Versorgungsausgleich: Was passiert mit Deiner Rente?


Als erstes denkst Du beim Thema Vermögen im Kontext einer Scheidung vermutlich an Geld auf Konten oder Depots. Aber auch Deine Rente ist ein Vermögenswert. Und genau deshalb wird sie bei der Scheidung oft mit aufgeteilt.
Ein typischer Fall: Einer arbeitet Vollzeit, die andere Person reduziert wegen der Kinder die Stunden. Dann hat meist nur eine Seite hohe Rentenansprüche aufgebaut. Denn die Kindererziehungszeiten machen den Unterschied nicht wett. Über den gesetzlichen Versorgungsausgleich wird ein Teil davon auf die andere Seite übertragen.
Beim Versorgungsausgleich verteilt das Familiengericht die in der Ehe erworbenen Rentenansprüche auf beide Eheleute. Das heißt, jede Rentenanwartschaft, die während der Ehe entstanden ist, wird halbiert und dem anderen Partner jeweils zu 50 % gutgeschrieben. Ziel ist, dass beide Seiten im Alter fair abgesichert sind.
Folgende Versicherungen zur Altersvorsorge werden berücksichtigt:
Eine private Rentenversicherung fällt auch unter den Versorgungsausgleich, wenn Du sie als monatliche Rente bekommst. Hast du die Auszahlung als Einmalzahlung gewählt, wird das Ganze beim Zugewinnausgleich berücksichtigt.
Entscheidend ist in jedem Fall die Ehezeit. Sie beginnt mit dem ersten Tag des Monats, in dem Ihr geheiratet habt, und endet mit dem Monatsende, in dem der Scheidungsantrag zugestellt wurde. Auch Ansprüche aus der Trennungszeit können also noch in den Ausgleich fallen.
Zuerst bekommt Ihr beide einen Fragebogen vom Gericht geschickt, in dem Ihr relevante Versicherungen und Anwartschaften angeben müsst. Das Gericht besorgt sich damit dann bei den Versorgungsträgern die Höhe der jeweiligen Rentenanwartschaften, die Ihr dann wiederum zur Prüfung vorgelegt bekommt. Das machst Du am besten mit einem Rentenberater. Sobald das durch ist, wird dann am Scheidungstermin oder etwas später über den Versorgungsausgleich entschieden.
Gut zu wissen: Ist Dein Ex-Partner verstorben, dem Du durch den Versorgungsausgleich Rentenansprüche abgetreten hast, besteht die Chance, Deine volle Rente wieder zu bekommen. Das geht über einen Antrag bei der Rentenversicherung.
Den Versorgungsausgleich musst Du nicht separat beantragen, er wird automatisch vom Gericht durchgeführt. Es gibt aber ein paar allgemeine Ausnahmen:
Auf einen Verzicht solltest Du Dich nicht vorschnell einlassen. Gerade wenn Du wegen Kindererziehung oder Teilzeit weniger fürs Alter ansparen konntest, kann der Versorgungsausgleich ein wichtiger Baustein für Deine finanzielle Sicherheit sein.
Insbesondere wenn Ihr Eure Altersvorsorge bisher zusammen organisiert und geplant habt, solltest Du jetzt nochmal über Deine eigene private Altersvorsorge nachdenken. Mach Dir bewusst, wie groß Deine Rentenlücke ist und wie Du sie – z. B. mit einem weltweit gestreuten Aktien-ETF in einem Depot – schließen kannst. In unserem aktuellen Test hat Traders Place das beste Preis-Leistungs-Vehältnis. Welche Depots wir noch empfehlen, siehst Du in unserem Depotvergleich und unter diesem Text. Alle weiteren wichtigen Infos zu dem Thema findest Du auf einen Blick in unserem ePaper zur Altersvorsorge (PDF).
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