Fall abdeckt, erfährst Du in unserem Ratgeber.

Zum Ratgeber

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