Das Wichtigste in Kürze
- Ein Ehevertrag ist erforderlich, wenn Ihr die Folgen Eurer Ehe individuell regeln möchtet, statt Euch auf die gesetzlichen Vorschriften zu verlassen.
- Das kostet, denn Ihr müsst dafür in ein Notariat.
- Viele Paare brauchen keinen Ehevertrag, weil die gesetzlichen Regelungen einen fairen Schutz für den finanziell schwächeren Partner bieten.
- Falls einer von Euch in Zukunft eine Immobilie erben wird oder einer von Euch Unternehmer ist, kann ein Ehevertrag sinnvoll sein.
Mit der Finanztip-Checkliste findet Ihr heraus, ob Ihr einen Ehevertrag benötigt.
Inhalt
- Was ändert sich, wenn Ihr heiratet?
- Wann ist ein Ehevertrag sinnvoll?
- Wann braucht Ihr keinen Ehevertrag?
- Wie schließt Ihr einen Ehevertrag?
- Was kostet ein Ehevertrag?
- Was könnt Ihr beim Zugewinn ändern?
- Was könnt Ihr zum Unterhalt regeln?
- Was könnt Ihr beim Versorgungsausgleich ändern?
- Wann ist ein Ehevertrag unwirksam?
Was ändert sich, wenn Ihr heiratet?
Wenn Ihr heiratet, gelten automatisch gesetzliche Regeln zu Eurem Vermögen, zur Rente und zum Unterhalt. Mit einem Ehevertrag könnt Ihr eigene Spielregeln festlegen – und das liegt im Trend.
Eine Umfrage unter unseren Lesern und Leserinnen im Juli 2024 ergab: 50 Prozent der unverheirateten Teilnehmer gaben an, dass sie für ihre zukünftige Ehe einen Ehevertrag möchten, aber nur 14 Prozent der verheirateten Teilnehmer hatten tatsächlich einen Ehevertrag. Viele wollen ihn also, aber nur wenige kümmern sich dann auch darum.
Damit Ihr beurteilen könnt, ob ein Ehevertrag für Euch sinnvoll ist, müsst Ihr zunächst verstehen, was das Gesetz für alle Ehepaare vorschreibt.
Was bedeutet die Zugewinngemeinschaft nach der Heirat?
Durch die Heirat lebt Ihr automatisch in einer Zugewinngemeinschaft, in der Euer Vermögen getrennt bleibt und nur der Zugewinn im Fall einer Scheidung ausgeglichen wird.
Es gehört also ab der Hochzeit nicht alles Euch beiden gemeinsam. Schließt einer von Euch allein einen Vertrag, dann ist er allein Vertragspartner. Ihr seid als Paar nur gemeinsam in der Verantwortung, wenn Ihr einen Vertrag gemeinsam unterschrieben habt. Hat nur einer von Euch zum Beispiel einen Kredit aufgenommen, ist er allein dafür verantwortlich, das Geld zurückzuzahlen – auch wenn Ihr verheiratet seid. Jeder kann also auch nach der Hochzeit frei entscheiden, was er mit seinem Geld macht.
Von diesem Grundsatz gibt es zwei Ausnahmen:
- Will einer über sein gesamtes Vermögen verfügen, dann benötigt er die Einwilligung des anderen (§ 1365 BGB). Gehört Dir zum Beispiel eine Immobilie, die fast Dein gesamtes Vermögen ausmacht, kannst Du sie nicht ohne den anderen verkaufen. Der muss einverstanden sein, obwohl ihm das Haus nicht gehört, weil ihr in einer Zugewinngemeinschaft lebt.
- Haushaltsgegenstände kann einer nur dann verschenken, verkaufen oder wegwerfen, wenn der andere damit einverstanden ist, auch wenn die Dinge ihm selbst gehören (§ 1369 BGB). So steht es im Gesetz.
Welche Regeln gelten, falls Ihr Euch trennt?
