Musterantrag Erbschein So weist Du Deine Erbenstellung nach
Beantrage den Erbschein beim Amtsgericht am Wohnort des Verstorbenen. Du kannst dazu unseren Musterantrag nutzen.

Was ist ein Erbschein?
Der Erbschein ist ein vom Gericht ausgestellter Ausweis darüber, wer Erbe ist und wie groß der Erbteil ist (§ 2353 BGB). Das Nachlassgericht ist für die Erteilung von Erbscheinen zuständig. Das ist das Amtsgericht am letzten Wohnsitz des Verstorbenen (§ 343 FamFG).
Du brauchst einen Erbschein immer dann, wenn Du Dich als Erbe ausweisen musst. Willst Du als Erbe einer Immobilie zum Beispiel gegenüber Banken, Behörden oder Geschäftspartnern auftreten, brauchst Du in der Regel einen Erschein.
Vollmacht über den Tod hinaus
Banken lassen sich meist einen Erbschein vorlegen, falls jemand über die Konten eines verstorbenen Kunden verfügen will. Wer zu Lebzeiten eine Kontovollmacht über den Tod hinaus bekommen hat, erhält auch ohne Erbschein Zugriff auf die Konten. Eine solche Vollmacht ist sehr sinnvoll. So kann die vertraute Person notwendige Zahlungen zum Beispiel für den Bestatter aus dem Nachlass bezahlen, ohne dass ein Gericht tätig werden muss.
Durch eine Vorsorgevollmacht kannst Du jemanden zu Deinem Bevollmächtigten machen, zum Beispiel denjenigen, der später auch Dein Erbe werden soll. Die Vollmacht kann dabei über den Tod hinaus wirksam sein. Das kann sinnvoll sein, damit der bevollmächtigte Erbe schon vor Erteilung des Erbscheins handlungsfähig ist.
Andere Nachweise möglich
Banken dürfen nicht darauf bestehen, dass Du als Erbe einen Erbschein vorlegst. Du kannst Deine Erbenstellung auch in anderer Form belegen, etwa durch ein notarielles Testament oder einen Erbvertrag in Verbindung mit dem gerichtlichen Eröffnungsprotokoll. Sogar die beglaubigte Abschrift eines handschriftlichen Testaments mit Eröffnungsvermerk kann als Nachweis ausreichen (BGH, 05.04.2016, Az. XI ZR 440/15).
Eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) einer Bank, wonach sie nach dem Tod des Kunden einen Erbschein verlangen darf, ist unzulässig. Der Erbe muss die Möglichkeit haben, sein Erbrecht auf anderem Weg nachzuweisen (BGH, 08.10.2013, Az. XI ZR 401/12).
Verlangt die Bank einen Erbschein von Dir, obwohl Du zweifelsfrei nachweisen kannst, dass Du Erbe bist, solltest Du die Bank auf die Rechtsprechung hinweisen. In einem Fall musste die Bank die Kosten von 1.770 Euro für einen nicht notwendigen Erbschein erstatten (BGH, 05.04.2016 Az. XI ZR 440/15).
Du brauchst einen Erbschein also nur dann, wenn Du Deine Erbenstellung nicht durch ein anderes Dokument nachweisen kannst oder wenn es Unstimmigkeiten darüber gibt, wer tatsächlich Erbe wird. Ein Vertragspartner kann nur dann einen Erbschein verlangen, wenn konkrete Zweifel an der ausgewiesenen Erbfolge bestehen (OLG Düsseldorf, 22.10.2021, Az. 7 U 139/21).
Tipp: Hat der Verstorbene eine Lebensversicherung abgeschlossen und jemanden benannt, der die Versicherungssumme bekommen soll, ist kein Erbschein erforderlich. Diese Summe fällt nicht in den Nachlass.
Grundbuchberichtigung mit und ohne Erbschein
Wenn Du ein Grundstück erbst, musst Du das Grundbuch entsprechend berichtigen lassen. Die verstorbene Person wird aus dem Grundbuch gelöscht und Du wirst als neuer Eigentümer eingetragen. Dazu verlangt das Grundbuchamt in der Regel einen Erbschein (§ 35 Abs. 1 GBO). Wer im Besitz eines privaten Testaments ist oder als gesetzlicher Erbe zur Erbfolge berufen ist, kommt deshalb um einen Erbschein nicht herum. Das Grundbuchamt kann sogar ein Zwangsgeld festsetzen.
Beruht jedoch die Erbfolge auf einem notariellen Testament, ist der Erbschein oft nicht erforderlich. Das Testament reicht, um die Erbenstellung gegenüber dem Grundbuchamt nachzuweisen.
Es kann berechtigte Gründe dafür geben, dass Erben das Grundbuch nicht berichtigen lassen. Zum Beispiel wenn die geerbte Immobilie umgehend verkauft werden soll. In einem solchen Fall können die neuen Eigentümer direkt ins Grundbuch eingetragen werden. Die Erben können sich dann den Erbschein sparen (OLG Düsseldorf, 05.03.2021, Az. 3 Wx 192/20).
Wie beantragst Du einen Erbschein?
