BImSchV Kaminöfen: Wann Du nachrüsten musst
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Das Wichtigste in Kürze
So gehst Du vor
So ein knisternder Kaminofen kann gemütlich sein, wenn es draußen nass und kalt ist. Doch gerade ältere Modelle können viele Schadstoffe ausstoßen. Deswegen regelt die Bundesimmissionsschutzverordnung, wie hoch der Schadstoffausstoß sein darf. Wir erklären Dir in diesem Ratgeber, was für neue Kaminöfen gilt und ob Du Deinen alten Ofen nachrüsten musst.
Wenn Du mit einem Kaminofen heizt, stößt Du Schadstoffe aus. Dann ist die erste Bundesimmisionsschutzverordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) für Dich relevant. Die Verordnung gibt vor, welche Kaminöfen noch betrieben werden dürfen. Entscheidend ist, wie viele Schadstoffe sie beim Verbrennen von festen Brennstoffen, also Holz oder Kohle, ausstoßen dürfen und wie effizient sie arbeiten. Es gibt zwei Stufen: die Schadstoffgrenzen und eine Mindesteffizienz für neue Öfen. Willst Du einen neuen Kaminofen einbauen, muss er die vorgegebenen Grenzwerte für Staub und Kohlenstoffmonoxid einhalten. Und stößt Dein bestehender Kaminofen zu viele Schadstoffe aus, muss er zu festgelegten Fristen nachgerüstet oder stillgelegt werden.
Wie effizient eine Anlage arbeitet, wird unter anderem über den Wirkungsgrad gemessen. Der Wirkungsgrad sagt aus, wie viel Energieverlust bei der Verbrennung in Deinem Kaminofen oder Deiner Heizung entsteht. Ein Wirkungsgrad von 100 Prozent würde bedeuten, dass 100 Prozent der Energie, die der Heizung in Form von Holz, Kohle, Gas oder Heizöl zugeführt werden, auch als Wärme anschließend bei Dir ankommen. Einen so hohen Wirkungsgrad können aber Kamine und Kaminöfen gar nicht erreichen. So haben offene Kamine in der Regel nur einen Wirkungsgrad von 15 Prozent, moderne Kaminöfen können je nach Bauart immerhin einen Wirkungsgrad von 90 Prozent erreichen.
Die Stufe eins der BImSchV ist am 22. März 2010 in Kraft getreten. Das bedeutet: Alle Kaminöfen, die nach diesem Datum neu aufgestellt werden, müssen festgelegte Schadstoffgrenzen einhalten. In der ersten Stufe liegen die Grenzen bei einem Ausstoß von zwei Gramm pro Kubikmeter Kohlenmonoxid und 0,075 Gramm pro Kubikmeter Feinstaub (§ 5 1. BImSchV). Außerdem müssen die neuen Öfen einen Wirkungsgrad von mindestens 75 Prozent aufweisen (1. BImSchV Anlage 4).
In der Stufe zwei der BImSchV werden die Grenzwerte für den Schadstoffausstoß noch niedriger. Diese zweite Stufe gilt seit dem 1. Januar 2015. Alle neuen Kaminöfen, die danach in Betrieb gegangen sind, dürfen nur noch einen Schadstoffausstoß von 1,25 Gramm pro Kubikmeter Kohlenmonoxid und 0,04 Gramm pro Kubikmeter Feinstaub haben (§ 5 1. BImSchV).
Wenn Du einem Kaminofen nach dem 22. März 2010 aber vor dem 1. Januar 2015 eingebaut hast, gelten für den Ofen aber weiterhin nur die Anforderungen der Stufe eins. Du musst ihn also nicht nachrüsten lassen (§ 26 Abs. 6 1. BImSchV). Du hast eine Art Bestandsschutz.
