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So viel teurer wird Deine BU als Raucher

Rauchst oder vapest Du? Deine BU kann bis zu 28 % teurer werden. Was droht, wenn Du das beim Antrag verschweigst.

Nathanael Häfner
Von Nathanael Häfner
Illustration einer Zigarette mit Preisschild „+28 %“ und einem BU-Dokument – Raucher zahlen mehr für die Berufsunfähigkeitsversicherung

Menschen, die rauchen, zahlen für eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) im Schnitt 12,5 Prozent mehr, in der Spitze sogar 28 Prozent. Das zeigt eine Finanztip-Anfrage bei Versicherern. Als rauchend giltst Du meist schon, wenn Du in den vergangenen zwölf Monaten gelegentlich geraucht oder E-Zigaretten gedampft hast.

Sei ehrlich

Wichtig: Du zahlst als Raucher mehr, unabhängig davon, wie viel Du rauchst. Dafür reicht es schon, wenn Du gelegentlich vapest oder rauchst. Der Risikozuschlag spiegelt das höhere Krankheits- und Sterberisiko wider, das Raucher statistisch mitbringen. Für die Versicherung bedeutet das: Sie wird wahrscheinlich häufiger und länger BU-Rente zahlen müssen. Daher kalkuliert sie mit einem höheren Beitrag.

Auch wenn Du nur selten rauchst, solltest Du die Angabe im Gesundheitsfragebogen nicht einfach weglassen. Bei Versicherungen wie der BU musst Du Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß und vollständig beantworten, sonst bekommst Du im schlimmsten Fall keine BU-Rente.

So gehst Du vor:

  1. Nimm Dir Zeit für den Fragebogen. Falls Du, wie von Finanztip empfohlen, einen BU-Makler nutzt, fülle die Fragen nicht im Gespräch mit Makler aus, sondern in Ruhe zuhause.
  2. Prüfe Deine Krankenakte. Bevor Du antwortest, fordere bei Deiner Krankenkasse eine Patientenquittung an (§ 305 Abs. 1 SGB V) oder bitte Deine Ärzte um Einsicht in die Akten (§ 630g BGB). So vermeidest Du, dass Du etwas vergisst, das später in der Akte steht.
  3. Antworte nur auf das, wonach gefragt wird. Du musst nur Behandlungen angeben, nach denen konkret in Textform gefragt wurde. Üblich sind fünf Jahre für ambulante und zehn Jahre für stationäre Behandlungen.
  4. Lass Dich ärztlich beraten. Bei Unsicherheiten sprich mit Deinem Arzt, bevor Du den Bogen abschickst. So stellst Du sicher, dass Deine Antworten mit den Akten übereinstimmen.
  5. Hebe Unterlagen auf. Bewahre Kopien des ausgefüllten Bogens und aller verwendeten Unterlagen auf. Sie helfen Dir, im Streitfall zu beweisen, dass Du Deine vorvertragliche Anzeigepflicht erfüllt hast.

Verschweigen kann teuer werden

Machst Du falsche Gesundheitsangaben, kann die Versicherung den Vertrag innerhalb der ersten zehn Jahre anfechten (§ 124 BGB) – selbst wenn die verschwiegene Krankheit nichts mit dem BU-Fall zu tun hat (BGH, Urteil vom 28.10.2009, IV ZR 140/08). Bei arglistiger Täuschung musst Du bereits erhaltene Leistungen zurückerstatten und verlierst Deine gezahlten Beiträge. Bei fahrlässigen Falschangaben darf die Versicherung binnen eines Monats kündigen, Beiträge rückwirkend erhöhen oder Leistungen ausschließen (§ 19 VVG). 

Bei Finanztip findest Du mehr Informationen dazu, wie Du die Gesundheitsfragen korrekt beantwortest.

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