Falls Ihr Euch trennt und scheiden lasst, wird die Zugewinngemeinschaft aufgelöst. Es gibt einen Ausgleich, falls einer während der Ehe mehr an Vermögen erworben hat als der andere. Wie das genau funktioniert, erklären wir im Ratgeber zum Zugewinnausgleich.
Die Rentenansprüche, die jeder während der Ehe erworben hat, werden gerecht aufgeteilt. Details dazu könnt Ihr im Ratgeber zum Versorgungsausgleich nachlesen.
Durch die Trennung entstehen eventuell Unterhaltsansprüche, da der finanziell Stärkere den finanziell Schwächeren monatlich unterstützen muss. Ob einer von Euch Unterhalt an den anderen zahlen müsste und wie viel, findet Ihr ausführlich in den Ratgebern zum Trennungsunterhalt und zum Unterhalt nach der Scheidung.
All diese Vorschriften für Verheiratete führen im Fall einer Trennung und Scheidung in vielen Familien zu einem gerechten und fairen Ausgleich der Interessen.
Wie könnt Ihr die gesetzlichen Regeln mit einem Ehevertrag anpassen?
Mit einem Ehevertrag könnt Ihr die gesetzlichen Regelungen zu Zugewinn, Unterhalt und Rente an Eure persönliche Situation anpassen oder teilweise ausschließen (§ 1408 BGB).
Ihr könnt den Vertrag so gestalten, wie Ihr möchtet. Ausgangspunkt ist immer das Gesetz. Passt die gesetzliche Regel für Euch nicht, könnt Ihr sie gemeinsam abändern. Ihr müsst nicht gleich Gütertrennung im Ehevertrag vereinbaren, damit im Fall der Trennung nichts ausgeglichen werden muss. Ihr könnt auch die gesetzliche Zugewinngemeinschaft auf Eure Bedürfnisse anpassen. Mehr dazu weiter unten.
Wann ist ein Ehevertrag sinnvoll?
Ein Ehevertrag ist sinnvoll, wenn Eure Lebenssituation von der typischen Ehe mit Kindern abweicht oder besondere Vermögensverhältnisse vorliegen. Wir listen Dir typische Familienkonstellationen auf, in denen ein Ehevertrag sinnvoll sein kann.
Ist ein Ehevertrag sinnvoll, wenn Du eine Immobilie erben wirst?
Wird einer von Euch eine Immobilie erben, ist ein Ehevertrag sinnvoll, wenn Ihr vermeiden wollt, dass die Wertsteigerung der Immobilie beim Zugewinnausgleich mit dem anderen geteilt wird.
Erbschaften fallen zwar nicht in den Zugewinnausgleich, die Wertsteigerung der Immobilie hingegen schon.
Weil in den letzten Jahren die Immobilienpreise stark gestiegen sind, kann der finanzielle Ausgleich im Fall der Scheidung beträchtlich sein. Die Preise für Wohnimmobilien in den Großstädten haben sich von 2010 bis Mitte 2022 im Durchschnitt mehr als verdoppelt. Danach sind die Preise etwas gesunken, lagen aber 2025 immer noch auf sehr hohem Niveau. Eine solche Wertsteigerung fällt nach dem Gesetz in den Zugewinn.
Beispiel: Astrid erbt von Ihrer Mutter im Jahr 2011 eine Eigentumswohnung in Berlin, die damals 180.000 Euro wert war. Heute ist die Wohnung 400.000 Euro wert. Sollte sie sich von ihrem Mann scheiden lassen, fällt der Wertzuwachs der Wohnung in Berlin von 220.000 Euro in den Zugewinn.
Wollt Ihr das nicht, weil der eine vom Erbe des anderen finanziell nicht profitieren soll, könnt Ihr die Regeln der Zugewinngemeinschaft anpassen und dazu einen Ehevertrag schließen. Welche Möglichkeiten Ihr dabei habt, könnt Ihr weiter unten lesen.
Ist ein Ehevertrag sinnvoll, wenn Du Unternehmerin oder selbstständig bist?