Wenn Du einen Kaminofen besitzt, der vor Stufe eins der BImschV aufgestellt wurde, musst Du diesen nachrüsten oder stilllegen, wenn er die Schadstoffgrenzen nicht einhält. Dafür gelten lange Übergangsfristen, die vom Baujahr Deines Kaminofens abhängen. Das findest Du in der Regel auf dem Typenschild.
Baujahr laut Typenschild | Frist bis zum |
---|---|
bis zum 31. Dezember 1974 | 31. Dezember 2014 |
1. Januar 1975 bis 31. Dezember 1984 | 31. Dezember 2017 |
1. Januar 1985 bis 31. Dezember 1995 | 31. Dezember 2020 |
1. Januar 1995 bis 21. März 2010 | 31. Dezember 2024 |
Quelle: § 26 1. BImSchV (Stand: November 2024)
Wenn das Typenschild Deines Kaminofens also ein Datum vor dem 22. März 2010 ausweist, musst Du diese Fristen zur Nachrüstung oder Stilllegung einhalten oder bereits eingehalten haben. Die Vorgaben überprüft der für Dich zuständige Schornsteinfeger oder eine Schornsteinfegerin. Dafür musst Du einen Herstellernachweis vorlegen können, der zeigt, dass die Werte eingehalten werden.
Wenn Du das Baujahr des Kaminofens am Typenschild nicht findest und auch der Hersteller Dir nicht weiterhelfen kann, ist eine Messung der Schadstoffwerte erforderlich. Das übernimmt dann der Schornsteinfeger. Grundsätzlich musst Du für einen Kaminofen nur einmal nachweisen, dass die Grenzwerte eingehalten werden. Bei Pelletheizungen hingegen muss das über Messungen regelmäßig nachgewiesen werden.
Wenn Du Deinen Kaminofen nicht fristgerecht nachrüstest, tauschst oder stilllegst, riskierst Du ein Bußgeld. Der Verstoß gilt als Ordnungswidrigkeit und kann Dich bis zu 50.000 Euro kosten (§ 24 1. BImSchV).
Nicht alle Feuerungsstätten müssen die Vorgaben aus der ersten BImSchV einhalten. Es gibt sechs Ausnahmen:
Gehört Dein Gerät dazu, musst Du Dich nicht um Nachweise oder eine Nachrüstung kümmern. Wenn Du unsicher bist, ob bei Dir eine Ausnahme gilt, dann wende Dich an Deinen Schornsteinfeger oder Schornsteinfegerin.
Einen Kaminofen, der die Schadstoffgrenzen einhält, kannst Du weiternutzen – unabhängig vom Alter. Wenn Du Dir unsicher bist, ob Dein Kaminofen alle Anforderungen einhält, kannst Du Dich an den Hersteller wenden. Der kann Dir eine Bescheinigung über die Schadstoffwerte und den Wirkungsgrad zusenden, auf der Du oder der Schornsteinfeger ablesen können, ob bei Deinem Ofen alle Werte passen.
Du kannst auch in der Liste des Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik (HKI) nachschauen, ob Dein Kaminofen noch zugelassen ist. Dort sind die Ofenmodelle von über 80 Anbietern gelistet. Wenn Du Deinen Kaminofen in der Liste findest, siehst Du dort auch Informationen, ob die BImSchV in der ersten oder zweiten Stufe eingehalten wird.
Wenn Du Deinen bestehenden Kaminofen nachrüsten lassen musst, weil er die Grenzwerte nicht einhält, gibt es unterschiedliche Möglichkeiten. Die erste BImSchV fordert eine Einrichtung zur Reduzierung der Staubemissionen (§ 26 Abs. 2 1. BImSchV). Aber was ist so eine Einrichtung? Für Kaminöfen kommen passive oder aktive Staubabscheider – oft auch Feinstaubfilter genannt – infrage. Diese ziehen auf unterschiedliche Art und Weise kleinste Schadstoffteilchen aus dem Rauch, um die Schadstoffbelastung zu senken. Was ist der Unterschied zwischen den beiden Möglichkeiten und wann eignet sich was?