Das Nachlassgericht stellt einen Erbschein nur aus, wenn der oder die Erben ihn persönlich beantragen und zusätzlich eine eidesstattliche Versicherung abgeben. Eine einfache E-Mail oder ein Schreiben reichen dazu nicht. Bei einigen Nachlassgerichten musst Du einen Termin vereinbaren. Vermächtnisnehmer oder Pflichtteilsberechtigte dürfen keinen Erbscheinsantrag stellen.
Zuständig ist das Amtsgericht am letzten Wohnsitz des Verstorbenen (§ 343 FamFG). Du solltest zunächst beim Nachlassgericht anrufen und falls nötig einen Termin vereinbaren. Am einfachsten ist es, wenn Du persönlich beim Gericht vorbeigehst und den Antrag mündlich erklärst. Dann wird ein Protokoll erstellt (§ 25 FamFG).
Musterantrag: Erbschein
Willst Du den Antrag selbst verfassen, dann kannst Du unser Muster für Deinen Antrag auf Erteilung eines Erbscheins nutzen.
Auch an einen Notar kannst Du Dich wenden, der alles in die Wege leitet. Das ist etwas teurer, da der Notar die Mehrwertsteuer auf seine Gebühren berechnen muss. Manchmal ist es sinnvoll, wenn auch Immobilien zum Nachlass gehören.
Erben mehrere Personen gemeinsam, können sie gemeinsam den Antrag stellen, müssen sie aber nicht. Denn antragsberechtigt ist jeder Erbe. Stellt nur ein Miterbe den Antrag, dann ist es sinnvoll, Vollmachten der anderen Miterben vorzulegen. Erklären die ihr Einverständnis mit dem Antrag, geht es schneller; denn ansonsten schreibt das Nachlassgericht die anderen Personen an, damit sie zu dem Antrag Stellung nehmen können. Einige Gerichte stellen auf ihrer Webseite ein Muster für die Vollmacht der Miterben zur Verfügung, wie etwa das Nachlassgericht Düsseldorf.
Wichtig: Mit dem Erbscheinsantrag nimmst Du die Erbschaft an und übernimmst so auch etwaige Schulden. Du kannst die Erbschaft dann nicht mehr ausschlagen.
Prüfung durch das Nachlassgericht
Der Antrag muss konkret die Erben benennen, die entweder aufgrund von gesetzlicher Erbfolge oder durch ein Testament oder Erbvertrag Erben geworden sind.
Das Nachlassgericht überprüft die Angaben, auf die der Antragsteller sein Erbrecht stützt. Gibt es ein Testament, prüft das Gericht, ob es formell gültig ist. In einfachen Fällen sind nur die Unterlagen im Original oder in beglaubigter Abschrift vorzulegen.
Gibt es kein Testament, musst Du Dokumente vorlegen, aus denen sich Deine Stellung als gesetzlicher Erbe ergibt. Erbt die Ehefrau, muss sie die Heiratsurkunde vorlegen. Erben daneben die Kinder, sind deren Geburtsurkunden erforderlich. Sofern Kinder schon verstorben sind, sind deren Sterbeurkunden und die Geburtsurkunden der Enkelkinder notwendig. Hinterlässt der Erblasser keine Kinder, so ist seine Geburtsurkunde zum Nachweis des Erbrechts der Eltern erforderlich. Sind die Eltern bereits verstorben, so sind deren Sterbeurkunden und die Geburtsurkunden der Geschwister vorzulegen.
Diese Dokumente benötigt das Gericht, wenn Du als Erbe einen Erbschein beantragst:
Deinen Personalausweis oder Reisepass
Sterbeurkunde der verstorbenen Person
falls vorhanden Testament oder Erbvertrag im Original
Geburts- und Sterbeurkunden aller Erben oder vorverstorbenen Erben
Anschriften aller Erben
Zum Nachweis der erforderlichen Angaben im Antrag musst Du meist vor Gericht oder vor einem Notar eidesstattlich versichern, dass Dir nichts bekannt ist, was der Richtigkeit der Angaben entgegensteht (§ 352 Abs. 3 FamFG).
Keine Frist für Antrag auf Erbschein
Im Gesetz finden sich keine Fristen für den Erbscheinsantrag. Du kannst theoretisch auch noch Jahre nach dem Erbfall beim Gericht einen Erbschein beantragen. Einige Ansprüche können in der Zwischenzeit allerdings verfallen sein. So verjährt ein Pflichtteilsanspruch nach drei Jahren. Lehnt das Nachlassgericht die Erteilung eines Erbscheins ab, kannst Du innerhalb von einem Monat Beschwerde einlegen.
Dauer von Erbscheinsverfahren
Wie lange Du auf Deinen Erbschein warten musst, lässt sich nicht genau sagen. Das hängt sehr vom Gericht ab und davon, wie schwierig es für das Gericht ist, die Erbfolge festzustellen. Du solltest aber auf jeden Fall mit vier Wochen Bearbeitungszeit rechnen. Erkundige Dich beim Nachlassgericht danach, wann Du mit dem Erbschein rechnen kannst.
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