Ein Ehevertrag ist sinnvoll, wenn einer von Euch selbstständig ist oder ein Unternehmen, eine Kanzlei oder Praxis hat. Denn durch einen hohen Zugewinnausgleich kann die Existenz des Unternehmens gefährdet werden.
Steigt das Unternehmen im Wert, muss der eine im Fall der Scheidung den anderen auszahlen. Dazu kann ein Kredit nötig sein, der die Existenzgrundlage der Firma gefährdet. Eine typische Situation für einen Ehevertrag.
Ist ein Ehevertrag sinnvoll, wenn Ihr beide arbeitet und keine Kinder wollt?
Wenn Ihr beide gut verdient, keine Kinder wollt und niemand durch die Ehe berufliche Nachteile erleidet, kann ein Ehevertrag sinnvoll sein, um auf Versorgungsausgleich und Zugewinnausgleich zu verzichten.
Aber: Die Verhältnisse in einer Ehe können sich ändern. Wird einer von Euch krank, kann ein finanzieller Ausgleich im Fall der Trennung wichtig werden. Zudem gibt es eher selten Paare, die finanziell vollkommen gleichberechtigt sind. Oft ist einer finanziell in einer schwächeren Position. Ihr solltet Euch deshalb gut überlegen, ob Ihr auf diesen Schutz verzichten wollt.
Ist ein Ehevertrag sinnvoll, wenn es für Dich die zweite Ehe ist?
Bei einer zweiten Ehe mit Kindern aus einer früheren Beziehung ist ein Ehevertrag sinnvoll, wenn Du diese Kinder finanziell nicht schlechter stellen willst und Streit im Fall einer Scheidung vermeiden möchtest.
Oft wollen Partner auch aus den Erfahrungen mit der ersten Scheidung lernen, Streit vermeiden und deshalb einen Ehevertrag mit klaren Regelungen schließen.
Ist ein Ehevertrag sinnvoll, wenn Du viel Vermögen hast?
Hat einer von Euch deutlich mehr Vermögen als der andere, kann ein Ehevertrag sinnvoll sein, wenn Ihr klarstellen wollt, dass Ihr nicht wegen des Geldes heiratet. Ihr könnt die Vermögensverteilung im Scheidungsfall so regeln, wie Ihr es möchtet. Falls einer von Euch deutlich mehr verdient als der andere, kann ein Ehevertrag auch sinnvoll sein, um eine Ehe aus finanziellen Gründen auszuschließen.
Ist ein Ehevertrag sinnvoll, wenn Ihr verschiedene Nationalitäten habt oder im Ausland lebt?
Bei verschiedenen Staatsangehörigkeiten oder Wohnsitz im Ausland ist ein Ehevertrag sinnvoll, um festzulegen, welches Recht für Eure Ehe gelten soll.
Habt Ihr verschiedene Staatsangehörigkeiten, dann gilt für Eure Ehe nach europäischem Recht grundsätzlich das Recht des Aufenthaltslandes oder des Staates, in dem Ihr beide unmittelbar nach der Heirat gemeinsam gelebt habt – so ist es jedenfalls in Deutschland nach der europäischen Güterstands-Verordnung (Art. 26 VO 2016/1103).
Einige Staaten wenden allerdings immer ihre Gesetze an, egal welche Staatsangehörigkeit die Eheleute haben, zum Beispiel die USA. Für Deutsche, die im Ausland leben, ist es ratsam, per Ehevertrag zu regeln, welches Recht für die Ehe gelten soll.
Unser Podcast zum Thema
Wann braucht Ihr keinen Ehevertrag?
Ihr braucht meist keinen Ehevertrag, wenn Ihr eine klassische Ehe mit gemeinsamen Kindern plant und einer von Euch wegen der Betreuung beruflich zurückstecken wird.
Eure Ehe entspricht dem Ideal des Gesetzgebers. Der Gesetzgeber schützt den Ehegatten, der wegen der Kinder Abstriche im Beruf in Kauf nimmt, durch den Versorgungsausgleich, den Zugewinnausgleich und Unterhaltsansprüche.
Müsst Ihr wegen Schulden einen Ehevertrag schließen?
