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Zahnzusatzversicherung und Zahnzusatztarife

Der Name "Zahnzusatz" spricht für sich. Die meisten Zahnzusatztarife stocken den Festbetrag aus der GKV um einen vertraglich vereinbarten Prozentsatz auf. Der Blick in den Leistungskatalog des jeweiligen Zahnzusatztarifes ist wichtig, denn in preiswerten Zahnversicherungen gibt es auch bei langfristigen Zahnversicherungen enge Summenbegrenzungen pro Jahr oder es werden bestimmte Leistungen wie zum Beispiel Implantate oder sogar Inlays teilweise oder vollkommen ausgeschlossen.

Arten der "Zahnersatzversicherung"

Die Beiträge in Zahnzusatzversicherungen sind entweder nach Art der Schadenversicherung oder wie eine Lebensversicherung strukturiert. Der Leistungskatalog ist nicht abhängig von der internen Kalkulation der Versicherungsgesellschaft. Zahnzusatztarife nach Art einer Schadenversicherung basieren auf altersabhängigen Beitragsstufen. Die Beiträge zu diesen Zahnversicherungen werden daher mit dem Alter des Versicherten auch steigen. Der Beitrag für Tarife nach Art der Lebensversicherung ist letztlich abhängig von dem versicherungsmathematischen Gutachten des Treuhänders.

Leistungen der "Zahnersatzversicherung"

Die Gesamtkosten der Regelversorgung werden bis zum vereinbarten Prozentsatz oder der vereinbarten Summenbegrenzung aufgestockt. Für die Gewährung von Zahnleistungen und Leistungen der Kieferorthopädie sind besondere Wartezeiten von 8 Monaten zu beachten. Der Zahnzusatztarif kann in seinen Bedingungen kürzere Wartezeiten vorsehen. Sofern der Tarif es vorsieht, können die Wartezeiten auf Grund besonderer Vereinbarung erlassen werden, wenn ein zahnärztliches Attest über den Gesundheitszustand vorgelegt wird.

Die Kostenerstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie ist in den ersten Jahren nach Abschluss der Zahnzusatzpolice besonders begrenzt (Summenbegrenzung). Damit wird vermieden, dass sich Personen versichern und "sofort" hohe Leistungen in Anspruch nehmen. Dies dient nicht zuletzt dem Schutz der Versichertengemeinschaft, weil so "Schmarotzer" nicht zu Lasten der Gemeinschaft gleich hohe Kosten verursachen.

Zahnversicherung für Kieferorthopädie

Die Stiftung Warentest hat sogar Zahnversicherungen für kieferorthopädische Behandlungen näher untersucht. Grund: Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur für Kinder und Jugendliche mit starken Zahnfehlstellungen. Eine Zusatzversicherung für Zahnspangen, Brackets und Co. hilft insoweit im "Schadenfall" und ist ggf. für Kinder sinnvoll. Denn der private Versicherungsschutz entfällt, wenn bereits bei Vertragsschluss eine behandlungsbedürftige Zahnfehlstellung gegeben ist. Bei erwachsenen Personen wird in der Regel bereits der Fall sein und für rein kosmetische und damit medizinisch nicht notwendige Maßnahmen zahlt keine Versicherung.

Festbetrag und Regelversorgung in der GKV

In der GKV gilt das "befundorientierte" System, wonach für die Zahlung eines Zuschusses zum Zahnersatz immer der Befund ist und für jeden Befund gilt eine "Regelversorgung", die sich an zahnmedizinisch notwendigen zahnärztlichen und zahntechnischen Leistungen orientiert (vgl. § 56 SGB V - Festsetzung der Regelversorgungen). Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt einen Festzuschuss in Höhe von 50 Prozent des festgesetzten Betrages für die jeweilige Regelversorgung. Das ist der Festzuschuss und dieser bleibt unverändert, egal wie hoch letztlich die Kosten ausfallen. [Mehr hierzu im Artikel Zuschuss zum Zahnersatz in der GKV (Regelversorgung)].

Seit dem Jahr 2012 sind durch die Novelle der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) die Kosten für Zahnersatz für gesetzlich Versicherte noch teurer geworden. Wer Kronen, Brücken und Inlays benötigt, muss in vielen Fällen tief in die Tasche greifen. Zahnersatz ist sehr teuer und wird es wahrscheinlich auch in Zukunft bleiben.

Verbraucherzentralen und Stiftung Warentest

Die Verbraucherzentralen und Stiftung Warentest bewerten viele Zahnzusatzversicherungen mit "Sehr gut". Auf der Website von Stiftung Warentest wird eine Tabelle - verkürzt mit sehr guten Zahnersatzleistungen - aus dem Test dargestellt. Es handelt sich dabei um Zahnzusatztarife in Form einer Schadenversicherung. In Test gab es deutliche Beitragsunterschiede. Für die leistungsstärksten Zahnversicherungen müssen zum Beispiel 43-jährige männliche Neukunden zwischen 18 und 37 Euro im Monat zahlen und gleich alte Frauen zwischen 19 und 49 Euro.

Die Verbraucherzentralen haben verschiedene Informationen zum Zahnersatz zusammen getragen. Von besonderer Bedeutung ist dabei der Text zum Heil- und Kostenplan vor der Zahnarztbehandlung oder die Angabe der Beratungsadressen zum Thema Zahnersatz. So erläutert die Verbraucherzentrale im Detail, wie ein Heil- und Kostenplan zu lesen ist. Eine PDF-Datei aus Journal Gesundheit test 3/2009 enthält sehr umfangreiche Informationen zum Zahnersatz (Deeplink).

Fazit: Ein separater Schutz für Zahnersatz ist in der Regel günstiger als eine "Rundum-Ergänzungsversicherung", die zum Beispiel krankheitsfremde Teile wie etwa Brillen versichert. Über die obigen Links oder über das bei Finanztip integrierte Abrufformular lassen sich Angebote von Krankenzusatzversicherungen und damit auch für Zahnersatz abrufen. Die Informationen zur Regelversorgung in der GKV sollten Sie vor Abschluss einer Zahnzusatz kennen. Websites wie 2. Zahnarztmeinung oder wie Zahngebot beinhalten auch Auktionen für Zahnersatz. Im Forum Zahnzusatzversicherung lassen sich auch spezielle Fragen zu dieser Versicherungsform stellen.

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