Mit aktiven Staubabscheidern wird der Feinstaub im Abluftrohr des Kamins elektrostatisch aufgeladen und so aus dem Rauch gefiltert. Die Partikel bleiben dann im Rohr kleben und werden nicht mit dem restlichen Rauch über den Schornstein nach draußen geblasen. Mit einem aktiven Staubabscheider können bis zu 90 Prozent der Feinstaubpartikel gefiltert werden. Dafür muss das Rohr aber entsprechend regelmäßig gereinigt werden und es braucht einen Stromanschluss, damit das System arbeiten kann.
Bei einem passiven Staubabscheider handelt es sich um einen Katalysator. Der Begriff ist Dir vielleicht von Autos bekannt. Auch dort gehört er zur Abgasanlage und sorgt für einen geringeren Schadstoffausstoß Deines Autos. Der chemische Prozess, der im Katalysator abläuft, nennt sich Katalyse. Wie im Auto werden auch beim Kaminofen während der Katalyse Schadstoffe in andere, weniger schädliche Stoffe umgewandelt.
Kohlenmonoxide und Kohlenwasserstoffe werden zum Beispiel in Kohlstoffdioxid und Wasser umgewandelt. Der Katalysator kann in der Regel als Einsatz im Kaminofen eingebaut werden und braucht keinen Strom. Dafür muss die Filterkassette regelmäßig gereinigt und etwa alle ein bis zwei Jahre getauscht werden. Welche Variante für Deinen Kaminofen am besten geeignet ist, kann Dir Dein Schornsteinfeger sagen.
Aktive Staubabscheider sind in der Anschaffung teurer und bringen auch Betriebskosten mit sich: Für den Filterprozess wird Strom benötigt und die Rohre müssen regelmäßig gereinigt werden. Sie müssen außerdem von einer Fachfirma installiert werden. Der genaue Preis hängt von Deinem Kaminofen ab, Du kannst aber mit Kosten von 1.000 Euro und mehr rechnen.
Passive Staubabscheider sind deutlich günstiger und kosten in der Regel nur 300 bis 400 Euro. Theoretisch kannst Du den Filter sogar selbst einsetzen, dennoch ist es besser, auch das von einem Fachunternehmen machen zu lassen. Sonst kann es passieren, dass Dein Kaminofen anschließend weniger effizient läuft, wenn der Filter falsch eingesetzt wurde.
Aktive Filter filtern bis zu 90 Prozent des Feinstaubs aus dem Rauch und sind damit sehr effizient. Dafür können sie aber keine anderen Abgase wie Kohlenmonoxid aufspalten.
Wenn Du eine Fachfirma mit der Nachrüstung beauftragst, kannst Du einen Teil der Handwerkerkosten von Deiner Einkommenssteuer absetzen. Das Finanzamt erkennt 20 Prozent der Kosten für die Arbeitsstunden an. Lies mehr dazu in unserem Ratgeber Handwerkerleistungen absetzen.
Die Nachrüstung lohnt sich nicht immer. Wenn Dein Kaminofen keinen historischen Wert hat, kann es auch sinnvoll sein, ihn ganz auszutauschen. Moderne Geräte erfüllen nicht nur alle Abgaspflichten, sondern sind auch deutlich effizienter, sodass Du Brennstoff sparst.
Besonders ältere Modelle lassen sich auch nicht immer einfach nachrüsten. So kann es sein, dass es keine passende Katalysatoreinheit für Dein Modell gibt. Außerdem kann die Schadstoffbelastung bei älteren Kaminöfen so hoch sein, dass die Nachrüstung eines Filters nicht ausreicht.
Lass Dich vor Deiner Entscheidung von Deinem Schornsteinfeger beraten. Wenn die Kosten für den Filter sehr hoch sind oder es für Deinen Kaminofen gar keine passenden Filter gibt, ist es womöglich sinnvoller, den Kaminofen auszutauschen.
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