Wegen der Schulden eines Partners braucht Ihr in der Regel keinen Ehevertrag, weil Ihr für die Verbindlichkeiten des anderen nur haftet, wenn Ihr den Kredit oder Vertrag gemeinsam unterschrieben habt.
Wenn Ihr ein gemeinsames Girokonto eingerichtet habt, haftet Ihr nicht automatisch für alte Schulden des anderen.
Braucht Ihr wegen einer Erbschaft einen Ehevertrag?
Wenn einer von Euch Geld- oder Wertpapiere erben wird, braucht Ihr normalerweise keinen Ehevertrag, da Ererbtes beim Zugewinnausgleich außen vor bleibt. Anders bei einer Immobilie, die im Wert steigen kann. Das ist sogar ein typischer Fall, in dem ein Ehevertrag sinnvoll sein kann.
Mit unserer Checkliste könnt Ihr systematisch prüfen, ob in Eurer Situation ein Ehevertrag sinnvoll ist.
Seid Ihr Euch immer noch nicht sicher, ob Ihr einen Ehevertrag benötigt, wendet Euch an ein Notariat an Eurem Wohnort. Ihr könnt auf der Website der Bundesnotarkammer nach Notaren vor Ort suchen.
Wie schließt Ihr einen Ehevertrag?
Einen wirksamen Ehevertrag schließt Ihr nur, wenn eine Notarin oder ein Notar ihn beurkundet. Es reicht nicht, wenn Ihr gemeinsam einen Ehevertrag entwerft und unterschreibt. Weil die Regelungen massive wirtschaftliche und rechtliche Folgen haben können, muss ein Ehevertrag von einem Notar oder einer Notarin beurkundet werden (§ 1410 BGB).
Nach einer Vorbesprechung, in der beide Partner anwesend sind, erstellt der Notar einen Entwurf für Euren individuellen Ehevertrag. Dann solltet Ihr Euch genug Zeit nehmen, den Entwurf zu prüfen und Euch alles genau zu überlegen. Und erst dann geht es zur Unterschrift ins Notariat.
Könnt Ihr einen Ehevertrag nachträglich machen?
Ihr könnt jederzeit, auch lange nach der Hochzeit, einen Ehevertrag schließen (§ 1408 Abs. 1 BGB).
Ihr solltet allerdings wissen: Wenn Ihr einen Ehevertrag möchtet, dann solltet Ihr das lieber zu Beginn der Ehe machen. Nachdem Ihr Jahre miteinander verheiratet wart, gerät das Thema Ehevertrag oft aus dem Blickfeld. Wenn es bei Euch in der Ehe schon kriselt, ist es wahrscheinlich nicht mehr so leicht, die andere Person von einem Ehevertrag zu überzeugen.
Könnt Ihr einen bestehenden Ehevertrag ändern?
Ihr könnt einen bestehenden Ehevertrag später anpassen oder ergänzen, müsst dafür aber erneut zu einer Notarin oder einem Notar.
Eine Änderung des Ehevertrags ist vor allem dann sinnvoll, wenn sich Eure familiäre Situation anders entwickelt hat, als Ihr es damals gedacht hattet.
Ein Beispiel: Bei Unterzeichnung des Ehevertrags gingen Claus und Dorothee davon aus, dass sie während der Ehe weiter voll arbeiten wollen. Kinder wollten sie nicht. Deshalb verzichteten sie gegenseitig auf den Versorgungsausgleich und Ehegattenunterhalt. Später bekamen sie doch ein Kind, und Dorothee setzte längere Zeit im Beruf aus. In einem solchen Fall kann es sein, dass eine Berufung auf den Ehevertrag unwirksam ist, eben weil sich die Verhältnisse grundlegend geändert haben. Das ist dann auch eine Gelegenheit, den Vertrag anzupassen.
Was kostet ein Ehevertrag?
Die Kosten für einen Ehevertrag hängen von Eurem Vermögen und davon ab, ob Ihr neben der notariellen Beurkundung zusätzlich eine anwaltliche Beratung wollt.
Notwendig ist der Weg in die Anwaltskanzlei nicht, da Notarinnen und Notare neutral beraten müssen. Zusätzlicher Kostenvorteil beim Notariat: Die Beratung und Vertragserstellung sind in der späteren Beurkundungsgebühr enthalten.
Für die Beurkundung eines Ehevertrags fällt eine doppelte Gebühr an (Anlage 1 Nr. 21100 Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG)). Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Geschäftswert des Ehevertrags. Das bedeutet: Je mehr Vermögen Ihr habt, desto teurer wird Euer Ehevertrag.
Schulden könnt Ihr abziehen, allerdings nur bis zur Hälfte des jeweiligen Vermögens (§ 100 Abs. 1 S. 3 GNotKG). Hier ein Auszug aus der Geschäftswerttabelle zu den Notargebühren. Die Tabelle enthält nicht alle Stufen.
Welche Notargebühren fallen beim Ehevertrag an?
Für einen Ehevertrag fallen immer zwei Notartgebühren an sowie Auslagen und Mehrwertsteuer.
| Gegenstandsstreitwert | einfache Gebühr | Gebühren gesamt1 |
|---|---|---|
| bis 1.000 € | 19 € | 69 € |
| bis 10.000 € | 75 € | 202 € |
| bis 30.000 € | 125 € | 321 € |
| bis 40.000 € | 145 € | 369 € |
| bis 80.000 € | 219 € | 545 € |
| bis 155.000 € | 354 € | 866 € |
| bis 350.000 € | 685 € | 1.654 € |
| bis 500.000 € | 935 € | 2.249 € |
1 Gesamtgebühren für Ehevertrag: zwei Gebühren, Porto und Auslagen von 20 Euro und Mehrwertsteuer von 19 Prozent (Ziffern 21100, 32004, 32014 Anlage 1 GNotKG, Kostenverzeichnis)
Quelle: § 34 Abs. 3 Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG), Auszug aus Tabelle B (Stand: August 2026)
Beispiel: Elke und Frank haben 80.000 Euro gespart. Eine einfache Gebühr beläuft sich auf 219 Euro. Für die Beratung und Beurkundung stellt der Notar eine doppelte Gebühr in Rechnung, also 438 Euro. Hinzu kommen Auslagen und Mehrwertsteuer, sodass Elke und Frank etwa 545 Euro für einen Ehevertrag zahlen müssen.
Entscheidet Ihr Euch nach der Beratung gegen einen Ehevertrag, müsst Ihr nur eine einfache Gebühr für die Beratung zahlen.
Was kostet die anwaltliche Beratung beim Ehevertrag?
Für eine zusätzliche anwaltliche Beratung zum Ehevertrag zahlt Ihr Anwaltsgebühren, die sich nach dem Gegenstandswert und einem Gebührensatz richten.
Die Gebühr wird je nach Schwierigkeit der Rechtsfragen mit einem Gebührensatz zwischen 0,5 und 2,5 multipliziert – dabei kommt es auf den Einzelfall an. Im Schnitt zahlen Paare für die anwaltliche Beratung eines Ehevertrags eine 1,5-fache Gebühr. In der folgenden Tabelle ist die einfache Gebühr nach Gegenstandswert aufgelistet sowie die durchschnittlichen Gesamtkosten inklusive Auslagenpauschale und Mehrwertsteuer.
Wie hoch sind die Anwaltsgebühren für einen Ehevertrag?
Die aktuellen Rechtsanwaltsgebühren findest Du in der folgenden Tabelle.
| Gegenstandswert | einfache Gebühr | Anwaltskosten gesamt1 |
|---|---|---|
| bis 1.000 € | 93 € | 190 € |
| bis 10.000 € | 652 € | 1.188 € |
| bis 19.000 € | 817 € | 1.482 € |
| bis 30.000 € | 1.013 € | 1.832 € |
| bis 50.000 € | 1.357 € | 2.446 € |
| bis 125.000 € | 1.854,50 € | 3.334 € |
| bis 350.000 € | 3.052 € | 5.472 € |
| bis 500.000 € | 3.752 € | 6.721 € |
1 Die Anwaltsgebühren wurden mit der 1,5 fachen Gebühr, Auslagenpauschale und Mehrwertsteuer berechnet.
Quelle: Auszug aus Anlage 2 zu § 13 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) (Stand: August 2026)
Was könnt Ihr beim Zugewinn ändern?
Ihr könnt den Zugewinnausgleich im Ehevertrag ganz ausschließen oder so anpassen, dass er besser zu Eurer Lebenssituation und Eurem Vermögen passt.
Was bedeutet Gütertrennung im Ehevertrag?
Bei Gütertrennung gibt es im Fall der Scheidung keinen Zugewinnausgleich, Ihr behaltet also beide komplett Euer eigenes Vermögen samt Wertsteigerungen (§ 1414 BGB).
Aber: Stirbt ein Ehepartner, erbt im Fall der Gütertrennung der andere Ehegatte nur ein Viertel des Nachlasses. Die Vorteile des Zugewinnausgleichs bei der Erbschaftsteuer gehen dabei verloren. Ob in Eurem Fall ein Ehevertrag mit Gütertrennung oder ein Ehevertrag mit einer modifizierten Zugewinngemeinschaft sinnvoller ist, solltet Ihr mit der Notarin oder dem Notar klären.
Wie könnt Ihr die Zugewinngemeinschaft anpassen?
Ihr könnt die Zugewinngemeinschaft im Ehevertrag zeitlich beschränken, Teile des Vermögens ausnehmen, den Ausgleich deckeln oder eine andere Quote vereinbaren.
Ihr könnt zum Beispiel festlegen, dass der Zugewinnausgleich erst durchgeführt wird, wenn Eure Ehe einige Jahre bestanden hat. So könnte eine Formulierung lauten:
„Ein Zugewinnausgleich findet nicht statt, wenn unsere Ehe zwischen Eheschließung und Rechtshängigkeit eines Scheidungsantrages, der zur Scheidung führt, nicht länger als fünf Jahre gedauert hat.“
Ihr könnt im Ehevertrag auch vereinbaren, dass der Zugewinn nur teilweise ausgeglichen werden soll. So könnt Ihr etwa bei einer Erbschaft, die während der Ehe einem Ehegatten zufällt, zwischenzeitliche Wertsteigerungen von Immobilien vom Zugewinnausgleich ausnehmen.
Ist einer von Euch Unternehmer, könntet Ihr das Betriebsvermögen vom Zugewinnausgleich ausnehmen. So bleibt die Firma im Fall einer Scheidung außen vor.
Ihr könnt den Zugewinnausgleich auch deckeln, indem Ihr vereinbart, dass der Anspruch auf Zugewinnausgleich in der Höhe begrenzt wird, zum Beispiel auf maximal 200.000 Euro.
Es ist auch möglich, dass Ihr eine abweichende Quote vereinbart. Eigentlich bekommt im Fall der Scheidung jeder die Hälfte dessen, was der andere während der Ehe erwirtschaftet hat. Stattdessen könntet Ihr vereinbaren, dass im Fall der Trennung zum Beispiel nur ein Viertel oder ein Achtel des Wertunterschieds auszugleichen ist. Die Ausgleichzahlung wird dadurch kleiner.
Tipp: Um später Streit darüber zu vermeiden, wie hoch das Anfangsvermögen war, solltet Ihr den Wert des Anfangsvermögens dokumentieren und im Vertrag festlegen. Auch wenn Ihr Euch gegen einen Ehevertrag entscheidet, ist es hilfreich, zu Anfang der Ehe aufzuschreiben, wer wie viel Geld oder Vermögen hat. Diese Aufstellung solltet Ihr beide unterschreiben.
Was könnt Ihr zum Unterhalt regeln?
Mit einem Ehevertrag könnt Ihr Unterhaltsansprüche nach der Scheidung klar regeln, Streit vermeiden und den Schutz des wirtschaftlich schwächeren Partners anpassen.
In der Praxis kämpfen Ehepaare oft um Ehegattenunterhalt weil zum Beispiel der eine nicht in der Lage ist, für sich selbst zu sorgen. Etwa weil er die Kinder betreut, weil er krank oder zu alt ist, um selbst genug Geld zu verdienen.
Könnt Ihr Unterhaltsansprüche ausschließen?
Ihr könnt Unterhalt nach der Scheidung in einem Ehevertrag ausschließen oder begrenzen, dürft aber auf Trennungsunterhalt und angemessenen Betreuungsunterhalt für Kinder nicht vollständig verzichten.
An einen Unterhaltsausschluss nach einer Scheidung könnt Ihr denken, wenn Ihr beide genug verdient oder anderweitig versorgt seid. Ihr dürft im Ehevertrag allerdings nicht auf Unterhalt für die Zeit zwischen Trennung und Scheidung verzichten. Das wäre unzulässig. Verzichtet ein Ehegatte vollständig auf nachehelichen Betreuungsunterhalt, obwohl er sich um die gemeinsamen Kinder kümmert, könnte das auch unwirksam sein.
Bei überdurchschnittlich hohen Einkünften eines Partners kann es ratsam sein, einen Unterhaltsanspruch in der Höhe zu begrenzen.
Könnt Ihr Unterhaltsansprüche erweitern?
Ihr könnt im Ehevertrag vereinbaren, dass Unterhalt zum Beispiel wegen Kinderbetreuung länger und in größerem Umfang gezahlt wird, als es das Gesetz vorsieht.
So könnte eine Erweiterung lauten (Auszug aus einem Muster-Ehevertrag):
„Der Basisunterhalt wegen Betreuung eines Kindes wird verlängert auf einen Zeitraum bis zur Vollendung des 14. Lebensjahrs des jüngsten gemeinschaftlichen Kindes. In diesem Zeitraum besteht keine Erwerbsobliegenheit.“
Was könnt Ihr beim Versorgungsausgleich ändern?
Ihr könnt den Versorgungsausgleich im Ehevertrag ausschließen oder anpassen, wenn Ihr beide eigene ausreichende Rentenansprüche habt oder eine andere Absicherung vereinbart.
Das Versorgungsausgleichsgesetz unterscheidet nicht danach, ob der Ausgleichsberechtigte auf die Rentenzahlungen tatsächlich angewiesen ist.
Könnt Ihr auf den Versorgungsausgleich verzichten?
Ihr könnt auf den Versorgungsausgleich verzichten, wenn Ihr beide ausreichend abgesichert seid und niemand dadurch benachteiligt wird. Wer den Versorgungsausgleich ausschließt, kann eine Scheidung erheblich beschleunigen. In manchen Fällen kann der Versorgungsausgleich sogar ungerecht sein.
Beispiel: Antonia ist selbstständig, verdient gut, zahlt aber während der Ehe nicht in die Rentenversicherung ein. Sie hat zwar Vermögen, aber nur geringe Rentenansprüche erworben. Kümmert sich der Ehemann Burkhard neben seinem Teilzeitjob während der Ehe um die Erziehung der Kinder, zahlt er in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Bei einer Scheidung müsste er seine geringen Rentenansprüche auch noch mit Antonia teilen. Das Ergebnis kann ungerecht sein. Antonia könnte auf den Ausgleich verzichten.
Besprecht die Risiken einer solchen Vereinbarung und lasst Euch verschiedene Varianten vorschlagen. So könnte ein Verzicht auf Versorgungsausgleich formuliert sein (Auszug aus einem Muster-Ehevertrag):
„Für den Fall der Scheidung unserer Ehe schließen wir den Versorgungsausgleich aus. Der Notar hat uns über das Wesen des Versorgungsausgleichs und über die Folgen seines völligen Ausschlusses informiert. Uns ist bekannt, dass damit ein Ausgleich der in der Ehezeit erworbenen Versorgungsanrechte wegen Alters oder Erwerbsminderung nach der Scheidung nicht stattfindet.“
Wann ist ein Ehevertrag unwirksam?
Ein Ehevertrag ist unwirksam, wenn er sittenwidrig ist, weil er einen Partner benachteiligt oder zentrale Schutzrechte, etwa beim Betreuungsunterhalt, in unzulässiger Weise ausschließt. Ein Gericht kann den Ehevertrag dann für nichtig erklären, weil ein Partner übervorteilt wurde (§ 138 Abs. 1 BGB).
Obwohl ein Ehepaar die einzelnen Scheidungsfolgen ausschließen darf, kann der Vertrag insgesamt nichtig sein, weil er in hohem Maße unfair ist. Der Bundesgerichtshof hat Leitlinien dazu aufgestellt, was in Eheverträgen möglich ist und was nicht (BGH, 11.02.2004, Az. XII ZR 265/02):
- Betreuungsunterhalt
Diesen Anspruch auf Unterhalt kann ein Ehepaar schon im Interesse der gemeinsamen Kinder nicht insgesamt ausschließen. Er entsteht, wenn der Vater oder die Mutter die Kinder betreut und deshalb nicht oder nicht in Vollzeit arbeiten kann. - Unterhalt wegen Alter und Krankheit
Eheleute können grundsätzlich regeln, dass auch im Fall von Krankheit oder im Alter der eine für den anderen nach einer Scheidung keinen Unterhalt zahlen muss. Das ist zumindest dann rechtens, wenn beide bei Abschluss des Ehevertrages gesund und jung sind. - Versorgungsausgleich
Im Ehevertrag kann auch der Versorgungsausgleich ausgeschlossen sein, also die Aufteilung der Rentenansprüchen zwischen den Ex-Partnern. Ein Komplett-Ausschluss ist kritisch, wenn kein Ausgleich vorgesehen ist, zum Beispiel durch eine Lebensversicherung oder eine Immobilie. Das gilt insbesondere, wenn das Ehepaar gemeinsame Kinder hat (BGH, 29.01.2014, Az. XII ZB 303/13). Fand ein finanzieller Ausgleich statt, der auch für die private Altersvorsorge hätte genutzt werden können, kann sich der Ehepartner wirksam darauf berufen, dass der Versorgungsausgleich im Ehevertrag ausgeschlossen wurde (OLG Stuttgart, 26.06.2025, Az. 11 UF 194/24). - Zugewinnausgleich
Den Zugewinnausgleich können Eheleute im Vertrag ausschließen. Das vertraglich auszuschließen, ist am wenigsten kritisch. Das gilt ganz besonders für Unternehmerehen. Die Vereinbarung einer Gütertrennung im Ehevertrag unter Ausschluss des Zugewinnausgleichs ist wirksam, auch wenn es zu einer einseitigen Vermögensverteilung führt (BGH, 28.05.2025, Az. XII ZB 395/24). - Gesamtschau
Selbst wenn die einzelnen Regelungen im Ehevertrag jede für sich betrachtet zulässig sind, kann der Vertrag dennoch insgesamt unwirksam sein, insbesondere wenn er den einen Partner einseitig benachteiligt (BGH, 15.03.2017, Az. XII ZB 109/16). Dabei ist auch wichtig, wie der Vertrag zustande kam, ob beide auf Augenhöhe den Vertrag besprochen haben oder ob eine Person in die Vertragsverhandlungen gar nicht einbezogen war. Eine große wirtschaftliche Abhängigkeit oder Unerfahrenheit in geschäftlichen Dingen sind Indizien dafür, dass der Vertrag insgesamt unfair und nichtig ist. An die Stelle des Vertrages treten dann die gesetzlichen Regelungen.
Übrigens: Notare haften, wenn sie einen sittenwidrigen Ehevertrag entwerfen und beurkunden, falls jemand dadurch einen Schaden erleidet. Anders ist es, wenn der Ehevertrag unwirksam wird, weil sich zum Beispiel die Rechtsprechung geändert hat (LG Frankenthal, 26.07.2021 Az. 4 O 47/21).






